Zur Ärztekammer Steiermark Startseite

Veranstaltungen des Fortbildungsreferates
finden Sie hier

zum Kalender...

8. Februar 2019

Steirischer GKK-Ärzte-Vertrag 2019: Mehr Mittel für die Erkennung schwerwiegender Krankheiten

Die Stärkung von gezielten Maßnahmen zur Erkennung schwerwiegender Krankheiten und mehr Geld für die Kommunikation zwischen Fachärzten und Hausärzten – das sind inhaltliche Schwerpunkte des neuen GKK-Vertrages für steirische Ärztinnen und Ärzte, der erstmals bereits zu Jahresbeginn abgeschlossen wurde. Auch der Kinder- und Jugendärztliche Notdienst KIJNO in Graz ist Teil der Vereinbarung. Das Starthilfe-Projekt für schwer besetzbare Kassenpraxen hat inzwischen die Zustimmung des Gesundheitsministeriums bekommen.

Um 3,6 Prozent erhöhen sich mit dem neuen Vertrag die GKK-Ausgaben für kassenärztliche Leistungen. Diese Erhöhung ist das Maximum dessen, was durch die gesetzlich vorgegebene „Kostenbremse“ möglich ist. Absolutes Novum: Erstmals wurde der Vertrag 2019 bereits zu Jahresbeginn und nicht wie früher üblich erst nachträglich abgeschlossen. Damit haben die steirischen Kassenvertragsärztinnen und -ärzte verlässliche Rahmenbedingungen für ihre Arbeit im heurigen Jahr.

Der steirische GKK-Obmann Josef Harb spricht „von einem Vertrag, der in vertrauensvoller Atmosphäre zügig verhandelt und abgeschlossen wurde. Ich verstehe das als positives Signal an unsere Vertragspartner, die wissen sollen, was sie für ihre Leistungen erhalten.“

Der Chefverhandler der Ärztekammer, Vizepräsident Norbert Meindl, lobt die „gestalterische Qualität des Vertrages im Interesse der Ärztinnen und Ärzte, genauso aber auch der Patientinnen und Patienten“.


Mehr Raum für gezielte Diagnostik

Um die Anreize für möglicherweise lebensrettende Präventionsmaßnahmen zu stärken, gibt es deutlich mehr Raum für diagnostische Leistungen, die der Früherkennung schwerwiegender Erkrankungen dienen. Dazu gehören etwa die Gastroskopie (Magenspiegelung) und die Koloskopie (Darmspiegelung). Damit werden die Ursachen für Blutungen und Entzündungen gezielt abgeklärt. Zur Verbesserung der Kommunikation mit den Hausärztinnen und Hausärzten wird der Tarif für den fachärztlichen Befundbericht angehoben.
 

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben

Die Anhebung von in Summe 3,6 Prozent entspricht genau der Obergrenze der sogenannten „Kostenbremse“, die bundesgesetzlich vorgegeben ist. Enthalten in der Summe sind auch die finanziellen Mittel für das Starthilfe-Projekt zur Besetzung von kassenärztlichen Praxen sowie den Kinder- und Jugendärztlichen Notdienst (KIJNO) in Graz, den es seit 12. Jänner gibt.

Zum „Starthilfe"-Paket für schwer besetzbare Kassenpraxen gibt es noch eine gute Nachricht: Auch das Gesundheitsministerium hat dafür bereits seine Zustimmung gegeben.




zur Übersicht
Folgen Sie uns: Folgen Sie uns auf YoutubeFolgen Sie uns auf XFolgen Sie uns auf Facebook

Die Ärztekammer Steiermark . Alle Rechte vorbehalten

IMPRESSUM | DATENSCHUTZERKLÄRUNG | PRESSE