Topnews in Stichworten:
AMBOSS – Ärzte Ombudsstelle
Stand: Dezember 2021
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
- AMBOSS – Ärzte Ombudsstelle Anti-Mobbing-Burn Out-Supervisionsstelle
Beratung und Service
Anonyme Telefon-Sprechstunde:
jeden Donnerstag von 17.00 bis 18.00 Uhr
unter 0664/96 57 749
Ansprechpartner in der Ärztekammer für Steiermark:
Christine Straubinger oder Andrea Veigl
Tel: (0316) 8044-41
E-Mail: amboss@aekstmk.or.at
Montag bis Freitag 9.00 bis 13.00 Uhr
Informationen
Jeweils ein ärztliches Mitglied ist während der Sprechstunde donnerstags von 17:00 bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0664/9657749 erreichbar.
Ärztliche Mitglieder der Ärzte-Ombudsstelle "AMBOSS":
Dr. Sylvia Kaschnitz
Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Fachärztin für Psychiatrie
Dr. Klaus Schubert
Arzt für Allgemeinmedizin
Univ. Prof. Dr. Gottfried Dohr
Facharzt für Histologie und Embryologie Psychotherapeut klientenzentrierte Psychotherapie, Supervisor
Dr. Michael Schneider
Facharzt für Psychiatrie & Psychotherapeutische Medizin
Arzt für Allgemeinmedizin
Die Ombudsstelle der Ärztekammer bietet Hilfe bei:
- Berufsbedingten Beschwerde- oder Belastungssituationen von Ärzten/Ärztinnen
- Mobbing, Bossing
- Burn-out
- Zwischenmenschlichen Problemen zwischen Ärzten/Ärztinnen, zwischen Ärzten/Ärztinnen und PatientInnen oder Ärzten/Ärztinnen und JournalistInnen
- Konfliktsituationen mit PatientInnen,
- Kassen, Versicherungsträgern, Vorgesetzten oder Ärzten und Ärztinnen
- Fällen, bei denen erwartet wird, dass sich PatientInnen an externe Stellen – etwa die PatientInnenombudschaft, Medien oder das Gericht – wenden werden (anonyme Meldungen sind möglich).
Telefon-Sprechstunde, der direkte Draht zu Ihrer Ombudsstelle!
Anonymität gesichert
Die Kontaktaufnahme ist anonym (lediglich die Bekanntgabe der Erreichbarkeit, z.B. Tel.-Nr., ist im Referat erforderlich), alle Daten über die Fälle werden streng vertraulich behandelt
– selbst wenn zusätzliche Bereiche, wie beispielsweise der Wohlfahrtsfonds eingeschaltet werden (natürlich geschieht dies auch erst nach ausdrücklicher Zustimmung der/des Betroffenen).