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Kredite

Stand: Dezember 2022


Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

  • Praxisgründungskredit
  • Volumen:
    • EUR 150.000,-- (Steiermärkische Bank und Sparkassen AG)
    • EUR 100.000,-- (Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG)
  • Frühestens 3 Monate vor erstmaliger Praxiseröffnung
  • Wenn die Praxiseröffnung länger als 3 Jahre zurückliegt mit Begründung und Nachweis
  • Laufzeit: max. 10 Jahre
  • Eventuelle zahlungsfreie Anlaufzeit von 1 Jahr
  • Kreditrestschuld- oder Lebensversicherung
  • Abwickelnde Institute: Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG und Steiermärkische Bank und Sparkassen AG

 

Beratung und Service:

Ärztekammer für Steiermark
Kurie Niedergelassene Ärzte
Kaiserfeldgasse 29, 8010 Graz
Daniela Kritzinger
T. (0316) 8044-26

 

Abwicklung der Kreditanträge:

Ärztekammer für Steiermark
Buchhaltung
Kaiserfeldgasse 29, 8010 Graz
Sandra Hafner
T. (0316) 8044-18

 

Wer hat Anspruch?

Die Ärztekammer ist bemüht, Ihnen neben den übrigen Serviceleistungen bei Ihrer erstmaligen Praxisgründung finanziell behilflich zu sein. Gleichgültig ob Sie eine bereits bestehende Praxis übernehmen oder eine neue Praxis gründen, bei Ihrer erstmaligen Praxisgründung steht Ihnen dieser Kredit zur Verfügung.

Neben den üblichen Bonitätskriterien ist die Voraussetzung für die Inanspruchnahme die ordentliche Mitgliedschaft in der Ärztekammer für Steiermark.

Frühestens drei Monate vor Eröffnung Ihrer ersten Ordination, egal ob privat oder mit Kassenverträgen können Sie diesen Kredit bei der Ärztekammer beantragen.

Für den Fall, dass die Eröffnung einer ärztlichen Praxis länger als 3 Jahre zurück liegt, kann die Kreditvergabe zu denselben Konditionen erfolgen, wenn der Kreditnehmer gegenüber der Bank nachweist, dass es sich bei der damaligen Praxiseröffnung um eine untergeordnete selbständige Erwerbstätigkeit handelte und die jetzige Inanspruchnahme zur Finanzierung einer überwiegend selbständigen Erwerbstätigkeit dient.

Als Nachweis kann z.B. der Einkommensteuerbescheid herangezogen werden.

 

Wie sehen die Kreditkonditionen aus?

Als Laufzeit für die Kreditrückzahlung sind max. 10 Jahre vorgesehen, wovon bis zu einem Jahr als tilgungsfreie Zeit vereinbart werden kann. Der Sollzinssatz orientiert sich am 3-Monats-Euribor zuzüglich eines Aufschlages.

Die Anpassung dieses Zinssatzes erfolgt vierteljährlich entsprechend den Veröffentlichungen durch die Österreichische Nationalbank. Bei Änderung des Zinssatzes wird auch die monatliche Pauschalrate angepasst.

Sie können den Kredit, wenn Sie wollen, auch früher, immer zum Ende der Zinsperiode zurückzahlen.
Als Besicherung ist eine Versicherung für den Todesfall erforderlich. Dies kann eine Kreditrestschuldversicherung oder eine bereits bestehende Lebensversicherung sein.

 

Wie komme ich zu dem Kredit?

Für die Inanspruchnahme des Kredites ist es erforderlich, das Antragsformular unter www.aekstmk.or.at/121 vollständig ausgefüllt an die Ärztekammer für Steiermark zu senden, welche Ihre Daten bestätigt und an das Bankinstitut weiterleitet.

Die Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG oder die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG als abwickelnde Institute werden sich bei Ihnen melden und einen Termin für die Kreditabwicklung vereinbaren.
Die Erledigung des Kreditantrages ab Einreichung bis zur Verfügungstellung des Geldes dauert, wenn die Besicherung problemlos durchgeführt werden kann, ca. 2 Wochen.




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