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Belegärztinnen und Belegärzte fordern Behandlungsvertrag

Gesundheit/Steiermark/Sanatorien/BelegärztInnen

19. Mai 2011



•  Ärztinnen und Ärzte tragen die Verantwortung für ihre Patientinnen und Patienten auch dann,
   wenn sie diese in ein Sanatorium begleiten.
•  Tatsache ist aber, dass sie keinerlei Einflussnahme auf Tarife und Leistungskonditionen und die
    Behandlung in den Sanatorien haben.
•  Die steirischen Belegärztinnen und Belegärzte haben daher vom 3. bis 17 Juni 2011 zwei 
   Wochen Nichtbelegung der Sanatorien vereinbart.
•  Ziel ist es, in die Verhandlungen zwischen privaten Krankenversicherungen und Sanatorien
   eingebunden zu werden.

 

Hinter der Forderung der Belegärztinnen und Belegärzte steckt ein ernstes Problem: Sanatorien und Versicherungen bestimmen über Regelungen, die direkt in die medizinische Verantwortung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte bzw. deren „Behandlungsvertrag“ mit den Patientinnen und Patienten hineinwirken. Diese haben aber keine Möglichkeit, sich hörbar zu artikulieren und im Ernstfall auch Widerspruch einzulegen und somit die Vertragssituation aktiv mitzugestalten.
Schon vor drei Jahren gab es ähnliche Protestmaßnahmen, die  beendet wurden, nachdem der Versicherungsverband zugesichert hatte, die steirischen Belegärztinnen und Belegärzte in die Verhandlungen um Tarife und Konditionen einzubinden.
Geschehen ist das aber bis dato nicht.

Nun hat der Sanatoriumsausschuss der Ärztekammer Steiermark diese Forderungen erneut auf den Tisch gelegt.

Aber auch aktuelle Gesprächsrunden mit den Sanatorienvertretern und dem Versicherungsverband  brachten keine  Einigung in der Causa.

Daher wurde nun in einer Befragung mit klarer Mehrheit für die Zeit vom 3. bis 17. Juni eine weitere „Nichtbelegungsaktion“ beschlossen, um auf diese unhaltbare Situation hinzuweisen und die privaten Krankenversicherungsträger sowie die Sanatorien zur Aufgabe ihres Standpunktes zu bewegen.

„Es geht uns nicht um die Erreichung eines bestimmten finanziellen Ergebnisses. Es geht darum, dass die Versicherungen und Sanatorien nicht länger über die Köpfe der Ärzte und damit auch der Patienten hinweg verhandeln dürfen. Es ist nicht möglich, einen Leistungskatalog ohne Rücksprache mit der Ärzteschaft zu vereinbaren. Wir verlangen mit Nachdruck das Recht, als gleichberechtigte Partner unsere Belange auf Augenhöhe selbst zu verhandeln“, stellt Dr. Gerhard Leitinger, Vorsitzender des Sanatoriumsausschusses, klar.

Sollte es weiterhin keine Einigung geben, ist die Belegärzteschaft bereit, im Herbst weitere Schritte zu setzen. „Wir werden nicht aufgeben“, sagt Leitinger.

 

Facts:

1. 390 steirische Belegärztinnen und Belegärzte sind betroffen.
2. Im Bundesland Wien existiert sehr wohl ein Vertrag zwischen Wiener Ärztekammer, Sanatorien
    und Versicherungsverband.
3. Ein erster Belegstopp vom 3. bis 17. Juni ist fixiert.
4. Bei Nichterreichung der Ziele sind weitere Termine im Herbst geplant.

 

 

Nähere Informationen:
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Mag. Gabriele Novy
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