Zur Ärztekammer Steiermark Startseite

Veranstaltungen des Fortbildungsreferates
finden Sie hier

zum Kalender...

28. Juli 2022


COVID-19-Behandlung

COVID-Notfallbehandlung in Arztpraxen ist für Erkrankte und Mitmenschen die beste Lösung

In allen Arztpraxen, die COVID-19-Erkrankte behandeln, soll es die dafür hilfreichen Medikamente geben.

Menschen, die mit COVID-19 infiziert sind, sollen die für die Behandlung hilfreichen Medikamente – Schmerzmittel, fiebersenkende und eventuell hustendämpfende Mittel, vor allem aber die antiviralen COVID-Medikamente – direkt in der Arztpraxis bekommen. Dieser bundesweiten Forderung schlossen sich am Donnerstag auch der Präsident der Ärztekammer Steiermark, Michael Sacherer, und der Kurienobmann der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in der Steier-mark, Vizepräsident Dietmar Bayer, an.

Laut Paragraf 57 Ärztegesetz sind Ärztinnen und Ärzte „verpflichtet, die nach der Art ihrer Praxis und nach den örtlichen Verhältnissen für die erste Hilfeleistung in dringenden Fällen notwendigen Arzneimittel vorrätig zu halten“.

Diese „Erste-Hilfe-Regelung“ müsse natürlich auch für COVID-19-Infizierte gelten, betonte Bayer. Es sei den Betroffenen aber auch deren Mitmenschen nicht zumutbar, wenn sie als Infizierte am Land oft mit öffentlichen Verkehrsmitteln in eine Apotheke fahren müssten, um das COVID-19-Notfall-Package zu besorgen.

Extrakosten würden dadurch keine entstehen, so die beiden Ärzte. Im Gegenteil: Für die öffentliche Hand würden sogar die Kosten für die Manipulation in den Apotheken wegfallen. Und die Erkrankten kämen so auf dem schnellstmöglichen Weg zu ihren Medikamenten.

Es liege nun an der Bundesregierung und dem Gesundheitsministerium, dieses Angebot der Ärzteschaft im Sinne der Bevölkerung anzunehmen, sagte Sacherer. Um alle Zweifel über das Vorliegen einer COVID-19-Infektion auszuräumen, müsse auch ein Test in der Arztpraxis selbstverständlich sein.

 




zur Übersicht
Folgen Sie uns: Folgen Sie uns auf YoutubeFolgen Sie uns auf XFolgen Sie uns auf Facebook

Die Ärztekammer Steiermark . Alle Rechte vorbehalten

IMPRESSUM | DATENSCHUTZERKLÄRUNG | PRESSE