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E-Card

Informationen zur E-Card

 

Mit der Einführung der E-Card in den Ordinationen der Vertragspartner der Österreichischen Sozialversicherung bricht im Gesundheitswesen ein neues Informationszeitalter an. Das E-Card System schafft eine flächendeckende Vernetzung aller Vertragspartner über ein neues, sicheres Netz – das GesundheitsInformationsNetz (GIN) - und gleichzeitig die Infrastruktur für eine Vielzahl von Folgeprojekten.

Zu Ihrer Information haben wir die wichtigsten Fragen zusammengestellt. Die Darstellung entspricht dem derzeitigen Informationsstand. Allfällige unvorhersehbare Änderungen können die Aktualität beeinträchtigen.

 

Wer betreibt die E-Card-Infrastruktur?

  • Betreiber der E-Card ist die SVC (= SV-Chipkarten Betriebs- und ErrichtungsGmbH)
  • Die speziellen ADSL-Anschlüsse werden von folgenden Netz-Providern betrieben:
    Telekom Austria AG (Tel. 0800 664 828) e-Mail: gesundheit@a1telekom.at
    UTA Telekom AG (Tel. 0800 800 32273) e-Mail: e-card@uta.at
    UPC Business Austria GmbH (Tel. 059 999 4444) e-Mail: sales4business@upc.at
     

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Wer erhält eine E-Card-Infrastruktur?

  • Vertragsärzte mit §2-Kassen und/oder kleinen Kassen
  • Wahlärzte die im Jahr 2004 mind. 150 Vorsorgeuntersuchungen abgerechnet haben.
  • Andere Wahlärzte können teilnehmen, wenn sie die Kosten der Infrastruktur selbst bezahlen. Laut derzeitiger Information ist die Teilnahme aber frühestens ab Dezember 2005 möglich. Die Kosten sind noch nicht bekannt, dürften aber vermutlich bei ca. € 385,00 einmalig und ca. € 65,00 monatlich, alles ohne MwSt, liegen.

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Rollout-Plan

Politischer Bezirk Start Ende
Graz 30. Mai 2005 26. Juni 2005
Graz-Umgebung 20. Juni 2005 3. Juli 2005
Voitsberg 4. Juli 2005 10. Juli 2005
Deutschlandsberg 4. Juli 2005 17. Juli 2005
Leibnitz 11. Juli 2005 24. Juli 2005
Radkersburg 11. Juli 2005 24. Juli 2005
Feldbach 18. Juli 2005 31. Juli 2005
Fürstenfeld 25. Juli 2005 31. Juli 2005
Weiz 8. August 2005 14. August 2005
Hartberg 8. August 2005 21. August 2005
Mürzzuschlag 16. August 2005 28. August 2005
Bruck/Mur 22. August 2005 28. August 2005
Leoben 29. August 2005 4. September 2005
Liezen 5. September 2005 11. September 2005
Judenburg 19. September 2005 25. September 2005
Knittelfeld 19. September 2005 25. September 2005
Murau 26. September 2005 2. Oktober 2005

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Wie soll sich der Arzt für die E-Card vorbereiten?

Der Arzt soll mit dem Netz-Provider (Telekom, UTA oder UPC Business Austria) klären, ob ADSL in seiner Ordination möglich ist. Da die Netz-Provider den Arzt ca. 12 Wochen vor dem geplanten Installationstermin anschreiben sollten, empfehlen wir dieses Schreiben abzuwarten!

Bei der Bestellung des E-Card-Anschlusses muss auch überlegt werden, ob ein eigener Bildschirm und eine eigene Tastatur gebraucht werden (dies ist nötig, wenn der Arzt keine EDV verwendet) oder ob zusätzliche Kartenlesegeräte benötigt werden.

Mit dem eigenen Softwarelieferanten sollten Sie klären, ob Hardware- oder Software-Ausbau nötig ist und gegebenenfalls rechtzeitig bestellen (Auch Kosten beim eigenen Softwarelieferanten klären!). Angebote von Softwarefirmen, die EDV-Infrastruktur Ihrer Ordination vor Ort zu kontrollieren, sollten jedenfalls hinterfragt werden. Grundsätzlich sollten die Softwarefirmen über die EDV- Infrastruktur Ihrer Ordination informiert sein, da dies die Voraussetzung für Supportleistungen darstellt. Daher scheinen uns diese Angebote als eine zusätzliche, nicht gerechtfertigte Kostenbelastung.

