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13. Mai 2017

Ärztekammer Steiermark: Überhastetes Gesetz gefährdet Weiterentwicklung guter Primärversorgung

Der Obmann der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in der steirischen Ärztekammer, Vizepräsident Norbert Meindl, befürchtet, dass ein überhastetes Gesetz die Weiterentwicklung der Primärversorgung behindert. Er fordert daher, erst dann ein Gesetz zu beschließen, wenn ausreichend Erfahrungen gesammelt wurden.

Neben den zwei Primärversorgungszentren in Wien und Oberösterreich gibt es eine beträchtliche Anzahl weiterer Projekte, als Gruppenpraxen oder Zusammenschlüsse von Einzelpraxen, die entweder bereits ihre Arbeit aufgenommen haben oder vor dem Start stehen. Es gibt sie ohne neues Gesetz.

„Dass es diese Kooperationen bereits jetzt gibt, beweist, wie überflüssig ein neues Gesetz ist“, sagt der Obmann der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in der Ärztekammer Steiermark, Vizepräsident Norbert Meindl. Er fürchtet sogar, dass manche Projekte, die im Gesetzesentwurf nicht vorgesehene Strukturen haben, dann per Gesetz verhindert werden. „Ein überhastetes Gesetz gefährdet die Weiterentwicklung guter Primärversorgung“, so Meindl. Er weist darauf hin, dass die Zweifel an dem Gesetz auch bei jenen steigen, die selbst an neuen Primärversorgungsstrukturen mitwirken.

Die zunehmend geforderte Möglichkeit der Anstellung von Ärztinnen und Ärzten in Kassenpraxen – egal, ob es sich um Einzel- oder Gruppenpraxen handelt – sei jetzt schon berufsrechtlich möglich und bedürfe nur einer Anpassung der Kassenverträge. Auch die intensivere Zusammenarbeit zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie anderen Gesundheitsberufen könne, wie bewiesen ist, ohne neues Gesetz stattfinden. Meindl abschließend: „Wir brauchen guten Willen, kein schlechtes Gesetz.“




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