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Graz, 30. Oktober 2013

Schlichtungsstelle für LKH-Patientinnen und -Patienten seit 25 Jahren unerlässliche Anlaufstelle

Unter dem Vorsitz unabhängiger Richter behandelt die Schlichtungsstelle vermutete Behandlungsfehler. Rund 2.700 Anträge wurden in diesem Vierteljahrhundert behandelt. In 684 Fällen gab es eine finanzielle Entschädigung.

Vor 25 Jahren wurde die gemeinsame Schlichtungsstelle der KAGes und der Ärztekammer Steiermark gegründet und ist damit die erste Schlichtungsstelle in Österreich.
Sie behandelt Schadenersatzansprüche von Menschen, die nach einer Spitalsbehandlung in einem LKH Schadenersatzansprüche wegen vermuteter Behandlungsfehler stellen. Die außergerichtliche Tätigkeit der Schlichtungsstelle erfolgt kostenlos für die Betroffenen. Damit gibt es auch kein Prozessrisiko wie bei einem gerichtlichen Verfahren.

Bei der Feier zum 25-jährigen Bestehen am Dienstag lobte Gesundheitslandesrätin Kristina Edlinger-Ploder die Einrichtung: „Die Schlichtungsstelle hat in den letzten 25 Jahren bewiesen, dass sie zu einer unerlässlichen Anlaufstelle für die Anliegen von Patientinnen und Patienten geworden ist. Darüber hinaus können aus den abgewickelten Fällen aber auch notwendige Rückschlüsse für Qualitätsverbesserungen gewonnen werden, auf die auch in Zukunft nicht verzichtet werden kann.“

Die KAGes-Vorstände Karlheinz Tscheliessnigg und Ernst Fartek bezeichneten die Patientenschlichtungsstelle als „wichtiges Bindeglied zwischen Medizin und Patienten“. Einerseits seien in vielen Fällen durch die kommunikative Funktion dieser gesetzlich verankerten Einrichtung Zweifel und Sorgen Betroffener ausgeräumt werden, andererseits stecke in der Arbeit der Schlichtungsstelle ungeheuer viel Erfahrungswert für die Verbesserung im Qualitätsmanagement. Die KAGes strebt bei Schlichtungen unbürokratische und rasche Lösungen an: „Die Lehre, die wir zweifelsohne aus dieser 25-jährigen Tätigkeit ziehen können ist die Tatsache, dass allein eine gute Kommunikation zwischen Arzt und Patienten schon das Potential hat, Schlichtungsfälle von Beginn an zu vermeiden!“

Die Schlichtungsstelle könne „ein Stück Gerechtigkeit schaffen, ohne den Druck eines Gerichtsverfahrens und ohne Prozessrisiko“, betonte Ärztekammerpräsident Herwig Lindner. Zu ihren Aufgaben gehöre es auch, Missverständnisse auszuräumen und Mediation zu leisten.


Richter als Vorsitzende

Den Vorsitz der Kommissionen führen Richter des Oberlandesgerichtes Graz, die damit die Unabhängigkeit der Schlichtungsstelle garantieren. Sie werden von ärztlichen Sachverständigen unterstützt. Weitere Mitglieder der Kommission sind die KAGes und das Land. Die PatientInnen- und Pflegeombudsschaft begleitete die Antragssteller während des gesamten Verfahrens. Die Ärztekammer ist für die organisatorische Abwicklung zuständig.

Insgesamt behandelte die Schlichtungsstelle von Beginn weg 2.730 Fälle, im Jahresschnitt 115 Fälle. In insgesamt 684 Fällen (rund 25 Prozent) sprach die Schlichtungsstelle den Antragstellern eine finanzielle Entschädigung zu.

Die Zahlen der Anträge schwankten zwischen 50 (dem geringsten Wert im Jahr 1992) und 192 im Jahr 2005. Im letzten Jahr 2012 waren es 115 Fälle.


 

(v.l.n.r.) Präsident Dr. Herwig Lindner, Patientenombudsfrau DGKS Mag. Renate Skledar,
Landesrätin Mag. Kristina Edlinger-Ploder, Vorstand Univ-Prof. Dr. Karlheinz Tscheliessnigg

Fotocredit: Schiffer

Symbolbild 1
 



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