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Schulung

Die Ärzte und deren Mitarbeiter werden zu einem Schulungstermin vor Ausstattung der Ordination eingeladen. Professionelle Trainer, die vom Hauptverband sowie der SVC (Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H.) inhaltlich geschult sind, werden die Schulung durchführen. Die Schulung nimmt rund 4 Stunden in Anspruch und umfasst neben dem theoretischen Teil auch einen umfangreichen praktischen Teil. Eine Schulungs-DVD und ein Handbuch sollen helfen, etwaige Unklarheiten auch im Selbststudium zu beseitigen. Darüber hinaus wird im E-Card-System auch ein eigenes Schulungssystem angeboten, in dem der Arzt mit eigenen Schulungs-E-Cards Geschäftsprozesse ausprobieren kann.

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Die vom Hauptverband zur Verfügung gestellte E-Card-Infrastruktur

Die Kosten für diese vier Geräte und deren Installation in Ihrer Praxis werden vom Hauptverband übernommen.

GINA-BOX
Mikrocomputer in der Größe eines Autoradios, welcher den Datenfluss zum Hauptverband sicherstellt. Diese wird am Router angeschlossen. Für eine Stand-alone Lösung besitzt sie einen Anschluß für Bildschirm, Tastatur und einen Memory-Sick (zum ev. Speichern des abgewickelten Daten-Austausches), jedoch keinen Maus- oder Druckeranschluß.

ADSL-Router
Etwa gleich groß wie GINA. Es ist ein höherwertiger Router als üblich notwendig an den die GINA-Box angeschlossen wird. Ein zweiter Eingang ermöglicht den Anschluß an das Ordinations-Netzwerk oder eines einzelnen Computers über dessen Netzwerkkarte. Über diesen Zugang können Sie mit einem Internet-Browser (ab Windows '95 integriert) oder – im Falle der Einbindung Ihrer Ordinations-Software mittels dieser - auf die GINA-Box zugreifen und diese bedienen. Weiters können Sie über diesen Anschluß eine Internet-Anbindung realisieren (Befundübertragung, e-mail, Fernwartung, etc.)

Kartenleser
Jenes Gerät, welches die E-Card liest. Es ist dies ein sogenannter LAN-Karten-Leser, welcher in einem Netzwerk verwendet werden kann (es ist dies also kein handelsübliches Lesegerät). In einem Netzwerk können - falls erforderlich - mehrere Kartenleser betrieben werden.

Telefonsplitter
Sorgt dafür, dass am Telefoneingang die Telefonfunktion von der Datenfunktion getrennt wird.

Auf dem vorgesehenen mobilen e-card-Lese/Speicher-Gerät für Hausbesuche wurde sehr lange vom Hauptverband bestanden. Schließlich wurde dann doch die Argumentation der Ärztekammer, dass dies eine unzumutbare Zusatzbelastung darstellen würde akzeptiert und die Unpraktikabilität dieser Forderung eingesehen. Bei Hausbesuchen ist somit nur die Übermittlung der SV-Nummer, aber nicht das Stecken der E-card erforderlich.

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Zusätzliche notwendige Infrastrukturen/Investitionen in Ihrer Praxis:

Minimalausstattung
Um die E-Card lesen und das ABS-System nutzen zu können, benötigen Sie einen ADSL-Zugang. Dieser rechnet die Datenflüsse nicht nach Zeit, sondern Datenmenge ab. Dieser ADSL-Zugang wird von den zertifizierten Providern (Betreiberfirmen) im Rahmen des Rollout installiert.
Derzeit zertifiziert sind: Telekom Austria, UTA und UPC Business Austria.

Bestehende ADSL-Verträge, soweit sie mit obigen Firmen abgeschlossen sind, müssen nicht gekündigt werden (Schwierigkeiten gibt es sicherlich mit sogenannten Kabelprovidern). Die von diesen Firmen angebotenen ADSL-Verträge werden einen wesentlich höhere Leistungsfähigkeit zum gleichen Preis beinhalten:

  • wesentlich schnellere Zugriffsgeschwindigkeiten
  • Einzelbelegung
  • unbeschränktes Datenvolumen

Bildschirm und Tastatur ist als Minimalausstattung notwendig und wird sowohl von EDV-Firmen als auch von Betreibern angeboten werden.
Die Minimalausstattung ist nur zu empfehlen, wenn Sie noch keine Praxis-EDV besitzen und/oder sich auch keine anschaffen wollen. Sie können damit allerdings nur die Grundfunktionen der E-Card Infrastruktur nutzen. Spätestens mit der Einführung des elektronischen Rezeptes dürften aber auch die Tage für dieses System gezählt sein. Dies wird voraussichtlich noch einige Zeit dauern – zumindest solange, bis eine flächendeckende klaglose E-Card-Funktion sichergestellt ist.

