Zur Ärztekammer Steiermark Startseite

Veranstaltungen des Fortbildungsreferates
finden Sie hier

zum Kalender...
Auf Social Media Plattformen ist die Du-Form gebräuchlich. Deswegen verwenden wir sie auch in diesem Papier. Es kann aber sinnvoll sein, auch auf Social Media Menschen mit Sie anzusprechen.
 

Social Media Leitlinien der Ärztekammer Steiermark

Jänner 2015 / aktualisiert Jänner 2019
 

Social Media, das sind die Plattformen im Internet, die es Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen, Nachrichten und Meinungen, Fotos, Videos oder Links auszutauschen und zu kommentieren.
Dazu zählen etwa Facebook, Twitter, Youtube, Vimeo, Google+, Linkedin, Xing, Pinterest, Tumblr, Instagram und viele mehr.

Privatpersonen, aber auch Organisationen und Unternehmen, nutzen diese Angebote um oft weit rascher als über klassische Medien Informationen zu bekommen und selbst welche beizusteuern.
Für Organisationen bieten Social Media Plattformen die Möglichkeit, ohne den Filter klassischer Medien Informationen an Interessenten heranzutragen, aber auch in einen Dialog mit ihnen zu treten.
Im Gesundheitsbereich tun das eine Reihe von Organisationen – von der WHO bis zu Landesärztekammern in Deutschland und Österreich.

Die Ärztekammer Steiermark verfügt über einen Twitter-Account twitter.com/AERZTE_NEWS, einen Facebook-Account facebook.com/aerztekammer.stmk und einen Youtube-Channel für Videos AERZTE_NEWS

Funktionärinnen und Funktionäre der Ärztekammer Steiermark, ebenso Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sind ebenfalls auf solchen Plattformen präsent.

Aber Social Media Plattformen bieten auch Risiken.

Diese Social Media Leitlinien sollen bei der Orientierung und Nutzung helfen. Sie sind, soweit es sich nicht um rechtliche Vorschriften handelt, keine Gebote und Verbote, sondern Empfehlungen und Ratschläge.

Das können wir alle tun, um den Erfolg der Social Media Aktivitäten im Bereich der Ärztekammern zu erhöhen:

  • Inhalte aus dem Bereich der Ärztekammer teilen, favorisieren, liken … – damit verbreiten sie sich weiter und erreichen mehr Menschen.
  • rasch die zuständige Stelle (Marketing und Public Relations) informieren, wenn wichtige oder problematische Inhalte auftauchen.
  • es vermeiden, für den internen bzw. nur den ärztlichen Bereich gedachte Inhalte so zu verbreiten, dass sie über diesen Kreis hinaus verbreitet werden und Missverständnisse auslösen können.


Allgemeine Empfehlungen

Diese Empfehlungen richten wir speziell an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Funktionärinnen und Funktionäre sowie Mitglieder der Ärztekammer Steiermark – wenn eine Empfehlung nicht alle Gruppen gleichermaßen betrifft, weisen wir ausdrücklich darauf hin.

  • Auch wenn Social Media Plattformen die technische Möglichkeit bieten, Inhalte nur einen eingeschränkten Nutzer- oder „Freundes“-Kreis sehen zu lassen, ist es empfehlenswert, Inhalte so zu gestalten, dass sie keinen Schaden anrichten, wenn sie einer breiten Öffentlichkeit zugänglich werden. Denn Sicherheitssysteme können geknackt, Inhalte können von Dritten weiterverbreitet werden.
  • Stelle Deine Rolle klar. Verbreitest Du eine private Meinung? Oder bist Du in einer offiziellen Funktion unterwegs? Definiere das (abhängig von der Plattform) an der richtigen Stelle eindeutig. Danach müssen sich auch die Inhalte richten.
  • Vermeide offensive Auseinandersetzungen und Beleidigungen auf Social Media Plattformen. Solche Konflikte geraten leicht außer Kontrolle. Lass Dich auch nicht provozieren. Oft ist es klüger, eine unfreundliche Replik einfach stehen zu lassen, statt einen Konflikt auszutragen.
  • Vermeide eine aggressive und beleidigende Wortwahl, die Wirkung kann verheerend sein.
  • Ironie ist bei Social Media Nachrichten zwar erlaubt, ja sogar erwünscht. Aber sie muss verstanden werden. Und nicht alle tun das. Manche schreiben „Achtung Ironie!“ oder Ähnliches zu ihren Nachrichten. Das kann, muss aber nicht helfen. Also lass Vorsicht walten. Sollte Dir aber dennoch etwas durchrutschen und Du wirst falsch verstanden, ist der beste Weg, um eine Lawine der Empörung zu stoppen, eine möglichst rasche Entschuldigung.
  • Wenn Du reagierst, reagiere rasch. Je länger Du zuwartest, desto geringer wird die Wirkung sein. Principiis obsta! – wehret den Anfängen!
  • Niemand zwingt Dich, regelmäßig Nachrichten zu senden oder auf die anderer zu reagieren. Wenn Du es nicht tust, musst Du aber in Kauf nehmen, dass insgesamt nicht viele Deine Nachrichten wahrnehmen werden. Es bringt aber auch nichts, viele aber wenig relevante Nachrichten zu verbreiten. Auch in diesem Fall wirst Du nicht viele Interessenten finden. Ausnahme: Deine engsten Freundinnen und Freunde im wirklichen Leben werden sich vielleicht auf „Unwichtiges“ von Dir interessieren. Falls es abseits von Social Media öffentliches Interesse an dir gibt (weil Du z. B. prominent bist) kann es sein, dass Menschen nur deswegen Deine Nachrichten verfolgen.
  • Das Netz ist ein Archiv mit langem Gedächtnis – selbst das Löschen eines Kontos oder eines Postings hilft nicht wirklich. Was im aktuellen Kontext passend ist, kann Monate oder Jahre später (gegen Dich) verwendet werden. Bedenke das.
     

