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ÆRZTE
Steiermark
|| 10|2017
NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE
Graz findet am 19. Oktober
eine weitere in Leoben statt.
Welche Form die beste ist,
hängt immer vom jeweiligen
meinsamen „Gruppenpraxis-
Vertrag“? Wollen wir gemein-
sam Personal anstellen und/
oder Investitionen tätigen?
Sollen Patientendaten allen
Beteiligten zugänglich sein?
Denken wir schon an die Re-
gelung der Nachfolge?
Das sind nur einige der re-
levanten Themen, um die es
dabei geht. Zur vertiefenden
Information gibt es auch eine
Broschüre zur Thematik.
Weitere Informationen un-
ter
www.aekstmk.or.at(Kurie
Niedergelassene Ärzte).
Ärztliche Zusammenarbeit
gibt es in unterschiedlichster
Form. Von außen gesehen
macht es auch keinen großen
Unterschied, wie die Zusam-
menarbeit rechtlich geregelt
ist. Aber für die Beteiligten
natürlich schon.
Genau um diese Fragen zu
beantworten, führt die Ärz-
tekammer Steiermark jetzt
Informationsveranstaltungen
durch. Damit soll ein Über-
blick gegeben werden, welche
Varianten mit Kassenvertrag
möglich sind. Nach der Ver-
anstaltung am 5. Oktober in
Einzelfall ab. Und es gibt
mehrere Entscheidungsebe-
nen. Soll jeder der Beteiligten
seinen Einzelvertrag behalten,
oder wollen wir einen ge-
Die Diskussion um
Primärversorgungseinheiten und Ge-
sundheitszentren hat naturgemäß die Frage aufgeworfen,
welche ärztlichen Zusammenarbeitsformen tatsächlich möglich
sind. Nicht alles ist klar.
Geheimnis der Gruppenpraxis
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Gruppenpraxis
Offene Gesellschaft (OG)
ein Kassenvertrag
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