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Ärztekammer Steiermark strikt gegen ELGA

Gesundheit/Gesundheitstelematik/E-Medikation/Elektronische Gesundheitsakte

20. Mai 2011


Die Ärztekammer Steiermark spricht sich in einer in der gestrigen Vorstandssitzung verabschiedeten Resolution gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) und gegen die Verabschiedung des vorgeschlagenen ELGA Gesetzes aus: Ein System, das es dem Patienten erlaube, einzelne Diagnosen, Medikationen oder Behandlungen aus der Dokumentation auszublenden, sei unberechenbar und bringe bei riesigem finanziellen Aufwand keinesfalls Verbesserungen im Behandlungsablauf.
Gleichzeitig gewähre ELGA aber allen Gesundheitsdiensteanbietern Einsicht in diese Datenbank und führe damit die ärztliche Verschwiegenheitspflicht ad absurdum.

„Wenn im Zusammenhang mit ELGA gerne vom gläsernen Menschen gesprochen wird, so ist das eine völlige Verharmlosung weitaus gravierenderer Folgen für Patientinnen und Patienten und deren Recht auf Datenschutz. Es muss das Grundprinzip durchgängig eingehalten werden, dass ELGA für die ärztliche Behandlung eine Verbesserung darstellt. Dies ist aber auf Basis des vorliegenden Entwurfs nicht der Fall. Im Gegenteil, ELGA gefährdet den Schutz sensibelster Gesundheits- bzw. Patientendaten“, kritisiert Dr. Wolfgang Routil, Präsident der Ärztekammer Steiermark.

Die Ärztekammer Steiermark spricht sich erneut klar dafür aus, nicht von der europäischen Datenschutzrichtlinie und den österreichischen datenschutzgesetzlichen Regelungen abzuweichen, sondern diese strikt einzuhalten. Das bedeute aber auch, dass der elektronische Gesundheitsakt in der geplanten Form nicht in einer brauchbaren und sinnvollen Art umsetzbar sei, da das ELGA-System dadurch große Lücken aufweisen muss.

ELGA werde die Kommunikation zwischen Ärzten, zwischen Ärzten und Krankenanstalten und auch zwischen den Krankenanstalten verkomplizieren bzw. erschweren. Es sei davon auszugehen, dass die derzeitigen Kommunikationssysteme zwischen den Krankenanstalten bzw. zwischen Krankenanstalten und Ärzten in die geplante ELGA-Architektur nicht oder nur mit erheblichem Aufwand eingebunden werden können.
Auch bedeute ELGA für alle Gesundheitsdienste-Anbieter einen massiven personellen und administrativen Mehraufwand, dem kein auch nur annähernd adäquater Zusatznutzen gegenüberstehe.
Die Ärztekammer Steiermark vermisst ein verbindliches Berechtigungsregelwerk, das festlegt, wer wann worauf zugreifen dürfe. Insbesondere müsse der Zugriff für nichtärztliche Berufsgruppen entsprechend reglementiert werden.
ELGA provoziere eine Vielzahl zusätzlicher Aufklärungsfragen und Informationspflichten gegenüber den Patienten, mit teilweise nicht abschätzbarem Haftungsrisiko. Unklar sei beispielsweise, ob der Gesundheitsdienste-Anbieter verpflichtet ist, die Patienten darüber zu informieren, dass sich in deren elektronischem Gesundheitsakt für sie nicht vorteilhafte Informationen befinden.

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