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Vorsorgeuntersuchung NEU – elektronische Übermittlung der Vorsorgeuntersuchungsbögen

Zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und der Bundeskurie niedergelassene Ärzte wurde nun eine Vereinbarung über die elektronische Übermittlung der Vorsorgeuntersuchungsbögen abgeschlossen.

Mit dem neuen eCard-Release R 8b erfolgt die Verschlüsselung der Vorsorgeuntersuchungsdaten auf der GINA und somit in der Arztordination. Dieses Service wird im Oktober 2008 zur Verfügung stehen. Ab Oktober 2008 sollen daher auch alle Befundblätter (allgemeines Befundblatt, Dokumentationsblatt PAP-Abstrich, Dokumentationsblatt Mammographie) für Vorsorgeuntersuchungen, die ab dem 1. Juli 2008 durchgeführt wurden, elektronisch übermittelt werden.

Verpflichtend ist die elektronische Übermittlung der Befundbögen ab 1. April 2009. Für alle ab diesem Zeitpunkt in Papierform übermittelten Bögen werden die Krankenversicherungsträger bis auf weiteres den Betrag von 3,00 Euro vom Honorar für die Vorsorgeuntersuchung einbehalten.

Diese Neuerung bringt mit sich, dass spätestens ab 1. April 2009 die Vorsorgeuntersuchungsbögen an alle Krankenversicherungsträger übermittelt werden müssen und nicht wie bisher nur an die Sonderversicherungsträger.

Das eCard-Release R 8 b, das im Herbst installiert werden wird, enthält in erster Linie Änderungen für die elektronische Übermittlung der Vorsorgeuntersuchungsbögen, aber auch solche, welche für die Durchführung der Pilotprojekte eÜBer-/Zu-/Einweisung sowie eArbeits(un)fähigkeitsmeldung (diese Pilotprojekte laufen in Oberösterreich und Tirol) erforderlich sind.

Einzelne Arztsoftwareanbieter sind allerdings bereits an ihre Kunden mit Paket-Angeboten herangetreten, welche Anpassungen zu allen drei Bereichen enthalten – dies obwohl eÜber-/Zu-/Einweisung und eArbeits(un)fähigkeitsmeldung mit der Bundeskurie noch nicht abgestimmt sind und für die Software der Ärzte außerhalb konkreter Pilotversuche keinerlei Bedeutung haben.

Nachdem für die beiden Pilotprojekte zwischen Hauptverband und Bundeskurie noch Festlegungen zu treffen sind, kann es dadurch zu Modifikationen kommen, die auch Auswirkungen auf die erforderliche Software haben können.

Im Zuge der Vereinbarung zur elektronischen Übermittlung der VU-Bögen wurde weiters festgelegt, dass ab Oktober 2008 auch der Dokumentationsbogen aus dem Disease Management Programm Diabetes Typ II von allen am Programm teilnehmenden Ärztinnen und Gruppenpraxen verbindlich elektronisch zu liefern ist. Die Pseudonymisierung dieser Daten erfolgt über die im Hauptverband eingerichtete Pseudonymisierungsstelle.



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