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Die Steiermark ist einen großen Schritt voraus: Lösung für Umsetzung des neuen Ärzte-Arbeitszeitgesetzes paktiert

Gemeinsames Pressegespräch: Land Steiermark, KAGes, Ärztekammer Steiermark, Zentralbetriebsrat der KAGes

Graz, 14. 10. 2014


Bereits im Frühjahr 2013 startete die KAGes die Programminitiative „Lebensphasenorientierung ÄrztInnen“. Durch diesen einjährigen Vorsprung konnte die Steiermark jetzt hinsichtlich einer EU-konformen Umsetzung des neuen Ärzte-Arbeitszeitgesetzes rechtzeitig und österreichweit federführend eine Lösung erzielen. Weit darüber hinaus wurde in der KAGes ein Maßnahmenbündel zur Attraktivierung der Arbeitsbedingungen für ÄrztInnen geschnürt. Dies ist deshalb von so großer Bedeutung, weil sich die KAGes - wie alle anderen österreichischen Spitalsbetreiber - in einem europäischen Wettbewerb befindet und finanzielle Aspekte nicht die einzigen Parameter für die Arbeitsplatzwahl von medizinischem Personal sind.

 

Projekt „Lebensphasenorientierung ÄrztInnen – bestmögliche Arbeitsbedingungen für ÄrztInnen“

Als im Frühjahr 2014 die Diskussion um das Ärzte-Arbeitszeitgesetz akut wurde, arbeitete man in der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) bereits seit einem Jahr am Programm „Lebensphasenorientierung ÄrztInnen“.
Bereits im Frühjahr 2013 wurde unter Einbindung von ÄrztInnen aller Hierarchiestufen aus KAGes und MUG, Ärztekammer, Zentralbetriebsrat, Pflege und Verwaltung in sieben Teilprojekten mit der Modellierung eines künftigen, modernen Arbeitsplatzes unter bestmöglichen Bedingungen für ÄrztInnen begonnen. Motivatoren einzelner Arztgruppen wurden ausführlich analysiert und daraus Handlungsfelder abgeleitet.


Teilprojekte

Neben der Gehaltssituation wurden auch die „Verbesserung der Ausbildungsqualität“, „Entlastung der ärztlichen Tätigkeit im Spital von Organisations- und Verwaltungsaufgaben“, „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“, das Thema „Arbeitsbelastung“ und der Themenblock „Entwicklungsmöglichkeiten – wertschätzender Umgang – gutes Betriebsklima“ detailliert betrachtet. Nach 35 Projektmeetings unter Beteiligung von 80 MitarbeiterInnen und 10.000 intensiven Arbeitsstunden wird die KAGes dieses Projekt als EU-Projekt „Modellregion Lebensphasenorientierung Ärzte“ einreichen.

 

Einzelne Maßnahmen

In den sieben Teilprojekten wurden Maßnahmen fixiert, die teilweise bereits umgesetzt sind oder deren Umsetzung im Laufen oder in Vorbereitung ist.
So wurde als direkter Output dem Wunsch nach besserer Information und Koordination Rechnung getragen und am 1. September 2014 eine neue Anlaufstelle für ÄrztInnen unter dem Titel „Ärzteservice“ eröffnet.
Ab 2015 wird an jeder Abteilung ein Ausbildungsoberarzt bestellt und für diese Funktion auch honoriert, Fortbildungen – etwa die Ausbildung zum Notarzt – werden finanziell und durch zweckgebundene Fortbildungstage unterstützt. Für die Prüfung zum Arzt der Allgemeinmedizin werden künftig fünf Tage Sonderurlaub gewährt, die Fortbildungsbudgets werden erhöht.
Verantwortlichkeiten zwischen Ärzteschaft und Pflege zu Dokumentation und Administration werden klargestellt, Verfügbarkeiten des Schreibdienstes werden erweitert, diesbezügliche Hotspots sofort entschärft. Angebote in der Kinderbetreuung werden ausgeweitet, Wiedereinstieg nach Karenz erleichtert und Telearbeit im ärztlichen Bereich ermöglicht.
In weiteren Teilprojekten wurden die Themen „Gehaltssituation und Arbeitszeit“ intensiv und ab Sommer 2014 schon unter dem Eindruck der breiten Diskussion um das Ärzte-Arbeitszeitgesetz besprochen. Dies mündete in die direkten Verhandlungen zwischen KAGes, Ärztekammer und Betriebsrat.

