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AUSSCHREIBUNG 09/2021 - BVAEB-KASSENVERTRÄGE

Gemäß  § 3 Abs 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau werden nachstehende Verträge ausgeschrieben:

Fachärztinnen und Fachärzte  
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Graz-Stadt (BVAEB)
ab 01.01.2022
2

Alle Ärztinnen und Ärzte, die ihr Interesse für die ausgeschriebenen Verträge bekunden möchten, können sich unter den unten angeführten Bedingungen mitbewerben.

Für die Bewerbung sind die aufgelegten Bewerbungsbögen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unterlagen bei der Ärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens 12. Oktober 2021  einzureichen.

 

Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für Steiermark erhältlich oder auf der Homepage der Ärztekammer unter www.aekstmk.or.at/Formulare/Niedergelassene Ärzte abrufbar.

 

Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Bewerberinnen/Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind:
Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen, wenn die Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden:

  • Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen)
  • Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation
  • Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberechtigte/r angestellte/angestellter Ärztin/Arzt oder niedergelassene/r Ärztin/Arzt der jeweiligen Landesärztekammer
  • Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsärztin/Vertragsarzt einer Gebietskrankenkasse oder einer vergleichbaren Krankenversicherungsanstalt innerhalb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines Assoziationsstaates.

Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Steiermark und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter ist die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich; die Niederlassungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter weitergeleitet.

 

Anmerkung:
Anmerkung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die termingerechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärztekammer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135. Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfragen ergeben, ersuchen wir Sie, in der Bewerbung die Telefonnummer anzuführen, unter der Sie tagsüber erreichbar sind.

 




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