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e-card: Ordinationsnachfolge, Kündigung, Übersiedlung

Bei Niederlegung des Praxisvertrages, Übersiedlung oder Praxisübernahme sind bestimmte Vorgehensweisen einzuhalten. Jeder Betreiber handhabt das anders.

Von Birgit Pöttler
 

Allgemein

Die Kündigung des e-card-Anschlusses erfolgt mittels Fax oder schriftlich an den jeweiligen Provider (formloses Schreiben). Zur Vereinfachung sollte der Kündigungsgrund angegeben werden, weil bei Vertragsniederlegung ohne Nachfolge andere Vorgehensweisen zum Einsatz kommen als beim Fall einer Vertragsübernahme am selben Standort. Die e-card-Infrastruktur (Router, GINA, Kartenleser) ist Eigentum des jeweiligen Providers (Telekom, Tele2 UTA, UPC Business). Diese sind in jedem Fall am Standort zu belassen - der Provider informiert die Ärztin/den Arzt, wie die Geräte an den Provider zurückgelangen. Es ist wichtig, dass die Ärztin/der Arzt sich hier unbedingt an die Vorgehensweise des jeweiligen Providers hält. Sobald die Kündigung durch den Provider bestätigt ist, wird die Ärztin/der Arzt über einen Abbautermin (im Fall der Vertragsniederlegung ohne Nachfolge) der e-card Infrastruktur informiert. Bei einer Vertragsübernahme ist zu berücksichtigen, dass der zuständige Provider (den die neue Ärztin/der neue Arzt gewählt hat) erst dann tätig wird, wenn die Daten des nachfolgenden Arztes vom Hauptverband (dieser erhält sie vom zuständigen SV-Träger) an das e-card-System übermittelt wurden. Die Daten werden zweimal wöchentlich an alle Provider gesendet, der zuständige Provider setzt dann die entsprechenden Schritte. Im Allgemeinen ist hier kein Besuch eines Technikers des Providers erforderlich. Die Ordinationskarten werden der Ärztin/dem Arzt per Post zugesendet. Damit die Rechnung auf den neuen Vertragspartner ausgestellt wird, hat jeder Provider eigene Abläufe - daher kann hier kein allgemein gültiger Ratschlag für die Vorgehensweise gegeben werden.

Die Provider in der Übersicht:
 

Telekom Austria

Kündigung: Eine Kündigung eines e-card-Anschlusses ist grundsätzlich erst nach Ende der Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten möglich. Ein außerordentliches und sofortiges Kündigungsrecht (per Monatsende) besteht dann, wenn der Kassenvertrag des Vertragspartners niedergelegt wird, der Gesamtvertrag gekündigt wird oder beim Tod des Vertragspartners. Kündigungen sind formlos, jedoch schriftlich, an die Telekom Austria zu übermitteln. Zur Vereinfachung der Abläufe ist der Kündigungsgrund anzugeben. Die Abtragung der Einrichtungen erfolgt durch einen Telekom- Techniker  und ist kostenlos. Die Einrichtungen im Eigentum der Telekom Austria (Splitter, Router, GINA Box, LAN Cardreader) dürfen nicht selbstständig abgebaut werden. Sofern eine Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragsdauer ohne wichtigen Grund erfolgt, werden die Entgelte für die Restlaufzeit in der nächsten Rechnung vorgeschrieben. Die Telekom ersucht, Geräte auch nicht per Post retour zu schicken.

Praxisübersiedlung: Berücksichtigen Sie bitte, dass e-card-Anschlüsse von der Telekom Austria nur dann übersiedelt werden können, wenn die Übersiedlung vom Hauptverband bestätigt ist und die neue Ordinationsnummer und die dazugehörige IPAdresse vorliegen. Die Telekom Austria ersucht, diese Punkte zeitgerecht beim zuständigen Sozialversicherungsträger abzuklären. Neue Standorte sollten nach Möglichkeit vier Wochen vor der tatsächlichen Übersiedlung an die Telekom Austria gemeldet werden. Dies kann bei der Verwendung einer neuen Rufnummer mittels Bestellformular „e-card-Service“ erfolgen. Soll auch die vorhandene Telefonnummer mitgenommen werden (sofern dies möglich ist), besteht die Möglichkeit, bei allen Postfilialen, bei den Telekom Shops, beim jeweiligen Kundenberater oder bei der Telekom Austria Hotline einen Umzugs- Service zu bestellen. Das e-card- Equipment wird dann zeitgleich mit dem Telefonanschluss und gegebenenfalls mit der Telefonanlage übersiedelt. Bitte auch hier die Geräte nicht selbst abbauen. Vor-Ort-Tätigkeiten werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

Praxisübernahme: Auch bei Ordinationsnachfolgen ist zu berücksichtigen, dass die Telekom Austria erst nach Eintreffen der Änderungsdaten vom Hauptverband tätig werden kann. Üblicherweise ist bei Ordinationsnachfolgen aber ein Technikerbesuch nicht erforderlich. Der Vertragspartner kann sich mit den vom Hauptverband übermittelten Ordinationskarten sofort am System anmelden und dieses benutzen. Um die Vertragspartnerdaten richtig zu stellen, ist es jedoch erforderlich, die Telekom Austria mittels Übertragungsformular über die Ordinationsnachfolge zu informieren. Die Bestellung von Mehrwertdiensten wie Befunddatenübertragung oder Internet ist jederzeit mittels Bestellformular möglich. Die Services können monatlich ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nähere Informationen und die entsprechenden Formulare sind unter www.dame.at erhältlich.
Das Telekom Austria-Team ist für alle e-card-Kunden unter Tel. 0800/664828 oder per E-Mail unter gesundheit@a1telekom.at erreichbar. Formulare senden Sie bitte an die am Formular angegebene Fax-Nummer.

 

 

DREI

Kündigung: Die Ärztin/der Arzt übermittelt die Kündigung an DREI. DREI veranlasst die Abtragung der Leitung durch die Telekom Austria und deaktiviert das e-card-Service. Die Kündigung tritt mit Ende des Folgemonats in Kraft. Die Ärztin/ der Arzt wird schriftlich darüber informiert, dass das Equipment an Kapsch zu retournieren ist.

Praxisübersiedlung:
Arzt meldet Übersiedlungsabsicht dem zuständigen Sozialversicherungsträger, der SVC und DREI. SVC übermittelt neue IP Adressen an DREI. DREI beauftragt Leitungsherstellung bei Telekom Austria und Installation bei Kapsch. Dauer der Umsetzung ca. 3 Wochen ab Erhalt der IP Adressen. Equipment wird entweder vom Arzt oder von Kapsch übersiedelt. Die zweite Variante ist kostenpflichtig.

Praxisübernahme: Die Ärztin/ der Arzt meldet die Übernahme dem zuständigen Sozialversicherungsträger, der SVC und DREI. Die SVC liefert eine neue IP-Adresse an DREI. DREI führt die Vertragsübernahme durch und konfiguriert das Equipment vor Ort mit den neuen Daten.
Dauer der Umsetzung: drei bis vier Werktage nach Erhalt der IP-Adressen.

 

 

Magenta

 

 


Birgit Pöttler ist Mitarbeiterin in der Kurie Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte.




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