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Neue Ausbildungskultur

Die ärztliche Ausbildung wurde grundlegend erneuert. Sie trägt dem immensen Wissenszuwachs in der Medizin Rechnung, bedeutet aber auch mehr Selbstverantwortung. Einige Punkte sind noch offen.

Seit Juni 2015 ist die Erneuerung der Ärzteausbildung beschlossene Sache. Notwendig waren dafür eine Änderung des Ärztegesetzes, die ministerielle Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 sowie die „KEF und RZ-Verordnung 2015“ der Österreichischen Ärztekammer, die die bestehende aus dem Jahr 2006 ablöst. Wobei „KEF“ für „Kenntnisse, Erfahrungen, Fertigkeiten“ und „RZ“ für „Rasterzeugnisse“ steht.
Am Anfang steht für alle Ärztinnen und Ärzte eine neunmonatige Basisausbildung, danach teilen sich die Ausbildungswege: Insgesamt 42 Monate dauert sie derzeit in der Allgemeinmedizin – und wird stufenweise auf 48 Monate erhöht. Im fachärztlichen Bereich dauert sie insgesamt 72 Monate, wobei es drei unterschiedliche Strukturen gibt, die für internistische, die für chirurgische und die für „andere“ Fächer (siehe Grafik).
„Es geht um einen neuen, qualitativen Ausbildungsrahmen“, nennt Vizepräsident Martin Wehrschütz, Vorsitzender der ÖÄK-Ausbildungskommission  das Motiv für die umfassende Reform. Angesichts des immensen Wissenszuwachses sei nicht mehr möglich, jedes der traditionellen Sonderfächer im Zeitraum von sechs Jahren Ausbildung umfassend in allen seinen Facetten detailliert zu vermitteln. Die Antwort: eine modulare Ausbildung, die es den Ärztinnen und Ärzten in Ausbildung erlaubt, ihre Schwerpunkte selbst zu setzen. „Grundsätzlich darf jeder das gesamte Fach praktizieren, es liegt in der persönlichen Verantwortung zu entscheiden, in welchen Bereichen er seine Schwerpunkte sieht“, betont Wehrschütz.


Mehr Sicherheit

In den neuen Rasterzeugnissen ist nicht nur definiert, welche Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die Checkliste weist auch aus, in welcher Intensität das zu erfolgen hat. Hier gibt es „Richtzahlen“. Konkretes Beispiel: Im Sonderfach „Innere Medizin und Gastroenterologie und Hepatologie“ sind etwa 300 hohe Koloskopien vorgesehen.
Die Ansprüche an die Ausbildungsstätten steigen. Der Ausbildungsrahmen könne Qualität nur ermöglichen, so Wehrschütz, gelebt müsse sie vor Ort werden. Zum Vertrauen gehört aber auch Kontrolle: Im Sieben-Jahres-Rhythmus ist die Rezertifizierung der Ausbildungsstätten vorgesehen. Eiko Meister, Referent für Ausbildung und Qualitätssicherung in der Ärztekammer Steiermark, erhofft sich durch definierte Richtzahlen einen „Qualitätsschub“ für die Ausbildung, weil das Niveau gleichmäßiger werden kann. Er sieht aber auch die Herausforderungen: Die Anforderungen seien teils nur schwer zu erfüllen, es werde nur eine geringe Zahl von Vollanrechnungen für Ausbildungsstätten geben. Die in der Ausbildung vorgesehene Rotation könne das aber bei intelligenter Organisation entschärfen. „Mehr Kooperationen“ sind auch für Martin Wehrschütz ein wichtiger Punkt.
Neu ist auch, dass Ausbildungsstätten eine verbindliche schriftliche Regelung über die Tätigkeiten im mitverantwortlichen Bereich besitzen müssen. Damit ist gewährleistet, dass Ärztinnen und Ärzte nicht über die in den Rasterzeugnissen vorgesehene Zahl hinaus Routinearbeiten machen müssen, die ihre Ausbildung behindern und sie zu reinen Systemerhaltern degradieren.
Ein Prinzip ist, dass (in der Basisausbildung) der Inhalt und nicht der Ort zählt: Es kommt also darauf an, dass ein bestimmter Ausbildungsinhalt tatsächlich vermittelt wird, nicht darauf, dass die Ausbildung an einer Stelle stattfindet, wo es zwar denkbar ist, dass der Inhalt angeboten wird, es aber tatsächlich nicht der Fall ist.
Für Meister ist es dringend notwendig, ein begleitendes Monitoring zu installieren, durchaus auch, um aus der Praxis die nötigen Veränderungen der jetzt definierten Regelungen vornehmen zu können.


Entlastung

Das Mehr an Ausbildung ist gleichzeitig mit einer Entlastung verbunden. Die so genannten obligatorischen Gegenfächer gehören der Vergangenheit an.
Das erlaube, so Wehrschütz, eine höhere Präsenz in den Sonderfächern, sprich mehr Zeit für die zentralen Ausbildungsinhalte.


Rechtssicherheit herstellen

Für die Allgemeinmedizin ist nun die obligatorische Ausbildung in einer Lehrpraxis, die auch eine Lehrgruppenpraxis oder ein Lehrambulatorium sein kann, gesetzlich festgelegt. Auch die Fachgebiete Kinder- und Jugendheilkunde, Orthopädie und Traumatologie, Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin sowie eines der Wahlfächer können in (fachärztlichen) Lehrpraxisstrukturen jeweils in der Dauer von drei Monaten absolviert werden. Die zumindest neun Monate Innere Medizin sowie die drei Monate Frauenheilkunde und Geburtshilfe werden im Krankenhaus absolviert.
Schmerzlich für Wehrschütz ist allerdings, dass die Lehrpraxis-Finanzierung weiter in der Luft hängt, es gibt lediglich Pilotprojekte. Wehrschütz: „Rechtssicherheit muss hergestellt werden.“
Fazit: Die Rahmenbedingungen stimmen, um die Attraktivität der Ausbildung zu erhöhen und zeitgemäß zu machen. Rahmenbedingungen sind aber zwar nötig, jedoch nicht hinreichend. Die Ausbildungswirklichkeit muss letztlich stimmen, das wird auch einen „Change-Prozess“ (Wehrschütz) erfordern. Einige fachliche und fachübergreifende Spezialisierungen werden noch definiert, etwa die Geriatrie. Und: Man wird aus den praktischen Erfahrungen lernen, um Optimierungen vornehmen zu können.
 

 

Fotocredits: Schiffer/Ärztekammer Steiermark, Conclusio




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