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„Unverantwortliche Heilspropheten der aktiven Sterbehilfe“

Anfang Februar veranstaltet die Ärztekammer gemeinsam mit der KAGes und dem Univ.-Klinikum-LKH Graz und der MedUni eine hochkarätig besetzte Enquete zum Thema Sterbehilfe. Wir sprachen mit dem Initiator und Vorsitzenden der Ethik- und Beschwerdekommission, Prof. Ronald Kurz.

Warum ist Sterbehilfe ein so wichtiges Thema?
Weil Sterben ein entscheidender Teil des Lebens ist und so genannte Sterbehilfe leicht missverstanden werden kann. Dieser Begriff kann sowohl Hilfe zum Sterben – also „aktive Sterbehilfe“ –, als auch Hilfe beim Sterben bedeuten. Ärztliche Kunst vollendet sich aus ethischer Sicht im Erhalten von Leben und Gesundheit, im Behandeln von Krankheiten, im Mildern von Leid, im empathischen Begleiten und schließlich im Loslassen beim unvermeidlichen Sterben. Töten durch die Hand des Arztes – die so genannte aktive Sterbehilfe–, sowohl als aktive Tötung, als auch als assistierter Suizid, steht im krassen Gegensatz dazu. Töten  des Patienten im hoffnungslosen Zustand mit dem Vorwand der Erhaltung seiner Menschenwürde oder zum Zeichen des Mitleids bedeutet im Grunde das Eingestehen oder das Verschleiern der Unfähigkeit des Arztes, den totgeweihten Patienten mit wirksamer Empathie und ärztlicher Kunst so zu begleiten, dass er  sein Leben bis zum Schluss als Vollendung betrachten kann. In diesem Sinn hat jeder Mensch grundsätzlich das Recht auf sein persönliches und würdevolles Sterben ohne aktive künstliche Herbeiführung, aber mit wirksamer palliativmedizinischer Begleitung und ohne quälende Verzögerung des unvermeidlichen Todes. Die Entscheidungsfindung und die ärztliche Begleitung gehören zu den differenziertesten und ethisch anspruchsvollsten Aufgaben eines Arztes/ einer Ärztin.

Es gibt sehr unterschiedliche Ansätze in Europa. Warum geben manche Länder die ärztliche Sterbehilfe weitgehend frei, während andere sie fast völlig verbieten? Das ärztliche Ethos ist doch überall gleich?
Das Freigeben der ärztlichen Sterbehilfe in einem Staat ist nicht eine ärztliche, sondern eine politische Entscheidung. So ist zum Beispiel die rechtliche Freigabe der aktiven Sterbehilfe bei Kindern in Belgien gegen den Willen der meisten Kinderärzte beschlossen worden. Seit es medizini¬sche Ethik gibt, diente sie seit über 2000 Jahren als Bas¬tion zum Schutz des menschlichen Lebens. Diese Ethik kann im Grunde weder durch parlamentarische Abstimmungen, noch durch wissenschaftlichen Impe¬tus gebeugt werden. Sie kann aber eine Abwertung erfahren, wenn ein Großteil der Verantwortungsträger einer Bevölkerung eine andere ethische Grundhaltung zum Wert des Lebens vertritt. Das Gesetz eines Staates, das die Tötung von Menschen sanktioniert, bekommt nicht ethische Berechtigung, wenn es aus demokratischem Wollen einer Mehrheit entsteht. Gewalt gegen Menschen, die ein Gemeinschaftsempfinden gutheißt, kann zwar für eine Nation rechtmäßig, aber nicht ethisch im bisher gültigen ärztlichen Sinn genannt werden. Allerdings ist anzumerken, dass auch eine kleine Zahl von Ärzten Argumente für die aktive Sterbehilfe vorbringt. Nur so ist es möglich, dass Ärzte in gewissen Institutionen aktive Sterbehilfe anbieten. Die Ehrlichkeit ihrer Argumente soll nicht von vorneherein in Abrede gestellt werden. Aber umso mehr muss auch innerhalb der Ärzteschaft der Dialog aufrechterhalten bleiben.

In Österreich verläuft die Diskussion etwa im Vergleich zu Deutschland sehr verhalten. Wie erklären Sie sich das?
Die Art und Weise der politischen Diskussionen verlaufen in Deutschland oft anders und forscher als hierzulande. Tatsächlich haben deutsche Bundestagsabgeordnete fraktionsübergreifend einen Gesetzesvorschlag zum assistierten Suizid vorgelegt. Aber es ist mir nicht bekannt, dass die Ärzteschaft Deutschlands die ethischen Grundwerte zum Schutz des Lebens anders oder freizügiger betrachten würde als die Österreicher. Der Vorschlag wurde auch von der Deutschen Bundesärztekammer abgelehnt. Was die Diskussion in Österreich betrifft,  soll darauf hingewiesen werden, dass der Nationalrat die Einsetzung einer Enquetekommission zum Thema „Würde am Ende des Lebens“ beschlossen hat und gerade die Bioethikkommission des Bundeskanzleramts und das Parlament der österreichischen Regierung sich der Fragen zum Lebensende in den letzten Monaten nachdrücklich angenommen haben. Auch dort werden der Hospizgedanke und die palliativmedizinische Versorgung in den Vordergrund gerückt. Die Österreichische Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin stellte fest, dass aktive Sterbehilfe niemals ein ärztliches Handeln sein kann, und hat ein klares Votum für eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Palliativmedizin schriftlich abgegeben.