Interimsausstattung bei vorhandener Praxis-EDV ohne Implementierung der E-Card:
ADSL-Zugang wie oben ist auch hierbei notwendig (in Bereichen, wo kein ADSL möglich ist, wird eine ISDN-Ersatz-Schaltung installiert). Ein der GINA-Box am nächsten stehender PC mit Bildschirm und Tastatur wird dabei an diese angeschlossen, sodass Sie damit auf einer eigenen Maske (Umschaltbox notwendig) die E-Card-Daten lesen und übertragen können.
Ohne Umschaltbox können Sie über einen Internet-Browser (im Hintergrund laufend) über die Tastatur umschalten und das E-Card-System bedienen. Es erfolgt keine automatische Übernahme der Daten in das Ordinationsprogramm. Sie müssen die von der E-Card gelieferten Daten (Stammdaten, Krankenscheindaten, etc) händisch in Ihr System übertragen, bzw. diese überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.

Ausstattung bei bestehender Praxis-EDV mit Implementierung der E-Card:
Damit Sie schnell und einfach kommunizieren können, ist eine Einbindung der E-Card in Ihre Praxissoftware die praktikabelste Lösung. Nur so erhalten Sie schnell und ohne zusätzliche Eingabearbeiten die Daten auf Ihrem gewohnten Anmeldebildschirm und können sämtliche Vorteile der E-Card nutzen. Voraussetzung ist ein geeignetes Betriebssystem (z.B. Windows) und Anpassung Ihrer Praxissoftware. Bezüglich der Kosten dieser Anpassung ist es derzeit noch nicht möglich konkrete Größenordnungen anzugeben. Aufgrund der sehr unterschiedlichen technischen Ausgangssituation in den einzelnen Ordinationen wird bei einer solchen Volleinbindungen der Aufwand stark variieren.

Entgegen der allgemein kursierenden Feststellung ist grundsätzlich die Einbindung von DOS-Praxissystemen möglich, wenn das Betriebssystem kompatibel ist (z.B. DOS auf Basis Windows).

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Anschlüsse
Für die E-Card wird (in den meisten Fällen) die vorhandene Telefonleitung ihrer Ordination in eine ADSL-Leitung umgewandelt. Die Telefonie kann über diese Leitung unverändert weitergeführt werden, zusätzlich werden über das gleiche Kabel zwei virtuelle Kanäle eingerichtet. Ein Kanal führt vom Hauptverband bis zu Ihrer GINA-Box und endet dort. Ein Übergriff auf Ihr Ordinationssystem ist technisch nicht möglich, die Verbindungen erfolgen nur durch Abfrage des Ordinationssystems auf der GINA-Box (nur in eine Richtung möglich). Über diesen Kanal wird die E-Card-Abfrage durchgeführt.

Der zweite Kanal führt von ihrem Ordinationssystem zum Verteilungszentrum (Peering-Point). Darüber werden die so genannten Mehrwertdienste (E-Mail, Internet, Softwarewartung, Befundübermittlung) unter Wahrung strenger Sicherheitsauflagen geführt.

Haben Sie bereits einen ADSL-Zugang bei der Telekom, so kann der bestehende Vertrag auf den neuen ADSL-Anschluss geändert werden.

Bei jenen niedergelassenen Vertragsärzten, wo aus technischen Gründen keine Breitband-Datenanbindung möglich ist, wird mittels ISDN-Wählleitung die Verbindung mit dem E-Card Rechenzentrum hergestellt. Diese ermöglicht die Verwendung aller E-Card-Anwendungen. Die Nutzung von Mehrwertdiensten ist jedoch nicht möglich.
Haben Sie einen anderen Provider, bekommen Sie mit der E-Card-Infrastruktur einen zweiten Breitband Anschluss „GIN-Zugangsnetz“. Nur über diesen können auch die Mehrwertdienste bezogen werden.
Wenn ein Kabelnetzanschluss besteht, so ist dieser aus technischen Gründen nicht E-Card-fähig. Ob Sie den bisherigen Anschluss weiter bestehen lassen oder die selben Funktionen über den E-Card-ADSL-Anschluss nutzen, ist eine rein ökonomische Frage, da ja „doppelte“ Kosten entstehen. Daher ist nach einer kurzen Zeit des Parallel-Betriebes eine Kündigung des Kabel-Anschlusses zu überlegen – wobei die Fristen zu beachten sind.

