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Topnews in Stichworten:
Vertretungs-Ärztinnen und Ärzte

Stand: Jänner 2020


Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

  • Meldung bei der Ärztekammer
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
  • Eintragung in die Ärzteliste als Wohnsitzarzt/Wohnsitzärztin

 

Beratung und Service

Gerd Wonisch, MPH
Ärztekammer für Steiermark
Haus der Medizin
Kaiserfeldgasse 29
8010 Graz

T. +43 (0316) 8044-34
F. +43 (0316) 8044-135
info@aekstmk.or.at

 

Ordinationsvertretungsbörse auf der Homepage der Ärztekammer für Steiermark

 

 

 

Ärztinnen und Ärzte, die Vertretungen übernehmen möchten, und Ärztinnen und Ärzte, die eine Vertretung für die Ordination suchen, haben die Möglichkeit, über die Homepage der Ärztekammer für Steiermark online die Suche nach einer Vertretung bzw. das Angebot zur Übernahme von Ordinationsvertretungen in die jeweilige Liste einzutragen.

Die Liste der offenen Vertretungsstellen und die Eingabe in die jeweiligen Listen ist frei zugänglich.

Der Abruf der Liste von Ärztinnen und Ärzten, die Vertretungen übernehmen können, ist im geschützten Bereich mit Password zu finden.

Zugang:

www.aekstmk.or.at – Aktuelles – Stellenangebote – Ordinationsvertretungs-Börse

Direktlink: www.aekstmk.or.at/456

 

Notwendige Meldungen

 

Wird eine Kassenärztin /ein Kassenarzt in ihrer/seiner Ordination vertreten, ist die Meldung an Ärztekammer und Gebietskrankenkasse ab einer Vertretungsdauer von 14 Tagen verpflichtend.

Kassenärztinnen und Kassenärzte, die 3 Jahre den Kassenvertrag innehaben, können eine erweiterte Stellvertretung für maximal 5 Jahre bei der Ärztekammer und der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse unter Angabe von maximal zwei Vertretungsärztinnen bzw. Vertretungsärzten für den angegebenen Zeitraum beantragen.

Die Vertretungsärztin/der Vertretungsarzt hat ihre/seine Tätigkeit schriftlich der Ärztekammer zu melden. Diese freiberufliche Tätigkeit ist als wohnsitzärztliche (Neben-)Tätigkeit in der Ärzteliste einzutragen.

Vor Aufnahme der Vertretungstätigkeit und Eintragung der Tätigkeit in die Ärzteliste ist für hauptberufliche Vertretungsärztinnen
/-ärzte der Abschluss und Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 52d Ärztegesetz verpflichtend.

Ihr Vorteil

Die ausschließliche Tätigkeit als Praxisvertreterin/Praxisvertreter wird bei der Bewertung für die Reihungsliste für Planstellen mit 0,01 Punkt pro Tag berücksichtigt. Näheres siehe Folder „Richtlinie für die Auswahl von Vertragsärzten und Vertragsgruppenpraxen“.

Weiters ermöglicht Ihnen die Tätigkeit als Vertretungsärztin/-arzt die Sammlung von Erfahrungen für Ihre Tätigkeit als niedergelassene/r Ärztin/Arzt.

Rechtlicher Status

  • Sie werden für den Zeitraum Ihrer Vertretungstätigkeit in der Ärzteliste als Wohnsitzärztin/-arzt oder mit wohnsitzärztlicher Nebentätigkeit (bei aufrechtem Anstellungsverhältnis oder bestehender Niederlassung) eingetragen.
  • Als Wohnsitzärztin/-arzt oder mit wohnsitzärztlicher Nebentätigkeit (neben einem bestehenden Anstellungsverhältnis) unterliegen Sie der Pflichtversicherung nach dem GSVG bzw. FSVG in der Pensions- und Unfallversicherung. Die Aufnahme einer Vertretungstätigkeit ist daher neben der Ärztekammer umgehend auch der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen zu melden.Die Meldung wird auch von der Ärztekammer automatisch an die SVS weiter geleitet.
  • Für die erzielten Einkünfte aus der o.a. Tätigkeit sind Sie auch beitragspflichtig zum Wohlfahrtsfonds. Sie erhöhen damit Ihre durch die Ärztekammer zu gewährende Pension. Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Wohlfahrtsfonds wenden Sie sich bitte die MitarbeiterInnen des WFF.

Akut-Vertretungs-SMS-Service

Wenn niedergelassene Ärztinnen und Ärzte plötzlich verhindert sind (zb weil sie selbst krank sind), braucht es rasch eine Lösung – der übliche Weg zu einer Vertretung zu gelangen kann oft zu lange dauern. Deswegen gibt es über die Homepage der Ärztekammer für Steiermark eine Applikation, die die Suche stark beschleunigt, das Akut-Vertretungs-SMS-Service.

Wer kurzfristig (innerhalb der nächsten 5 Tage) eine Vertretung benötigt, gibt über eine Suchmaske seine Daten ein (Fachrichtung, Bezirk, Name, Telefon und E-Mail) und schickt sie ab. Alle Ärztinnen und Ärzte, die sich für eine Vertretung eingetragen haben, bekommen dann diese Information per SMS. Sie können sich dann direkt bei dem Arzt melden, der dringend eine Vertretung sucht, um die Details direkt zu vereinbaren. Sie ersparen sich, potenzielle Vertreter der Reihe nach zu kontaktieren. Das funktioniert in einem einzigen Schritt.

Vertretungsärzte registrieren sich für dieses Service in der Ordinationsvertretungsbörse auf der Homepage der Ärztekammer für Steiermark, Direktlink www.aekstmk.or.at/456.

 




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