 

Krankenanstalten – Arbeitszeitgesetz NEU

Das neue Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) tritt voraussichtlich mit 1. Jänner 2015 in Kraft. Das KA-AZG passierte im September den Ministerrat, bis zum endgültigen Beschluss im Parlament sind Änderungen nicht auszuschließen.

Als Unternehmen im Eigentum des Landes, steht die KAGes unter öffentlicher Beobachtung, gleichzeitig muss die Arbeitszufriedenheit der Ärztinnen und Ärzte als wichtige Leistungsträger besondere Beachtung finden. Dem Wettbewerb mit einschlägigen Arbeitgebern in anderen Bundesländern und dem benachbarten Ausland muss sich die Steiermark stellen.

Begünstigend für die Verhandlungen wirkte sich aus, dass  im Projekt „Lebensphasen-orientiertes Attraktivierungsmodell für ÄrztInnen“ – das für sich betrachtet, bereits wesentliche Verbesserungen bringt – wichtige, inhaltliche Vorarbeiten geleistet wurden und so ein Klima der gegenseitigen Wertschätzung entstand, das auch die Verhandlungen spürbar erleichterte.

So wurde in wenigen Monaten eine gemeinsame Lösung gefunden, die bereits im KAGes-Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen wurde und auch vom Land Steiermark als Eigentümer angenommen wurde.

 

Die Eckpfeiler des neuen KA-AZG-gerechten Dienstrechtsmodells

Grundgehälter:
Der Anteil des Grundgehalts gegenüber den Journaldiensten – derzeit ist das Verhältnis 66 zu 34 Prozent – wird signifikant zugunsten des Grundgehalts erhöht.

Das aktuelle Lohnschema wird zukünftig in vier Lohngruppen je nach Funktion (Turnusärzte, Assistenzärzte, Stationsärzte, Fachärzte und Oberärzte) unterteilt.

Die Grundgehälter werden je nach Lohngruppe um 10, 11 Prozent bzw. 18 Prozent erhöht. Dazu kommen in höheren Stufen pauschale monatliche Abgeltungen.

ÄrztInnen in der neu geschaffenen Gruppe „Funktionsoberärztin / Funktionsoberarzt“ (sind für einen medizinischen und organisatorischen Spezialbereich fachlich bereichsverantwortlich) sowie geschäftsführende Oberärzte erhalten für diese Tätigkeit eine Zulage.

Arbeitszeit, Journaldienste, Hintergrund- und Rufbereitschaft
Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit ist gemäß KA-AZG mit 48 Stunden begrenzt, sofern Betroffene sich nicht durch eine Opt-out-Erklärung für eine längere Wochenarbeitszeit entscheiden (durchschnittlich 60 Stunden), die durchschnittliche Jahresarbeitszeit wird sukzessive um 200 Arbeitsstunden reduziert. Bei den Journaldiensten kommt es zur Entkoppelung vom Grundgehalt. Mit Jänner 2018 und Jänner 2021 wird das Verhältnis zwischen Grundgehalt und Einkommen aus dem Journaldienst aufgrund der Reduktion der wöchentlichen Maximal-Arbeitszeit jeweils neuerlich zugunsten des Grundgehaltes verändert. Im Zuge der Änderungen wird auch die Handhabung der Hintergrundbereitschaftsdienste und der Rufbereitschaft reformiert und modifiziert. Die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit wird gefördert.

Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung
Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung erhalten in Zukunft unbefristete Dienstverträge (einzige Ausnahme bilden wie bereits jetzt Befristungen bei Karenzvertretungen). 

Ab 2016 steht für jede Ärztin und jeden Arzt in Ausbildung ein jährliches, zweckgebundenes Fort- und Weiterbildungsbudget zur Verfügung.

Um die Zustimmung zur Opt-out-Regelung zu erleichtern, wird die Ärztekammer eine Stellungnahme zur haftungsrechtlichen Verantwortung bei Überschreitung einer Wochenarbeitszeit von 48 Stunden veröffentlichen, um alle Verunsicherungen auszuräumen.

Wettbewerbsfähigkeit
In ganz Österreich und in weiten Teilen Europas gibt es sowohl im niedergelassenen Bereich als auch in den Krankenanstalten einen ÄrztInnenmangel. Das Maßnahmenbündel, welches das Land Steiermark und die KAGes, die Ärztekammer und der Betriebsrat geschnürt haben, schafft die Grundlage, um im Wettbewerb um die besten ÄrztInnen mit privaten und öffentlichen Krankenanstalten-Betreibern in Österreich und im benachbarten Ausland Schritt zu halten.

 

Fotocredit: thomasraggam.com

Symbolbild 1
 



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