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EU – Arbeitsrichtlinie – Höchstarbeitszeit bleibt bei 48 Stunden

Das Europaparlament hat den Plan der EU-Regierungen, die Arbeitszeitrichtlinie zum Nachteil der Arbeitnehmer zu verschlechtern, zurückgewiesen.

Mit breiter Mehrheit haben die Abgeordneten in Straßburg dafür votiert, die Höchstarbeitszeit in der EU bei 48 Stunden zu belassen, statt wie der Vorschlag der EU-Regierungen vorgesehen hatte, die Höchstarbeitszeit bis zu 65 Stunden auszuweiten.

Außerdem sprachen sich die Abgeordneten mehrheitlich dafür aus, dass der gesamte Bereitschaftsdienst einschließlich inaktiver Zeit als Arbeitszeit angesehen wird. Im Gegensatz dazu sieht der EU Ministerrat die inaktive Zeit während des Bereitschaftsdienstes nicht als Arbeitszeit an, sofern nicht in bestimmten Rechtsvorschriften, in Tarifverträgen oder Vereinbarungen zwischen den Sozialpartner etwas anderes vorgesehen ist. Der Beschluss des Europaparlaments bedeutet, dass über den Beschluss der EU- Regierungen vom Juni 2008 neu verhandelt werden muss. Dazu wird ein langwieriges Vermittlungsverfahren zwischen dem EU-Ministerrat und dem EU-Parlament erwartet.

Insgesamt also ein positives Ergebnis auf beiden Ebenen: Keine längeren Höchstarbeitszeiten, auch inaktive Bereitschaftszeiten sind Arbeitszeit.
Dieses erfreuliche Ergebnis ist nicht zuletzt auch auf den Einsatz der Ärztekammer zurückzuführen.



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