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PLANSTELLENAUSSCHREIBUNG 10/2021

Gemäß § 4 Abs. 1 des für das Bundesland Steiermark geltenden ÖÄK-Gesamtvertrages, sowie gem. § 3 Abs 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau abgeschlossenen Gesamtvertrages, gem. § 3 Abs 3 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen abgeschlossenen Gesamtvertrages  wird nachstehende Planstelle ausgeschrieben:

Fachärztinnen/Fachärztinnen

 

Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapeutische Medizin
Graz-Stadt 
(ÖGK, BVAEB, SVS) ab 01.01.2022

 1

Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapeutische Medizin
Bezirk Bruck-Mürzzuschlag, Bruck/Mur 
(ÖGK, BVAEB, SVS) ab 01.01.2022

 1

Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapeutische Medizin
Bezirk Leibnitz, Leibnitz 
(ÖGK, BVAEB, SVS) ab 01.01.2022

 1

Kinder- und Jugendheilkunde
Bezirk Hartberg-Fürstenfeld, Fürstenfeld 
(ÖGK, BVAEB, SVS) ab 01.01.2022

 1

Gruppenpraxis für 2 Fachärztinnen/Fachärzte

 

Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Bezirk Südoststeiermark, Feldbach 
(ÖGK, BVAEB, SVS) ab 01.01.2022
Anschubfinanzierung vorbehaltlich einer neuen Vereinbarung

 1

Alle Ärztinnen/Ärzte, die ihr Interesse für eine der ausgeschriebenen Planstellen bekunden möchten, können sich unter den unten angeführten Bedingungen mitbewerben.

Für die Bewerbung ist der aufgelegte Bewerbungsbogen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unterlagen bei der Ärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens  2. November 2021  einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für Steiermark erhältlich oder auf der Homepage der Ärztekammer unter www.aekstmk.or.at/Formulare/Niedergelassene Ärzte abrufbar.

Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Bewerberinnen/Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind:
Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen, wenn die Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden:

  • Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen)
  • Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation
  • Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberechtigte/r angestellte/angestellter Ärztin/Arzt oder niedergelassene/r Ärztin/Arzt der jeweiligen Landesärztekammer
  • Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsärztin/Vertragsarzt einer  Krankenversicherungsanstalt innerhalb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines Assoziationsstaates.

Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Steiermark und die Österreichische Gesundheitskasse ist die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich; die Niederlassungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Österreichische Gesundheitskasse weitergeleitet.

Anmerkung:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die termingerechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärztekammer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135.




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