Sind Umbauzeiten in Häusern eingeplant, in denen Wände aufgestemmt und ADSL-Leitungen gelegt werden müssen?
Für den Fall, dass die Telekom Austria als Provider genommen wird und von dieser Firma bereits ein Telefonanschluss existiert, wird dieser ADSL-Anschluss „ohne zusätzliche Kabelverlegung“ auf die vorhandene Leitung zusätzlich aufgeschaltet. Dasselbe gilt grundsätzlich für den Fall, dass die Firma UTA als E-Card-Datennetzlieferant genommen wird und bereits ein UTA Telefonanschluss besteht.
In allen anderen Fällen kann die Frage nicht generell beantwortet werden, doch ist davon auszugehen, dass in der überwiegenden Zahl der Fälle freie unbenutzte Datenleitungen/“Telefonkabel“ im Haus existieren, womit keine Stemmarbeiten notwendig werden.

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Kosten

Ursprünglich war vom Hauptverband geplant, dass alle Kosten ab Telefonausgang von den Vertragsärzten und Vertragsärztinnen zu tragen sind, also auch die E-Card Infrastruktur (GINA-Box, etc), die Installation, Telefonkosten und Praxisumstellungskosten. Die Ärztekammer konnte in einem Verhandlungsmarathon von fast zwei Jahren erreichen, dass die Kosten für die E-Card-Infrastruktur und deren Installation vom Hauptverband zur Gänze übernommen werden. Zusätzlich stehen 3 Mio. € zur Unterstützung während der ersten drei Jahre ab 2006 in drei Jahresraten den VertragsärztInnen zur Verfügung, um Kosten, welche aus der Einbindung entstehen, abfedern zu können. Die Art und Weise, wie auch dieses Geld ausbezahlt wird, steht noch offen.

Welche Kosten werden von der Sozialversicherung übernommen?

  • Kosten einer GINA-Box (bzw. Kosten einer weiteren für eine vertraglich vereinbarte Zweitordination)
  • Kosten eines Kartenlesegeräts (bzw. Kosten eines weiteren für eine vertraglich vereinbarte Zweitordination)
  • Kosten eines Routers (bzw. Kosten eines weiteren für eine vertraglich vereinbarte Zweitordination)
  • Kosten der zwei oCards (Ordinationskarten)
  • Installations-, Service- und Wartungskosten dieser Geräte
  • 50% der Kosten des Peering-Point-Betriebes (andere Hälfte Österr. Ärztekammer)
  • Wird eine Ordination von mehreren Ärzten gemeinsam genutzt, erfolgt die Ausstattung mit Ausnahme der oCard´s nur einmal.

Es bleiben an Kosten für VertragsärztInnen übrig:

  • Laufende Kosten für die ADSL-Leitung lt. Angebot des Netz-Providers (ca. € 32,70 pro Monat Netto)
  • Laufende Kosten für den Peering-Point-Betrieb (ca. € 5.- pro Monat Netto)
  • Laufende Kosten für optionale Mehrwertdienste (E-Mail, Web-Zugang, Befundübermittlung)
  • Bei Einbindung in die Arzt-EDV: die Kosten für die Einbindung sowie die allenfalls notwendige Soft- bzw. Hardware-Anpassung (hängt von der derzeitigen Ausstattung ab!)
  • Switchbox oder Umschaltebox (inkl. aller Kabel bis ca. Euro 50,00)
    Ein der GINA-Box am nächsten stehender PC mit Bildschirm und Tastatur wird dabei an diese angeschlossen, sodass Sie damit auf einer eigenen Maske die E-Card-Daten lesen und übertragen können.
  • Da die Ausstattungen individuell sehr unterschiedlich und damit unterschiedliche Erfordernisse für die Anpassung gegeben sind, kann Sie diesbezüglich sicherlich Ihre Praxis-Softwarefirma am besten beraten.
  • Wenn Sie noch über keine EDV verfügen, entstehen Kosten für den benötigten Bildschirm sowie die Tastatur. Wenn Sie die Daten nicht händisch auf das Abrechnungsformular übertragen möchten, empfiehlt sich die Anschaffung eines PCs mit Drucker.
  • Kosten für weitere Kartenlesegeräte (voraussichtlich € 10.- Netto pro Monat) bzw. zusätzliche GINA-Box (voraussichtlich € 35 Netto pro Monat), wenn diese Geräte zusätzlich vom Arzt gewünscht werden (Verhandlungen über die tatsächlichen Kosten werden noch geführt).

