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Fusionsopfer Hausapotheken

Durch die Gemeindereform steigt die Gefahr der Schließung ärztlicher Hausapotheken. Die Ärztekammer verlangt Schutzmaßnahmen.

MARTIN NOVAK - Ausgabe März 2013

Aus 542 mach 285. Das Projekt „Gemeindefusion“ der steirischen Landesregierung sorgt zwar auch für Unmut in den betroffenen Gemeinden, insgesamt überwiegt aber die Zustimmung. Was jedoch ganz gewiss nicht bedacht wurde: Durch Gemeindezusammenlegungen steigt die Zahl der von Schließung bedrohten ärztlichen Hausapotheken erheblich.

Grund dafür ist das Bundesapothekengesetz, das dafür gesorgt hat, dass die Zahl der ärztlichen Hausapotheken in der Steiermark von 2003 bis 2012 um rund 20 Prozent gesunken ist. Von den nunmehr 167 Hausapotheken (Stand Herbst 2012) werden fast 60 nach der Übergabe der betroffenen Praxen nicht weiter bestehen oder sind zumindest ernsthaft in Gefahr.

Zwei Regelungen bedrohen die Hausapotheken. In Gemeinden, in denen es öffentliche Apotheken gibt, können die derzeitigen Praxisinhaber ihre Apotheken zwar noch weiterführen. Bei Übergabe werden diese Hausapotheken aber der Vergangenheit angehören. Und: Gemeinden mit zwei oder mehr allgemeinmedizinischen Kassenpraxen sind potenzielle Standorte für weitere öffentliche Apotheken.
Von den rund 20 Hausapotheken, deren Schließung im Zuge der Nachfolge zu erwarten ist, sind rund ein Drittel Fusionsopfer. Wo nach den Plänen der Regierung aus drei, vier oder fünf Gemeinden eine wird, liegen Hausapotheke(n) und öffentliche Apotheke ganz plötzlich innerhalb der Grenzen einer Gemeinde – ohne, dass sich die Standorte oder die Distanzen für die betroffene Bevölkerung verändern. Dazu kommen die Fälle, wo mehrere Gemeinden mit Haus¬apotheken sich vereinigen und damit potenzielle Opfer für die Verdrängung durch eine öffentliche Apotheke werden.

Diese unerwünschte Wirkung der Gemeindereform hat die Ärztekammer bereits im Vorjahr aufgezeigt, angesichts der konkreten Ankündigungen, welche Gemeinden mit 1. Jänner 2015 fusioniert werden sollen, lässt sich aber nun eine Landkarte des Hausapothekensterbens zeichnen.

Die Ärztekammer mit Kurienobmann Vizepräsident Jörg Garzarolli und den Hausapothekenreferenten Andreas Kirisitz sowie Co-Referent Reinhard Bleich warnen nun eindringlich vor den schädlichen Folgen der Reform:

„Durch Gemeindefusionen werden die Wege für die betroffene Bevölkerung nicht kürzer. Gerade in auch von der Verkehrsinfrastruktur benachteiligten Gebieten werden den Menschen so für viele kaum bewältigbare Wege zu einfachen Medikamenten zugemutet. Öffentliche Apotheken in dünn besiedelten Gebieten können zudem ihre Verpflichtung zu Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten nur eingeschränkt wahrnehmen, indem sie sich mit oft weit entfernten Apotheken in Nachbargemeinden turnusmäßig abwechseln. Auch das führt dazu, dass die Versorgung immer wohnortferner wird“, heißt es in einem Schreiben an Landeshauptmann Franz Voves und seinen Stellvertreter Hermann Schützenhöfer.

In dem Schreiben wird auch darauf hingewiesen, dass Hausapotheken intelligente Strukturmaßnahmen für dünn besiedelte Gebiete darstellen: „In Deutschland behilft man sich mit hohen Direktförderungen solcher Praxen im ländlichen Raum durch die jeweiligen Bundesländer, in Österreich und jetzt ganz speziell in der Steiermark wird ein kostenneutrales Instrument zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung der Bevölkerung in diesen Gebieten Stück für Stück zerstört.“

Seitens der Ärztekammer betont man, dass man die Gemeindereform nicht grundsätzlich ablehne, aber es sei unzweifelhaft im Interesse des Landes, alle Kollerateralschäden zu vermeiden, die den Widerstand gegen Gemeindefusionen erhöhen: „Die Abwendung einer Gefährdung der hausärztlichen Betreuung und einer Verschlechterung der medizinischen Versorgung ist hier von zentraler Bedeutung“, verlangt man begleitende gesetzliche Maßnahmen.

Zunächst sei einmal abzuwarten, welche Gemeindezusammenführungen es bis 2015 schlussendlich überhaupt geben werde, hieß es dazu in einer Stellungnahme aus dem Büro von Landeshauptmann Franz Voves. Aus derzeitiger Sicht seien 22 Gemeinden unmittelbar betroffen: „Das Land Steiermark wird in diesen Gemeinden weiterhin die medizinische Versorgungssituation der Bewohner und Bewohnerinnen aufmerksam beobachten. Sollte sich daraus der Bedarf an einer Novellierung des Apothekengesetzes ergeben, so ist das Land Steiermark selbstverständlich bereit, mit dem zuständigen Gesundheitsministerium Kontakt aufzunehmen und sich in die dann einzuleitenden Verhandlungen mit Ärztekammer und Apothekerkammer im Sinne der Versorgungssicherheit der steirischen Bevölkerung einzubringen.“



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