Welche Kriterien gab es für Programm und Referenten?
Die Veranstaltung „Menschenwürde am Lebensende“ steht unter dem Motto „Sterben an der Hand, nicht durch die Hand des Arztes“. Mit dieser Zielrichtung wird so genannte Sterbehilfe von namhaften Persönlichkeiten aus der Sicht des Public Health (Univ.-Prof. Dr. Horst Noack), der Standesordnung der Ärzte der Steiermark (Univ.-Prof. Dr. Thomas Kenner), der verschiedenen Kulturen und Religionen (Univ.-Prof. Dr. Walter Schaupp), der zeitgemäßen Palliativmedizin (OA Dr. Juljana Verebes) und der Erfahrung mit der Patientenverfügung (Univ.-Prof. Dr. Hans Tritthart) beleuchtet, die Bedeutung der Palliativmedizin begründet und der aktiven Sterbehilfe gegenübergestellt.

Warum sollte ein Arzt daran unbedingt teilnehmen?
Dazu möchte ich die Feststellungen von Herrn Univ.-Prof. Dr. Karl Harnoncourt, dem vormaligen Leiter des Hospizvereins Steiermark und Moderator der geplanten Veranstaltung, anführen: Von unseren Patienten wird zunehmend neben der stationären auch eine dezentrale palliativmedizinische Versorgung eingefordert. Die wiederholten Abläufe Noteinweisung-Entlassung sind für die Betroffenen und deren Angehörige belastend und objektiv nicht zielführend. Eine Versorgung durch die niedergelassenen Kollegen wäre effizienter und wirtschaftlicher, bedarf aber neben der entsprechenden Fortbildung und Abrechnung einer flächendeckenden Organisation. Die Ärztekammer ist bemüht, die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen und lädt in diesem Sinne mit besonderer Eindringlichkeit auch die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen dazu ein, sich vorsorglich mit diesem Thema zu befassen. Dazu bekennen sich auch die Medizinische Universität Graz, die Krankenanstalt der Steiermark und das Landeskrankenhaus Graz.

Was ist Ihre persönliche Haltung zur Sterbehilfe?
Europas Medizin läuft Gefahr, sich durch unverantwortliche Heilspropheten zur „aktiven Sterbehilfe“ verführen zu lassen. Wenn Ärzte sich für die aktive Sterbehilfe einsetzen, wird die Gesellschaft sie in absehbarer Zeit nicht als Helfer und Heiler, sondern als gefährliche Menschen einstufen. Denn mit einer rechtlichen Zustimmung zur absichtlichen Tötung eines Menschen wird der Verdacht auf möglichen Missbrauch und  zunehmendes Misstrauen den Ärzten gegenüber aufkommen. Auch wenn jeder Mensch die Freiheit hat, sein Leben willkürlich zu beenden, sollte er nicht den Arzt zu diesem Zweck missbrauchen. Daher und aus den bisher angeführten Gründen sollten Ärzte gegen „aktive Sterbehilfe“ und absichtliche Tötung eintreten. Es gehört die Begleitung und Unterstützung von Kranken zu würdevollem Sterben in aussichtslosen Situationen zu den schwierigsten, aber für die anvertrauten Patienten zu den dankbarsten Herausforderungen, für die involvierten Ärzte. Zweifellos gibt es Situationen, die durch Schicksal, durch eigenes Versagen, durch fremdes Verschulden und durch Krankheit bedingt sind, wodurch Verzweiflung und der Wunsch entstehen, nicht mehr leben zu wollen. Ebenso realistisch ist es aber, dass mit Hilfe einer modernen Palliativmedizin und menschenwürdiger Begleitung Schmerzen weitgehend beherrschbar sind, Verzweiflung und Todeswünsche vorübergehend sind, und auch bei unheilbaren und hoffnungslosen Erkrankungen der Wunsch nach vorzeitiger Beendigung des Lebens oft gar nicht oder nur vorübergehend auftritt. Die Erfahrungen mit diesen Voraussetzungen bestätigen, dass die aktive Tötung mit ärztlicher Beihilfe eine Fehlentscheidung und keine barmherzige und menschenwürdige Handlung darstellt. Nach durchgeführter Tötung gibt es keine Kontrollmöglichkeit und Korrektur mehr hinsichtlich möglicher Fehlentscheidungen. Der Arzt kann mit der palliativmedizinischen Versorgung eine ethisch einwandfreie und lebensgerechte Haltung gegenüber seinen Patienten einnehmen.


Infos zur Veranstaltung Menschenwürde am Lebensende

Termin/Ort:
Freitag, 6. Februar 2015 von 15 bis 18:30 Uhr
Ärztekammer Steiermark

Vortragende und Themen:
Univ.-Prof. Dr. Horst Noack: Sterbehilfe im Spannungsfeld öffentlicher Gesundheit

Univ.-Prof. Dr. Thomas Kenner: Eid und Standesordnung der Ärzte

Univ.-Prof. Dr. Walter Schaupp: Sterbehilfe aus interkultureller und interreligiöser Sicht

OA Dr. Juljana Verebes: Palliativmedizin bis zum Ende

Univ.-Prof. Dr. Hans Tritthart: Erfahrungen mit der Patientenverfügung

Moderation: Univ.-Prof. Dr. Karl Harnoncourt

 

Fotocredit: beigestellt

Symbolbild 1
 



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