Topnews in Stichworten:
AMBOSS – Ärzte Ombudsstelle

Stand: September 2022


Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

  • AMBOSS – Anti-Mobbing-Burn Out-Supervisionsstelle


Beratung und Service

Telefon-Sprechstunde:

jeden Donnerstag von 17.00 bis 18.00 Uhr
unter 0664/96 57 749

Kontaktstelle in der Ärztekammer für Steiermark:
Mag. Isabell Polanec
Tel: (0316) 8044-45
E-Mail: amboss@aekstmk.or.at

 

Informationen

Ombudsfrau/Ombudsmann der Ombudsstelle:

Univ. Prof. Dr. Gottfried Dohr
Facharzt für Histologie und Embryologie Psychotherapeut klientenzentrierte Psychotherapie, Supervisor

Dr. Michael Schneider
Facharzt für Psychiatrie & Psychotherapeutische Medizin
Arzt für Allgemeinmedizin

Dr. Ioana Lakovschek
Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Dr. Edita Lukic
Fachärztin für Anästhesie und Intensivmedizin

Dr. Angela Simone Huber
Ärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Aida Kuljuh
Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie

 

Die Ombudsstelle der Ärztekammer bietet Hilfe bei:

  • Berufsbedingten Beschwerde- oder Belastungssituationen von Ärzten/Ärztinnen (ÄK Stmk.-Mitglieder)
  • Mobbing, Bossing
  • Burn-out
  • Zwischenmenschlichen Problemen zwischen Ärzten/Ärztinnen, zwischen Ärzten/Ärztinnen und PatientInnen oder Ärzten/Ärztinnen und JournalistInnen
  • Konfliktsituationen mit PatientInnen, Kassen, Versicherungsträgern, Vorgesetzten oder Ärzten und Ärztinnen
  • Fällen, bei denen erwartet wird, dass sich PatientInnen an externe Stellen – etwa die PatientInnenombudschaft, Medien oder das Gericht – wenden werden (anonyme Meldungen sind möglich).

Telefon-Sprechstunde:

Telefonkontakt direkt mit einer Ombudsfrau oder einem Ombudsmann
donnerstags von 17.00 bis 18.00 Uhr unter der Tel.Nr. 0664/96 57 749

Kontakt über die Ärztekammer:

Die Kontaktaufnahme ist anonym möglich (lediglich die Bekanntgabe der Erreichbarkeit, z.B. Tel.-Nr., ist im Referat erforderlich, wenn der Kontakt zu einer Ombudsfrau oder einem Ombudsmann hergestellt werden soll).

Wenn zusätzliche Bereiche - wie beispielsweise der Wohlfahrtsfonds - eingebunden werden, geschieht dies erst nach ausdrücklicher Zustimmung der/des Betroffenen.

Die Mitteilungen und Daten werden vertraulich behandelt.