Zur Ärztekammer Steiermark Startseite

Veranstaltungen des Fortbildungsreferates
finden Sie hier

zum Kalender...

Ärztekammer, Gemeindebund und Land finden gemeinsame Lösung für Nachfolgemodell der auslaufenden distriktsärztlichen Versorgung

Flächendeckende Durchführung von Totenbeschauen und UBG-Untersuchungen ist wieder gesichert: „Gemeinsame Willensanstrengung“ ebnet den Weg.


Vor mittlerweile zwölf Jahren wurde das Distriktsärztesystem in der Steiermark durch einen Beschluss des Landtags abgeschafft. Vorerst ohne unmittelbare Wirkung: Denn die bestellten Disktriktsärztinnen und -ärzte übten ihre Tätigkeit weiterhin aus, es wurden aber keine neuen nachbestellt.

In den letzten Jahren kam es aber zunehmend zu Verzögerungen bei Totenbeschauen und anderen öffentlichen Aufgaben: Denn die Zahl von 277 Distriktsärztinnen und -ärzten im Jahr 2003 (in 268 Sanitätsdistrikten) schrumpfte immer mehr – im Juli dieses Jahres waren es, vor allem wegen der hohen Zahl von Pensionierungen, nur mehr 136.

Durch die gemeinsame Anstrengung der Ärztekammer und des Gemeinebundes mit dem Land Steiermark wurde nun aber eine neue, tragfähige Lösung gefunden. Ärztinnen und Ärzte, die Bereitschaftsdienst haben, werden Totenbeschauen durchführen, sie schließen dafür Verträge mit den Gemeinden ab. Darüber gibt es eine Vereinbarung zwischen Gemeindebund und Ärztekammer, zu der auch ein Mustervertrag gehört. Den Verträgen liegt die Gemeindearzt-Entgelt-Verordnung zugrunde, in der die Kosten geregelt sind. Die Bereitschaftsdiensthonorare für diese Ärztinnen werden erhöht, die Finanzierung erfolgt über den steirischen Gesundheitsfonds. Ebenso werden die Pauschalen für Totenbeschauen und UBG-Untersuchungen erhöht.

Weiters übernehmen die Gemeinden die Kosten der Vertretung von Distriktsärztinnen und -ärzten an Wochenenden und Feiertagen, sowie bei Urlaub, Krankheit und Verhinderung bei Fortbildungen und den freiwilligen Bereitschaftsdienst bei Nacht übernehmen.

Die rasche Durchführung von Totenbeschauen ist aber nur das drängendste Problem. Ein weiteres sind die Untersuchungen nach dem Unterbringungsgesetz (UBG): Hier geht es um die Untersuchung von Menschen, über deren Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus entschieden werden muss. Diese Untersuchungen wurden bisher ebenfalls vorrangig von Distriktsärztinnen und Distriktsärzten bzw. Gemeindeärztinnen und –ärzten durchgeführt. Hier sollen nur vermehrt Amtsärztinnen und -ärzte, aber auch niedergelassenen Ärztinnen und -ärzte im Rahmen ihrer Bereitschaftsdienste tätig werden.

Bürgermeister Labg. Erwin Dirnberger, Präsident des steirischen Gemeindebundes, und Ärztekammer-Vizepräsident Jörg Garzarolli, als Obmann der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, zeigen sich gleichermaßen zufrieden: „Dank der gemeinsamen Willensanstrengung ist eine Lösung für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der flächendeckenden Versorgung in der Steiermark möglich geworden. Wir danken auch dem Land und speziell Landesrat Drexler für sein entschlossenes und konstruktives Handeln.“
Auch Drexler zeigte sich über die Lösung erleichtert: „Ich danke den Verhandlungspartnern für Ihre Engagement.“

 

Jörg Garzarolli (li.) und Erwin Dirnberger freuen sich über die Vereinbarung. Fotocredit: Foto Fischer

Symbolbild 1
 



zur Übersicht
Folgen Sie uns: Folgen Sie uns auf YoutubeFolgen Sie uns auf XFolgen Sie uns auf Facebook

Die Ärztekammer Steiermark . Alle Rechte vorbehalten

IMPRESSUM | DATENSCHUTZERKLÄRUNG | PRESSE