Topnews in Stichworten:
Ethik- und Beschwerdekommission
Stand: Februar 2022
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
- Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht werden, erfordert volle Namensnennung des Beschwerdeführers und bedarf einer genauen Sachverhaltsdarstellung. Das Verfahren vor der Kommission ist kostenfrei. Anonyme Beschwerden können nicht bearbeitet werden.
Rechtsgrundlagen
- Ärztegesetz und
- Standesordnung der Ärztekammer für Steiermark
Beratung und Service
Ethik- und Beschwerdekommission
Ärztekammer für Steiermark,
Kaiserfeldgasse 29, 8010 Graz
Mag. Isabell Polanec
Tel.: 0316/8044-45
Fax: 0316/815671
ngl.aerzte@aekstmk.or.at
Allgemeines
Die Ethik- und Beschwerdekommission der Ärztekammer für Steiermark befasst sich mit Patientenbeschwerden, soweit sie angeschuldigte oder vermeintliche Verstöße von Ärzten betreffen, die sich gegen das Ärztegesetz und die gültige Standesordnung richten.
Die Kommission bemüht sich um eine aufklärende, unbürokratische und außergerichtliche Beurteilung, muss jedoch in bestimmten Fällen die Beschwerden an die Disziplinarkommission weiterleiten.
Die Kommission besteht aus dem Vorsitzenden, acht Mitgliedern, der Schriftführerin und tagt je nach Aktenanfall. Die Unterlagen werden archiviert.
Die Behandlung eines Beschwerdefalles vollzieht sich in nachstehender Reihenfolge:
1) Die Beschwerde muss schriftlich und unter voller Namens- und Adressnennung eingereicht werden. Anonyme Beschwerden können nicht bearbeitet werden
2) Der involvierte Arzt erhält die Beschwerde zur Stellungnahme, der Beschwerdeführer wird gleichzeitig vom Beginn der Erhebung verständigt.
3) Bei Eintreffen der Stellungnahme wird der Fall in der Sitzung eingehend beraten und eine gemeinsame Beurteilung erarbeitet.
4) Diese Beurteilung wird sowohl dem Beschwerdeführer, als auch dem Arzt
mitgeteilt.
5) Mit der Einbringung der Beschwerde bei der Ärztekammer entbindet der Patient die betroffenen Ärzte gegenüber der Ethik- und Beschwerdekommission von Ihrer Verschwiegenheitspflicht.
Andernfalls ist eine Erledigung der Beschwerde nicht möglich. Alle Patientendaten behandeln wir selbstverständlich vertraulich, auch wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.