Ærzte
Steiermark
 || 10|2013
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Angestellte Ärztinnen und Ärzte
Quelle: Ärztekammer Steiermark / Grafik: Conclusio
Schlichtungsstelle  
als „Mediation“
Die gemeinsame Schlichtungsstelle
der KAGes und Ärztekammer für Steiermark
feiert ihr 25-jähriges Bestehen. 1.790 Fälle wurden bisher inhaltlich abgeschlossen.
Robert Ernst-Kaiser
Vor 25 Jahren hat die KAGes
gemeinsam mit der Ärzte-
kammer für Steiermark eine
Schlichtungsstelle eingerich-
tet. Diese hat die Aufgabe, be-
hauptete Behandlungsfehler,
die in den steirischen Landes-
krankenanstalten aufgetreten
sein sollen, außergerichtlich
zu schlichten und zu bereini-
gen, um PatientInnen und de-
ren Angehörigen aufwendige
Zivilprozesse zu ersparen.
Die Zahlen der ersten 24 Jah-
re (2013 ist noch nicht bein-
haltet) im Detail: Im Schnitt
landeten im Jahr 115 Fälle auf
den Schreibtischen der Vor-
sitzenden der Schlichtungs-
stelle. „Spitzenjahr“ war 2005
mit 192 Fällen, am ruhigsten
war es 1992 mit 50 Fällen. Zur
Veranschaulichung: Knapp
1,2 Millionen ambulante und
stationäre PatientInnen wer-
den jährlich in den KAGes-
Spitälern behandelt. Insge-
samt 1.790 Fälle wurden bis-
her inhaltlich erledigt. In 684
davon gab es eine finanzielle
Abgeltung, in 1.106 Fällen
eine Abweisung. Bei 940 Fäl-
len ruht der Antrag bzw. wur-
de er zurückgezogen, oder es
kam zu einer Einstellung des
Verfahrens.
Im Moment führen Mag.
Wolfgang Baronig, Dr. Pe-
ter Kirsch und Dr. Erwin
Schwentner den Vorsitz.
Schwentner, der seit 2008
in der Schlichtungsstelle tä-
tig ist und vor seiner Pen-
sionierung als Richter am
Oberlandesgericht Graz war,
sieht diese Einrichtung als
eine Art „Mediation“. „Ein
solches Verfahren hat sich
in sehr vielen Bereichen be-
währt, nicht nur in der Me-
dizin. Besonders sinnvoll ist
es im medizinischen Bereich
deshalb, weil die Arzthaftung
einer der zentralsten Bereiche
des Haftungsrechtes ist. Mit
dieser Schlichtungsstelle ist es
einfach möglich, Schadensfäl-
le schneller zu einem Ende zu
bringen“, so Schwentner.
Doch in der Geschwindig-
keit der Abwicklung sieht
Schwentner, im Vergleich
zu einem Gerichtsverfahren,
nicht den einzigen Vorteil.
So ist laut Schwentner das
Klima beim Schlichtungsver-
fahren ein ganz anderes: „Es
gehen dem Verfahren meist
keine langjährigen Streitig-
keiten voraus, und so sind die
Gespräche viel amikaler. Wir
führen in der Schlichtungs-
stelle Gespräche ohne Kon-
sequenzen und ohne Hass
sowie Abneigung zwischen
den Parteien. Im Gericht ist
das Klima oft verhaut.“ Auch
auf der Kostenseite sieht der
Vorsitzende einen großen
Vorteil. Die Schlichtungsstelle
ist für die Betroffenen gratis,
während die Gerichtskosten
oft Unsummen verschlingen.
Nicht schlichtungskompetent 
112
Verfahrenseinstellung
230
Finanzielle Abgeltung 
684
Abweisung 1.106
Antrag zurückgezogen 598
GEMEINSAME SCHLICHTUNGSSTELLE DER
ÄRZTEKAMMER FÜR STEIERMARK UND DER STMK. KAGES 1988 - 2012
VERFAHRENSENTSCHEIDUNGEN DER ABGEHANDELTEN FÄLLE
Fälle Gesamt 1988 - 2012:
2872
davon offen:
142
abgehandelt:
2.730
1...,37,38,39,40,41,42,43,44,45,46 48,49,50,51,52,53,54,55,56,57,...72