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Aushangpflichtige Gesetze

Die Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes sehen vor, dass eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen des technischen und des persönlichen Arbeitnehmerschutzes für MitarbeiterInnen an allgemein zugänglichen Plätzen (z.B. Sozialraum, Kaffeeküche) aufgelegt werden muss. Diese „aushangpflichtigen Gesetze“ sind in Broschüren zusammengefasst und im Fachhandel erhältlich.

Das ArbeitnehmerInnenschutz-Reformgesetz bietet nunmehr auch die Möglichkeit, die aushangpflichtigen Rechtsvorschriften mittels EDV zur Verfügung zu stellen (z.B. durch bereitstellen entsprechender Websites im Intranet). Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitnehmer Zugang zu einem PC sowie ausreichende Kenntnisse zur Benutzung hat.


Eine zusammengefasste Onlineversion der aushangpflichtigen Gesetze finden Sie unter folgendem frei zugänglichen Link der Wirtschaftskammer:
https://www.wko.at/Content.Node/Service/Arbeitsrecht-und-Sozialrecht/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerschutz/Aushangpflichtige_Gesetze.html




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