AERZTE Steiermark 10/2025

 

Verhandlungserfolg bei Visiten-Tätigkeiten in Justizanstalten

Ein großer Wurf ist der Kurie Niedergelassene Ärzte Anfang Oktober gelungen: Mit dem Bundesministerium für Justiz wurde erfolgreich ein Rahmenvertrag für Visiten-Tätigkeiten in den Justizanstalten Graz-Jakomini, -Karlau und Leoben ausverhandelt.

Die heimischen Justizanstalten haben immer wieder Schwierigkeiten, außerhalb der Ordinationsöffnungszeiten die ärztliche Betreuung von Insass:innen sicherzustellen. Aus diesem Grund wurde seitens des BMJ dringend um Unterstützung der Ärztekammer ersucht. Bei einer hochrangig besetzten Verhandlung zwischen BMJ, Ärztekammer Steiermark und ÖÄK standen nun Anfang Oktober die Visiten-Tätigkeit für niedergelassene Ärzt:innen in Justizanstalten im Mittelpunkt. „Mit dem Ergebnis können wir sehr zufrieden sein. Wir haben mit dem Bundesministerium für Justiz einen Rahmenvertrag ausgehandelt. Den Auftakt machen wir in der Steiermark. Wir sind Pilotregion, bevor das Projekt österreichweit ausgerollt wird“, zeigt sich Kurienobmann Dietmar Bayer, erfreut über das gute Ergebnis.

Honorar

Die Eckpunkte der Vereinbarung sehen einen Bereitschaftsdienst an Samstagen, Sonntagen sowie an Feiertagen vor – allerdings nur tagsüber. Das Honorar beinhaltet eine Bereitschaftspauschale in der Höhe von € 200 brutto. Diese Bereitschaftspauschale wird einsatzunabhängig bezahlt. Wird ein Einsatz erforderlich, beträgt das Honorar zusätzlich € 250 brutto pro Stunde. Gezählt wird dabei jede begonnene Stunde.

Dies bedeutet beispielsweise, dass sich das Honorar ab der 91. Minute auf € 500 brutto erhöht und danach ebenfalls für jede weitere angefangene Stunde jeweils um € 250 brutto steigt. Ein Kilometergeld für diese Einsätze muss von den Ärzt:innen in der Steuererklärung gesondert geltend gemacht werden, wodurch es steuerfrei bleibt.

Geregelt wird dies in einem freien Dienstvertrag zwischen den niedergelassenen Ärzt:innen und den Justizanstalten. Die niedergelassenen Ärzt:innen verpflichten sich darin zur Durchführung der medizinischen Versorgung der Insass:innen sowie zur medizinischen Einschätzung/ärztlichen Visite.

Rahmenbedingungen

Zum „Kennenlernen“ bietet das BMJ vor Vertragsunterzeichnung Besichtigungstermine an.

Bei Durchführung der Visitentätigkeit steht dem Arzt bzw. der Ärztin stets ein Justizwachebeamter bzw. eine Justizwachebeamtin sowie in den Justizanstalten Graz-Jakomini und Graz-Karlau Pflegepersonal schützend bzw. unterstützend zur Seite. In der Justizanstalt Leoben steht derzeit noch kein Pflegepersonal zur Verfügung.

Pilotprojekt

Das Projekt steht übrigens in keinem Zusammenhang mit dem Bereitschaftsdienst der GVG und ist davon vollkommen unabhängig. Aktuell ist es, wie bereits erwähnt, als österreichweites Pilotprojekt vorgesehen, wobei die Kurie Niedergelassene Ärzte die Umsetzung für die Steiermark aber bereits fixieren konnte. Eines ist Dietmar Bayer noch wichtig zu betonen: „Wir halten diesen Vertrag für eine sehr gute und attraktive Lösung für alle niedergelassenen Ärzt:innen. Und wir möchten Sie aktiv dazu motivieren, hier mitzuwirken.“

Bei Interesse und Fragen wenden Sie sich an das BMJ unter MedVersorgung.GD@bmj.gv.at

Dienstverträge sind künftig auf der Website der Ärztekammer abrufbar.

 

Fotocredit: Schiffer, envanto_Chris_Willemsen