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Ärztekammer springt ein: Lehrpraxis gerettet

Ursprünglich sollte die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft das Förderungsmanagement der verpflichtenden „Lehrpraxis neu“ abwickeln. Nachdem diese sich aber weigerte und auch die GKK nicht in die Bresche springen wollte, springt nun die Ärztekammer ein. Damit ist die Lehrpraxis in der Steiermark gesichert.

Alles ist gut. Es gibt eine gesetzliche Regelung für die Lehrpraxis, es gibt eine offizielle Einigung darüber, wer in welcher Höhe fördert und es gibt die Ärztinnen und Ärzte, die ihre Ordinationen für die Lehrpraxis öffnen wollen. Wenn also ab 1. Juli die ersten Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung ihre sechsmonatige Lehrpraxis antreten wollen, stehen ihnen Tür und Tor offen.

Leider aber gab es trotzdem Probleme. Der ursprüngliche Plan, dass die KAGes, so wie die Landes-Spitalsgesellschaften der meisten anderen Bundesländer, das Förderungsmanagement übernimmt, ging zuletzt nicht auf. Die KAGes verweigerte. Der Aufwand sei für sie zu hoch. Die mögliche Alternativlösung, dass die steirische Gebietskrankenkasse diese Funktion übernimmt, musste ebenfalls verworfen werden. Denn auch die GKK lehnte ab.

Letztlich sprang die Ärztekammer ein – unter einer Bedingung: dass die zugesagten Mittel für die Bezahlung der Gehälter verlässlich und zeitgerecht fließen.

Höherer Aufwand

Die freiwillige „Lehrpraxis alt“ war zwar nur unzureichend dotiert, aber im Management recht einfach. Der niedergelassene Kassenarzt als Lehrpraxisinhaber stellte einen Förderantrag an den Bund, bekam eine Förderzusage und dann auch die Förderung.

In der verpflichtenden „Lehrpraxis neu“ gibt es aber drei Fördergeber: Der Bund übernimmt (gedeckelt mit 4 Millionen Euro bis 2020) 25 Prozent, Sozialversicherungen und Länder übernehmen je 32,5 Prozent. Für die Lehrpraxisinhaberinnen und -inhaber bleiben 10 Prozent, rund 450 Euro pro Lehrpraxismonat inklusive aller Lohnnebenkosten.

Die ursprüngliche Idee, die von Vorarlberg inspiriert war: Um die Abwicklung einfach zu halten, sollen die Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung während der Lehrpraxiszeit beim Spitalsträger des Landes angestellt bleiben und der Lehrpraxis sozusagen überlassen werden. In sieben österreichischen Bundesländern funktioniert es auch genau so. Auch für die Steiermark war das vorgesehen.

Mitte Mai teilte die KAGes mit, dass sie als Arbeitgeber für die den Lehrpraxen zugeteilten Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung nicht zur Verfügung stehen wolle – „eine 180-Grad-Kehrtwendung zum bisher Gesagten“, wie die Ärztekammer in ihrer Replik feststellte: Sowohl von Vertretern der KAGes als auch vom Gesundheitsfonds habe es zuvor eine grundsätzliche Zustimmung und ein Bekenntnis dahingehend gegeben, dass Turnusärzte für die Zeit der verpflichtenden Lehrpraxis bei der KAGes weiter angestellt bleiben.

Dann tauchte eine neue Variante auf: Die GKK solle einspringen und die Arbeitgeberrolle für die jungen Ärztinnen und Ärzte übernehmen. Die aber weigerte sich, was vielleicht auch mit der „Kassenstrukturreform“ zu tun hat, die ja quasi eine Abschaffung der Landesgebietskrankenkassen und deren Einverleibung in eine „Österreichische Gesundheitskasse“ vorsieht.

Auch im Bund gab es gegen diese Lösung Vorbehalte. Man wolle keine Förderungen an die Gebietskrankenkasse auszahlen, auch wenn diese streng zweckgebunden sind.

Genug Ärztinnen und Ärzte

An den Ärztinnen und Ärzten, die bereit sind, sich als Lehrpraxisinhaber zur Verfügung zu stellen, mangelt es nicht. Rund 25 sind bereits bescheidmäßig dazu befugt, mehr als 100 erfüllen die Voraussetzungen. Die Lehrpraxisressourcen sind also größer als der zu erwartende Bedarf – jedenfalls im Jahr 2018. Aber auch für die Folgejahre sollten sie reichen, wenn das Management der Lehrpraxisförderung sicher funktioniert.

Ärztekammer übernimmt

Schließlich sprang die Ärztekammer ein. Aus guten Gründen: Ab 1. Juli gibt es die ersten potenziellen Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner, die ohne Lehrpraxis ihre Ausbildung nicht vollenden können. Sie waren in den letzten Wochen genauso verunsichert wie die Lehrpraxisinhaberinnen und -inhaber, die die Rahmenbedingungen nicht kannten.

Und eines ist gewiss: Die Lehrpraxis ist die wichtigste und günstigste Maßnahme, um junge Ärztinnen und Ärzte für die Möglichkeit einer allgemeinmedizinischen Kassenstelle zu interessieren und sie zu motivieren, dann auch eine Stelle zu übernehmen.

Gut für alle

Für den Obmann der Angestellten Ärztinnen und Ärzte in der Ärztekammer Steiermark, Vizepräsident Eiko Meister, ist es jedenfalls „ein wichtiges Zeichen dafür, dass wir die zukünftigen niedergelassenen Allgemeinmediziner respektieren und unterstützen, genauso wie die niedergelassenen Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner, die sich vorbildlich in der Ausbildung ihrer jungen Kolleginnen und Kollegen engagieren. Es hätte niemand verstanden, wenn die Lehrpraxis an Managementfragen gescheitert wäre.

Auch Turnusärzteobmann Karlheinz Kornhäusl ist erleichtert: „Das Tauziehen hat damit ein Ende, es gibt grünes Licht für die Lehrpraxis.“

Angestellt sind die jungen Ärztinnen und Ärzte nun direkt in den Praxen. Die gesamte Förderung kommt über die steirische Ärztekammer zu den Ärztinnen und Ärzten.

Laufend aktuelle Infos gibt es auf der Ärztekammer-Website

 

AERZTE  Steiermark Juni 2018

 

Illustration/Fotos: www.snyGGG.de/Fotolia, Elke Meister, Manninger




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