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Wie erfolgt die Installation der E-Card-Infrastruktur in der Ordination?
Die Installation der E-Card-Infrastruktur erfolgt durch den Netz-Provider (Telekom, UTA oder UPC Business Austria).

Bei Ärzten ohne EDV:
Es muss ein Bildschirm und eine Tastatur an der GINA-Box durch den Netz-Provider
angeschlossen werden.

Bei Ärzten mit EDV aber ohne Einbindung in Praxis-Software:
In diesem Fall ist die E-Card-Anwendung in einem Browser am Arzt-PC möglich. Dies kann vom Software-Lieferanten und laut dzt. Information auch vom Netz-Provider installiert werden (die Entscheidung liegt beim Arzt!).

Bei Ärzten mit EDV und mit Einbindung in die Praxis-Software:
Die Einbindung in die Praxis-Software muss durch den entsprechenden Arzt -Software-Anbieter erfolgen. Die Arzt-Software kann auch DOS sein, das Betriebssystem muss aber Win '95 / '98, Win2000, XP oder Linux sein! Auch bei Apple ist dies voraussichtlich mit TCP/IP und Standard Internet Browser möglich!
Das Chipkarten-Lesegerät könnte auch im Warteraum aufgestellt sein (wenn das Programm erkennt, dass der Patient die E-Card gesteckt hat). Es kann ein Lesegerät am Router sein (ohne EDV) oder mehrere im Netzwerk des Arztes (Anschluß nicht am PC, sondern am Netzwerk). Auch die Verkabelung muss eventuell ergänzt werden (Verbindung des Routers mit dem Ordinations-Netzwerk).

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Administration in der Praxis

Brauchen die Patienten beim Facharzt weiterhin Überweisungen oder haben sie in Zukunft eine „unbeschränkte“ Zahl von elektronischen Krankenscheinen?
Das E-Card-System enthält die selben Beschränkungen bezüglich Anzahl der Facharztscheine, wie das alte Krankenscheinsystem, da es ein „Krankenschein-Ersatzsystem“ ist. Dieses Überweisungsformular dient (weiterhin) als Träger der medizinischen Information.

Welche Lösung ist im E-Card-System für Visiten geplant?
Hiezu ist kein eigenes mobiles Lesegerät (mehr) vorgesehen. Entweder erfasst der Arzt die Sozial-Versicherungsnummer des Patienten bereits bei der Anmeldung, d.h. vor der Visite (Überprüfung des Versicherungsstatus) oder auch erst nach der Visite. Falls vor der Visite die Versicherungsdaten positiv abgefragt wurden, besteht auch eine Abrechnungsgarantie. Theoretisch besteht bei neuen unbekannten Patienten auch die Möglichkeit, am Beginn der Visite die SV-Nummer telefonisch der Ordinationshilfe durchzugeben, die dann die Versicherung abfragt

Wie kann ich Leistungen bei der Visite nachtragen, da nachher in der Ordination keine E-Card vorhanden ist?
Die Lösung bei den Hausbesuchen siehe obige Frage. Das Eintragen der Leistungen ist ohnehin völlig unabhängig vom Vorhandensein der E-Card. Über das E-Card-System werden keine Leistungspositionen übermittelt. Auch die Abrechnung erfolgt in gleicher Weise wie bisher.

Was passiert bei Notfällen etc., wo bisher ein Bereitschaftsschein verwendet wurde?
Daran ändert sich nichts. Es gibt bei der Bedienung der GINA-Box die Möglichkeit, Ausnahmefälle einzugeben, einer davon ist „Vertretungsfälle/ Bereitschaftsdienste (Verhinderung des Arztes, Erste Hilfe, ...)“. Darüber hinaus gibt es noch andere Sonderfälle.

Wer kann den Krankenschein des Patienten verrechnen, z.B. der Vertretungs-Arzt, bei dem die Karte erstmals im Quartal eingelesen wurde?
Grundsätzlich wird beim ersten Einlesen im Quartal der Krankenschein elektronisch „abgebucht“, sollte dieser Erstbesuch jedoch ein Erste-Hilfe- oder Vertreterfall oder ähnliches gewesen sein, ist vorgesehen, dieses zu vermerken bzw. auch später ein Abbuchen rückgängig und für den Hausarzt abrechenbar zu machen.

