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Optimale Patientenversorgung sichern

Gesundheitsplattformbeschluss/medizinische Versorgung

4. Dezember 2009

Die Ärztekammer Steiermark hat in der Gesundheitsplattform aus zwei Gründen gegen den Vorschlag, das Magnetresonanzgerät im Landeskrankenhaus Leoben für ambulante Patientinnen zugänglich zu machen, gestimmt:
Einerseits wäre es mit den vorhandenen Strukturen verantwortungslos, den Spitalsärztinnen und Spitalsärzten Mehrbelastungen zuzumuten. Im konkreten Fall Leoben ist eine Leistungsausweitung mit dem gegebenen Personalstand schlichtweg unmöglich.
Und andererseits widersprechen diese Überlegungen dem grundsätzlichen politischen Willen, den niedergelassenen Bereich zu stärken und die freie Arztwahl zu sichern. Im konkreten Fall Leoben gilt, dass der subsidiäre Versorgungsauftrag von Spitalsambulatorien nur dann zum Tragen kommt, wenn eine entsprechende extramurale Versorgung nicht existiert. In Leoben besteht ein Institut. Eine Verlagerung in den Spitalsbereich würde einer Zentralisierung gleichkommen.
Die Ärztekammer Steiermark wird sich im Sinne ihrer Patienten weiterhin vehement dafür einsetzen, dass ambulante Leistungen vorrangig durch niedergelassene Ärzte erbracht werden und damit freie Arztwahl und wohnortnahe Versorgung auch in Zukunft gesichert werden.



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