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12. Mai 2021
 

Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz

Ärztekammer: Verlängerung für überlange Arbeitszeiten „wird Ärztinnen und Ärzte aus den Spitälern vertreiben“.

Scharfe Kritik am Vorhaben, in Spitälern für weitere vier Jahre eine maximale durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 55 Stunden zu ermöglichen, kommt vom Obmann der steirischen Spitalsärztinnen und Spitalsärzte, Ärztekammer-Vizepräsident Eiko Meister: Er sieht darin einen „gefährlichen und gleichzeitig hilflosen Versuch, Versäumnisse der Politik und der Spitalsträger zu kaschie-ren“. Die geplante Gesetzesmaßnahme würde keine Probleme lösen, sondern „Ärztinnen und Ärzte aus den Spitälern vertreiben“.


Immer wieder habe die steirische Krankenanstaltengesellschaft als Träger der steirischen Landeskrankenhäuser betont, dass sie auf die im seit 2015 gültigen Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz bis 1. Juli 2021 vorgesehene Möglichkeit, die maximale durchschnittliche Wochenarbeitszeit mittels Opt-out von 48 auf jetzt noch 55 Stunden zu verlängern, gar nicht angewiesen sei. Dennoch gibt es auch aus der Steiermark keinen Widerspruch gegen das Vorhaben, die überlangen Arbeitszeiten in den Spitälern für weitere vier Jahre zu ermöglichen.

Ärztekammer-Vizepräsident Eiko Meister kritisiert als Obmann der angestellten Ärztinnen und Ärzte diesen Vorstoß scharf: „Das ist ein gefährlicher und hilfloser Versuch, Versäumnisse der Politik und Spitalsträger zu kaschieren.“ Die geplante „Verlängerung der Spitals-ärzteausbeutung“ würde „Ärztinnen und Ärzte aus den Spitälern vertreiben“.

Es sei zu erwarten, dass vor allem die jungen Spitalsärztinnen und Spitalsärzte der für die Arbeitszeitverlängerung notwendigen Opt-out-Regelung ihre Zustimmung verweigern würden, sagte Meister. Damit würde der geplante Anschlag auf die Lebensqualität der Spitals-bediensteten ins Leere laufen.

„Ein Spitalsträger, der genug Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden möchte, muss sich dieser Verlängerung verweigern“, sagte Meister. Daher erwarte er sich von der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft, „dass sie dieses Vorhaben nicht mitträgt“. Es sei ja auch nicht im Interesse der Patientinnen und Patienten, von überarbeiteten Ärztinnen und Ärzten behandelt zu werden.




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