Wird der Arzt informiert, wenn ein Patient, den er als Vertreterfall eingegeben hat, in diesem Quartal keinen Originalschein verwendet?
Eine aktive Information ist nicht vorgesehen, durch Eingabe der SV-Nummer kann aber am Quartalsende festgestellt werden, ob noch ein „Originalschein“ vorhanden ist.

Worauf schreibt ein Arzt ohne EDV seine Abrechnungspositionen ?
Ärzte, die derzeit keine EDV benützen, müssen sich für die Nutzung der E-Card weiterhin keine EDV anschaffen, sondern lediglich einen Bildschirm und Tastatur, damit sie die über die GINA-Box hereinkommenden Patienten- und Versicherungsdaten lesen können. Die am Bildschirm dargestellten Daten sind händisch auf ein Abrechnungsformular zu übertragen. Ein Ausdruck dieser Formulare ist nur über einen angeschlossnen PC möglich (Nur einfachstes Gerät erforderlich – Mehrkosten deutlich unter 500.- €!). Auf diesen Formularen trägt der Arzt wie bisher alle Positionen ein und gibt diese Abrechnungsformulare anstelle er bisherigen Krankenscheine zur „Elektronifizierung“, entweder bei der zuständigen Krankenkasse oder bei dafür vorgesehenen speziellen Firmen ab. An der EDV-Abrechnungspflicht ändert sich durch die E-Card nichts.

Wie werden Vorgänge wie: Rezeptausstellung, Chefarztbewilligung, Überweisung usw. ohne Drucker funktionieren?
Diese Frage taucht nur in Ordinationen auf, die über keinerlei EDV-Ausstattung verfügen bzw. auch in Zukunft nicht verfügen werden. In diesen Ordinationen sind die Vorgänge so wie bisher händisch abzuwickeln (die Chefarztbewilligung wird möglicherweise nach Einführung des E-Card-Systems „papierlos“ über die GINA-Box funktionieren).

Wie kommen Vertragsärzte im E-Card-System zur aktuellen Adresse des Patienten?
Diese Information steht in Zukunft nicht mehr zur Verfügung, sie wird bei den Daten aus dem E-Card-Rechenzentrum nicht mitgeliefert. Sie muss daher vom Patienten allenfalls für Zwecke der Visiten erfragt werden. Im Abrechnungsdatensatz ist sie nicht mehr mitzuliefern, ebenso nicht die Dienstgeberdaten, da auch diese nicht vom E-Card-System geliefert werden.

Was passiert, wenn der Patient ohne E-Card kommt?
Dann ist die Sozialversicherungs-Nummer einzugeben, falls bekannt. Wenn nicht, ist so vorzugehen wie bisher, wenn ein Patient ohne Krankenschein gekommen ist, z.B. Kaution. Ein System, dass bei bekanntem Namen und Geburtsdatum die Einholung der 4-stelligen Versicherungsnummer in diesen Ausnahmefällen über das Internet ermöglicht, wird überlegt (Datenschutzerfordernisse müssen abgeklärt werden).

Werden Leistungen durch das Stecken der E-Card kontrolliert?
Leistungspositionen werden nicht übermittelt. Bis 2008 ist das Stecken der E-Card nur einmal im Abrechnungszeitraum, d. h. einmal im Quartal oder Monat, erforderlich. Ab 2009 ist diese Erfordernis bei jedem Arztbesuch vorgesehen.

Die Regelungen für Visiten und fehlende Karte bleibt aufrecht und der Abrechnungsdatensatz wird – vertraglich zugesichert – nicht verändert. Die ursprüngliche Idee, dass jede Einzelleistung durch die E-Card bestätigt werden muss, wurde hinausverhandelt. Es wird wohl das Systemdatum – dreitägige Nachfrist – aber nicht die Systemzeit übertragen.

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ABS-System

Der Echtbetrieb für die elektronische Bewilligung wird in der Steiermark voraussichtlich mit 1. Juli 2006 starten. Bis dahin können Sie das ABS im Rahmen eines Probebetriebs freiwillig nutzen. 

