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Information zur Vorsogeruntersuchung

1. Anspruch auf Einzelvertrag und Vertragsabschluß

Zur Durchführung der Vorsorgeuntersuchung sind folgende Ärzte berechtigt:

  • Ärzte für Allgemeinmedizin
  • Fachärzte für Innere Medizin
  • Fachärzte für Lungenheilkunde
  • Fachärzte für Gynäkologie

Die Invertragnahme für alle oder für einzelne Versicherungsträger ist mittels Formularvordruck über die Ärztekammer möglich.
Eine Vorsorgeuntersuchung kann bei Personen ab dem 18. Lebensjahr, die in den letzten zwölf Kalendermonaten keine Vorsorgeuntersuchung in Anspruch genommen haben, durchgeführt werden.
 

2. Ort und Zeit der Vorsorgeuntersuchung

Die Vorsorgeuntersuchung ist in der Ordination vorzunehmen, wobei Termine vereinbart werden sollen, die grundsätzlich außerhalb der kurativen Ordinationszeiten liegen.
 

3. Anspruchsberechtigung und Nachweis

Die Inanspruchnahme erfolgt mit der eCard direkt beim Vertragsarzt bzw. dem Wahlarzt mit eCard-Ausstattung. Für Wahlärzte ohne eCard-Ausstattung ist noch keine Lösung vereinbart. Übergangsweise müssen die Patienten nach wie vor einen VU-Krankenkassenscheck von der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse mitbringen, um den Anspruch nachzuweisen.
Nicht versicherte Personen erhalten über Antrag einen Krankenkassenscheck ausschließlich für die Vorsorgeuntersuchung von der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse ausgestellt.
 

4. Umfang der Vorsorgeuntersuchung

Das allgemeine Untersuchungsprogramm kann von allen Vorsorgeuntersuchungsärzten - außer Gynäkologen - durchgeführt werden. Es sind sieben Laboruntersuchungen durchzuführen, wobei die Weitergabe an ein Labor möglich ist.
Einschränkung: Bei der Gebietskrankenkasse.
Wenn der Vertragsarzt Laborleistungen kurativ durchführt, ist die Weitergabe an ein Labor nicht möglich.

Die Mammographie ist für Frauen ab dem 40. Lebensjahr in Abständen von 2 Jahren möglich und kann nur von Fachärzten für Radiologie durchgeführt werden.

Die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung kann nur von Ärzten für Allgemeinmedizin und Fachärzten für Gynäkologie mit Vorsorgeuntersuchungsvertrag durchgeführt werden. Das Befundblatt HV-35-76 bleibt auch nach der Umstellung auf die neue Vorsorgeuntersuchung bestehen.

Das ausführliche Abschlussgespräch mit dem Patienten soll grundsätzlich 15 Minuten dauern und in drei Schwerpunkte gegliedert sein:

  • Information
  • Aufklärung
  • Beratung

 

5. Formulare

 

  • Anamnesebogen (nur AM, INT, LUN)
  • Alkoholfragebogen (nur AM, INT, LUN)
  • Befundblatt (nur AM, INT, LUN)
  • Dokumentationsbogen PAP-Abstrich (nur AM, GYN)
  • Befundblatt Gyn. VU („alt“)

erhalten Sie bei der
Österreichische Gesundheitskasse – Steiermark,
Josef Pongratz Platz 1, 8010 Graz

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