Verkürzung der Basisausbildung von 9 auf 6 Monate ab 01.08.2026 (statt Anrechnung von Zeiten des Klinisch Praktischen Jahres)

Die ursprünglich vorgesehene Anrechnung von Zeiten des Klinisch Praktischen Jahres (KPJ) auf die Basisausbildung entfällt mit der aktuellen Ärztegesetz-Novelle (BGBl I Nr. 65/2026, kundgemacht am 29.07.2026). Stattdessen wird die Mindestausbildungsdauer der Basisausbildung ab 1. August 2026 von neun auf sechs Monate verkürzt (Inkrafttreten mit 1. August 2026).

Informationen samt FAQs stellt die ÖÄK auf ihrer Homepage unter www.aerztekammer.at/verkuerzung-basisausbildung bereit.