Der Testbetrieb ist über das Anwendungsmenü im E-Card-System möglich. Sie haben bereits über das E-Card-System eine Information im Menü „Neue Nachrichten“ zu den Änderungen erhalten. Eine genaue Anleitung finden Sie auf der Homepage www.chipkarte.at unter Service/Arzt/Vertragspartner-Benutzerhandbuch – ABS II zum Nachlesen. Sie können auch Befunde als Anlage mit einer Bewilligungsfrage mit senden, allerdings werden nur die Dateiformate pdf, gif, jpg, tiff, txt und xml unterstützt.

Diese Möglichkeit gilt nicht für Ordinationen mit Stand alone-Variante.   

  Für diese Ordinationen sowie für Ordinationen, die die technische Ausstattung zum Einscannen von Befunden bzw. zum Umwandeln der Dokumente in die oben angeführten Dateiformate nicht zur Verfügung haben, werden wir uns für die Fälle, in denen die Mitsendung von Unterlagen erforderlich ist, für die Beibehaltung der Übermittlung per Fax bzw. für eine praktikable Lösung einsetzen. In Vorgesprächen mit dem Hauptverband und der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse wurde uns diesbezüglich Flexibilität signalisiert.

Jedenfalls muss der Aufwand für die Administration (Beilegen von Befunden) so gering wie möglich gehalten werden.   

  Bei der Anwendung des ABS ist jedenfalls folgendes zu beachten. Bewilligungsanfragen sollten keinesfalls „gemischt“ erfolgen, d. h. die Bewilligung wird über ABS durchgeführt und die Beilagen werden gefaxt. Entweder Sie führen diese Bewilligung voll elektronisch oder – wenn dies aus irgendeinem Grund nicht möglich ist - komplett per Fax durch.

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Was ist bei Störungen?

Hat das E-Card-System (der E-Card Server) oder das Netz eine Störung, gibt es trotzdem für den Arzt eine Abrechnungsgarantie auf alle im Zeitraum der Störung erfassten Konsultationen. Eine allfällige negative Anspruchsprüfung (die ja zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt wird) kann außer acht gelassen werden. Die E-Card ist jedoch trotzdem zu verwenden und die Daten sind offline zu erfassen und werden in der GINA-Box gespeichert. Die Störung ist bei der Serviceline zu melden.
Ist die Antwortzeit länger als 5 Sekunden, dann hat der Arzt die Serviceline anzurufen.
Diese hat dann zu überprüfen und zu dokumentieren, ob bzw. dass die Verbindung zwischen E-Card-Server und dem Router des Arztes nicht im vereinbarten Ausmaß funktioniert.
Hat die GINA-Box eine Störung, so gibt es trotzdem eine Abrechnungsgarantie für den Arzt.
Hat die Hard- oder Software des Arztes eine Störung oder hat dieser die oCard verloren, dann besteht keine Abrechnungsgarantie für den Arzt bei negativen Anspruchsprüfungen (die ja zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden).

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Befundübermittlung

Jede Befundübermittlungsfirma kann über die Infrastruktur des Peering-Points, soferne die strengen Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden, zu jedem Arzt ohne Einschränkung Daten übermitteln. Selbstverständlich hat der Arzt auch weiterhin die Wahlmöglichkeit zwischen den zertifizierten Befundübermittlungs-Providern. Es wird dringend empfohlen, KEINE 3-Jahres-Abschlüsse, sondern lediglich einjährige Bindungen zu akzeptieren.

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Wahlärzte

Warum bekommen Wahlärzte ohne Vertrag keine E-Card?
Die E-Card ersetzt den Krankenschein und zwingt lediglich die Vertragsärzte auf Grund des Gesamtvertrages dazu, die E-Card zu verwenden. Wahlärzte ohne irgendeinen Vertrag erbringen auch in Zukunft ihre Leistung nach dem Geldleistungs- und nicht Sachleistungsprinzip. Um am Gesundheitsnetzwerk mit allen Informationsvorteilen (Peering Point) teilnehmen zu können, benötigen diese Wahlärzte auch keine E-Card-Infrastruktur, sondern lediglich einen PC mit ADSL-Zugang eines zertifizierten Providers.

Man kann sich jedoch freiwillig (auf eigene Kosten) die E-Card-Infrastruktur nach erfolgtem Rollout ankaufen.

Wann können VU-Vertragsärzte mit weniger als 150 Gesundenuntersuchungen bzw. Wahlärzte das E-Card-System haben?
Im Vertrag ist geregelt, dass nach Ende der Ausstattung der Vertragsärzte, d.h. ab Dezember 2005 auch diese Ärzte mit Geräten auf Anfrage und Wunsch ausgestattet werden.
Wahlärzte mit VU-Vertrag sind aber nicht zur E-Card-Infrastruktur verpflichtet. Allerdings müssen sich Patienten, die diese Ärzte in Anspruch nehmen, beim zuständigen Sozialversicherungsträger einen Anspruchsnachweis ausstellen lassen.