Spezielle Hinweise für Ärztinnen und Ärzte

  • Wenn Du angestellt bist, denke daran, dass Dein Arbeitgeber und Deine Kolleginnen und Kollegen mitlesen können, auch Dein künftiger Arbeitgeber und Deine künftigen Kolleginnen und Kollegen. Unpassende Nachrichten können rechtliche Konsequenzen haben oder Dir anderwärtig schaden.
  • Als Ärztin und Arzt in der Niederlassung beachte alle Einschränkungen, die z.B. durch das Ärztegesetz, das Bundesgesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG), die ärztlichen Werberichtlinien oder Kassenverträge bestehen.
  • Ein besonders schützenswertes Gut ist die ärztliche Schweigepflicht – vermeide es also über Patientinnen und Patienten zu schreiben. Sollten diese Dich in ihren Meldungen erwähnen, überlege genau, ob Du überhaupt reagierst. Wenn doch, weise auf Deine ärztliche Schweigepflicht hin und wähle (ergänzend) eventuell den Weg einer Direktnachricht (auf Facebook oder Twitter).
  • Vermeide insbesondere, Patientinnen und Patienten abzubilden – wenn Du es in Ausnahmefällen dennoch tun willst, hole Dir zuvor die ausdrückliche – schriftliche – Zustimmung der bzw. des Betroffenen ein.
  • Bedenke auch, dass Patientinnen und Patienten Social Media Plattformen nutzen, um Kritik zu üben. Oft sehr spontan in der ersten Emotion.
  • Achte darauf, dass auch Deine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (vor allem in der Praxis) diese Hinweise beachten.
     

Spezielle Hinweise für Funktionärinnen und Funktionäre

 

  • Social Media sind eine gute Möglichkeit, unmittelbar, dialogisch und authentisch mit Kolleginnen und Kollegen, aber auch Entscheidungsträgern zu kommunizieren.
  • Du wirst immer auch als „Ärztekammer“ und nicht nur als Person wahrgenommen – sei Dir dessen bewusst und wähle Deine Worte entsprechend.
  • Alle Deine Äußerungen, auch solche die in keinem Zusammenhang mit der Ärztekammer oder dem ärztlichen Bereich stehen, werden von vielen im Kontext mit Deiner Tätigkeit in der Ärztekammer wahrgenommen. Bedenke das und sei behutsam.
  • Bedenke, dass alle Verpflichtungen, die Du als Funktionärin bzw. Funktionär eingegangen bist (das gilt insbesondere für die Vertraulichkeit) auch auf Social Media  Gültigkeit haben.
  • Wenn Du fair, zurückhaltend und respektvoll formulierst, reduziert sich das Risiko eines Konflikts, der zum unbeherrschbaren Shitstorm ausarten kann.
  • Berücksichtige, dass Inhalte auf Social Media Plattformen allen zugänglich sind und nicht nur denen, für die sie gedacht sind.
  • Sei Dir bewusst, dass Du auf Social Media nahezu ausnahmslos nicht für die Ärztekammer sprichst, Deine Äußerungen aber so wahrgenommen werden (können). Hier hilft es, wenn Du bei den Informationen zu Deiner Person klarstellst, dass Du hier Deine private Meinung äußerst. 


Spezielle Hinweise für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ärztekammer

  • Du bist als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter auf Social Media Plattformen immer Privatperson (außer Du betreust einen offiziellen managed account bzw. eine Seite der Ärztekammer).
  • Du trittst nicht als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Ärztekammer auf, dennoch werden nicht wenige wissen, dass Du in der Ärztekammer arbeitest und daher Deine Äußerungen, wenn sie im weiteren Sinne Gesundheitsfragen, politische, religiöse oder weltanschauliche Fragen betreffen, in diesem Zusammenhang wahrnehmen. Sei also behutsam.
  • Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter unterliegst Du arbeitsrechtlichen Verpflichtungen – auch auf Social Media Plattformen. Vermeide alle Äußerungen, die Konflikte für dich bedeuten können. Das betrifft vor allem negative aber auch übertrieben positive Kritik am Arbeitgeber bzw. Informationen, die der Vertraulichkeit unterliegen könnten.


 

Du hast Fragen oder Anregungen zu diesen Leitlinien?
Bitte schick ein E-Mail an presse@aekstmk.or.at




zur Übersicht
Folgen Sie uns: Folgen Sie uns auf YoutubeFolgen Sie uns auf XFolgen Sie uns auf Facebook

Die Ärztekammer Steiermark . Alle Rechte vorbehalten

IMPRESSUM | DATENSCHUTZERKLÄRUNG | PRESSE