AERZTE Steiermark 05/2025
Opt-out-Regelung: Arbeitszeitreduktion für angestellte Ärzt:innen
Mit 1. Juli 2025 tritt eine Änderung für die angestellten Ärzt:innen in Kraft: Die maximal mögliche Wochenarbeitszeit verringert sich – sofern man das „Opt out“ unterzeichnet hat – von derzeit 55 auf 52 Wochenarbeitsstunden im Durchrechnungszeitraum.
„Das ist keine Kleinigkeit, sondern eine wichtige Veränderung hinsichtlich der maximal möglichen Arbeitszeit für unsere angestellten Ärzt:innen. Damit nähern wir uns mit einem großen Schritt den Zielvorgaben der EU, die in der Arbeitszeitrichtlinie eine maximale Arbeitszeit von 48 Wochenstunden vorsieht“, unterstreicht Gerhard Posch, Vizepräsident und Obmann der Kurie Angestellte Ärzte.
Ein wichtiger Impuls
Diese Reduktion ist ein wichtiges Signal auf dem Weg Richtung europäischer Standards, genauer gesagt zur vollständigen Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie mit ihren maximal 48 Stunden pro Woche im Durchrechnungszeitraum. Österreich hat es bislang im Rahmen einer Übergangsregelung mittels eines so genannten „Opt outs“ ermöglicht, dass angestellte Ärzt:innen nach schriftlicher Vereinbarung bis zu 55 Wochenarbeitsstunden arbeiten konnten. Mit 1. Juli 2025 wird diese Grenze nun auf 52 Wochenarbeitsstunden abgesenkt. „Dies ist ein wichtiger Impuls, wir haben die richtige Richtung eingeschlagen“, wie Posch betont.
Sehr hohe Arbeitsbelastung
Man dürfe nicht vergessen, sagt der Kurienobmann, dass die Ärzt:innen mit einem Ausmaß von 48 Wochenstunden ohnehin wesentlich mehr arbeiten würden als die Durchschnitts-
österreicher:innen – „und das bei einer sehr hohen Arbeitsbelastung“. Dabei gibt es für Ärzt:innen eigentlich nur eine Grundverpflichtung von 40 Wochenstunden. „Und wir liegen auch sehr deutlich über dieser“, verweist Gerhard Posch auf die Zahlen der aktuellen IMAS-Umfrage der ÖÄK unter heimischen Spitalsärzt:innen.
Ärztekammer-Präsident Michael Sacherer unterstreicht: „Die Ärzt:innen sind eine der am stärksten belasteten Berufsgruppen, das darf nicht vergessen werden. Aus diesem Grund ist diese Schutzbestimmung zur Reduktion der maximalen Wochenarbeitszeit für die Ärzt:innen ebenso wie für die Patient:innen ein wichtiger Faktor, der zur sicheren Versorgung beiträgt.“
Hintergrund
Die Reduktion der Wochenarbeitszeit für angestellte Ärzt:innen in Österreich ist Teil eines langjährigen Prozesses, der bereits 2014 durch eine umfassende Reform der Arbeitszeitregelungen angestoßen wurde. Zuvor waren 48-Stunden-Schichten am Stück und ähnliches keine Seltenheit, wie Gerhard Posch erklärt: „Daher wurde 2014 schon ein wichtiger Meilenstein für unsere Ärzt:innen erreicht, weil die Zeiten auf ein erträglicheres Maß herabgesetzt worden sind. Der Weg in Richtung 48 Wochenstunden ist der richtige – im Sinne unserer Spitalsärzt:innen und unserer Patient:innen.“
Ursprünglich waren die gesetzlichen Übergangsbestimmungen nur bis zum Jahr 2021 befristet gewesen, die Opt-out-Regelung wurde damals – zur Sicherung der Versorgung – aber ein weiteres Mal durch die Bundesregierung verlängert. Mit 1. Juli 2025 gibt es nun den Zwischenschritt und der finale Schritt in der Reduktion der Maximalarbeitszeit wird mit 1. Juli 2028 erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt läuft die Übergangsregelung zur Gänze aus und dann ist für die angestellten Ärzt:innen eine europarechtskonforme maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden im Durchrechnungszeitraum möglich.
Unverändert bleibt die im Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) normierte Regelung, dass die Arbeitszeit in einzelnen Wochen des Durchrechnungszeitraums bis maximal 72 Wochenarbeitsstunden betragen darf.
Weitere Faktoren für Zufriedenheit
Die Verkürzung der Maximalarbeitszeit stellt allerdings nur einen Teil der Rahmenbedingungen dar, die die Tätigkeit im Spital attraktiv machen. Die Freude an ihrer Arbeit ist ein zentraler Aspekt für die Spitalsärzt:innen. 97 % haben das in der aktuellen IMAS-Umfrage der ÖÄK als wichtig oder sehr wichtig beurteilt. Im Hinblick auf die Zufriedenheit spielen jedoch noch weitere Faktoren eine entscheidende Rolle: „Die Personalknappheit und der hohe Aufwand für Patientendokumentationen, der zu Lasten der ärztlichen Arbeit geht, werden laut der aktuellen Erhebung des IMAS-Institutes im Auftrag der ÖÄK von den Spitalsärzt:innen als die beiden größten Probleme wahrgenommen“, erklärt Gerhard Postl, Kurienobmann-Stellvertreter.
Mehr Zeit für Patient:innen
Deshalb bleibt der Bürokratieabbau auch eine weitere zentrale Forderung der Kurie. Postl betont: „Weniger Bürokratie bedeutet mehr Zeit für unsere Patient:innen. Indem wir Ärzt:innen von unnötiger Administration entlasten, stärken wir die Effizienz und Qualität unseres Gesundheitssystems nachhaltig.“ Die Kurienvertreter sehen darin einen wichtigen Schlüssel zur Attraktivierung des Arztberufs und zur Sicherung einer modernen, zukunftsfähigen Gesundheitsversorgung. Mit der Reduktion der Wochenarbeitszeit werde natürlich bereits ein klares Signal gesetzt: Ärztliche Arbeit verdiene Wertschätzung – und konkrete Maßnahmen zur Entlastung.
Lebensqualität als Schlüssel
Die Kurie setzt sich mit Nachdruck dafür ein, den Arztberuf nicht nur als Beruf, sondern als attraktives Lebensmodell zu gestalten. „Arbeits- und Lebensqualität müssen im Zentrum unserer Bemühungen stehen, denn sie sind der Schlüssel zur Zukunft des Arztberufs und wirken gegen Ärztemangel und Personalknappheit“, unterstreicht Kurienobmann Posch.
Im Überblick
Was bedeutet „Opt out“?
Die Opt-out-Regelung ist eine gesetzlich vorgesehene Übergangsregelung. Sie ermöglicht es angestellten Ärzt:innen, freiwillig mehr Stunden zu arbeiten als grundsätzlich rechtlich vorgesehen. Die schriftliche Vereinbarung wird unabhängig vom Dienstvertrag unterzeichnet und kann auch von den Ärzt:innen widerrufen werden.
Was ist die maximal mögliche Arbeitszeit bei Unterzeichnung der Opt-out-Vereinbarung?
- bis 30.6.2025 maximal 55 Stunden pro Woche im Durchrechnungszeitraum
- ab 1.7.2025 maximal 52 Stunden pro Woche im Durchrechnungszeitraum
- ab 1.7.2028 maximal 48 Stunden pro Woche im Durchrechnungszeitraum
Foto: Envanto Gstocksudio, Envanto Stockfilmstudio, Furgler, Schiffer