Wahlärzte und ABS
Über die Einbindung der Wahlärzte in das E-Card-System für die Anwendung des ABS wurden mit dem Hauptverband und auf Landesebene mit der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse Gespräche geführt.

Von beiden Seiten wurde zugesichert, dass Wahlärzte ohne E-Card-Anbindung weiterhin die Bewilligungsanfragen per Fax durchführen können.

 

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Was ist der Peering-Point?

Das ist jener zentrale Ort, an welchem die GIN-ADSL-Leitungen aller Teilnehmer zusammenkommen (Physikalischer Standort: Arsenal Wien). Von dort aus werden die E-Card-Leitungen an die SVC weitergeleitet.
Die Mehrwertdienstanbieter (Internet-Provider, Befundübermittler, etc.) können die Daten an diesem Punkt "übergeben" bzw. "abholen".
Der Peering-Point wird in Form einer Peering-Point-Gesellschaft betrieben, die zu 50% dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und zu 50% der Österreichischen Ärztekammer gehört.

Ausgangspunkt der Überlegungen für diese zentrale Datendrehscheibe war der ursprüngliche Wunsch des Hauptverbandes, daß die im Rahmen des E-Card-Systems notwendige hochwertige Datenleitung (ADSL-Anschluss) ausschließlich für Zwecke der E-Card-Abfragen aufgebaut und vom Arzt bezahlt würde. Um dem Arzt auch die Nutzung dieser Datenleitung für andere Zwecke zu ermöglichen, wurde diese Peering Point-Einrichtung geschaffen. Damit kann die Kapazität dieser E-Card-Leitung sehr kostengünstig „verdoppelt“ und daraus eine eigene getrennte Datenleitung für den Arzt gestaltet werden, sodass dem Arzt neben der verpflichtenden Leitung für die E-Card noch eine weitere Datenleitung für seine Zwecke (Mehrwertdienste) zur Verfügung steht.

Eine weitere wichtige Funktion, die dieser zentrale Datenknotenpunkt für die Ärzteschaft ebenfalls bewirken soll, ist der Schutz der Daten in den Arzt-EDV-Systemen. Die hochsensiblen Patientendaten, die sowohl nach dem Ärztegesetz als auch nach dem Datenschutzgesetz, als besonders schützenswerte Daten eigenen Bestimmungen unterliegen, sind grundsätzlich durch die Errichtung der E-Card-Datenleitung nicht gefährdet. Bei allfälliger Nutzung der zweiten Datenleitung sollten aber in letzter Zeit verstärkt auftretenden Gefahren des Internets nach Ansicht der Österreichischen Ärztekammer zentral abgeblockt werden, um dem einzelnen Arzt einen Großteil der notwendigen Schutzmaßnahmen abzunehmen. In der EDV und in der elektronischen Kommunikation gibt es – wie in anderen Bereichen – keine hundertprozentige Sicherheit. Die Österreichische Ärztekammer ist jedoch bestrebt, ein möglichst hohes Maß (State of the Art) an Datensicherheit für die angeschlossenen Ärzte zu gewährleisten. Dies ist zwar nur dann notwendig, wenn der Arzt die zweite Datenleitung nutzt, es ist aber langfristig sinnvoll, diese moderne Technologie auch den Ärzten in einer besonderen sicheren Form zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zwecke werden in diesem Peering Point hochwertige, moderne und aktuelle Firewalls und sonstige Schutzeinrichtungen aufgebaut und immer am neuesten Stand betrieben werden. Nur dann wird es möglich sein, dass der Arzt die verschiedenen Zusatzdienste, z. B. Internet, E-Mail, Befundübermittlung, Internet-Fortbildung etc. gesichert nutzen kann. Die Kosten für alle diese Sicherungs-Maßnahmen und für diese zweite Leitung betragen 5,00 € pro Arzt und Monat. Die weiteren Zusatzdienste können extra bestellt werden und sind gesondert zu bezahlen.

Neben diesen Funktionen für den einzelnen Arzt hat der Peering Point auch eine große standespolitische Komponente durch die dauerhafte Sicherheit der Datenhoheit für die Ärzte.

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