Vergabekriterien
Die Vergabe der Planstellen erfolgt nach der neuen Reihungsrichtlinie. Grundlage für die Reihungsrichtlinie ist die Reihungskriterienverordnung. Für § 2-Kassenstellen gibt es einen vereinbarten Stellenplan.-
Vereinbarung über die Gewährung einer Anschubfinanzierung vom 15.02.2019
Gültig von März 2019 bis Juni 2021