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AERZTE Steiermark 05/2023

 

Diese Förderung hole ich mir

Förderungen sind oft das entscheidende „Zuckerl“ für die Investitionsbereitschaft eines Arztes/einer Ärztin oder die Annahme einer Kassenstelle. Sie sind meist zeitlich befristet, deshalb heißt es oft: rasch zugreifen.

Walter Hoch

In ökonomischer Hinsicht stellen Ordinationen bekanntlich KMU dar. Daher greifen für sie sowohl allgemeine Wirtschafts-Förderungen als auch spezielle Förderungen für Arztpraxen. Finanziert werden sie vom Bund, vom Land oder einzelnen Gemeinden. Daneben gibt es eine Fülle von allgemeinen Förderungen (etwa auch von der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft SFG oder der EU) für Umwelt-, Photovoltaik-, Holzheizungs-, Wärmepumpen-, Fernwärmeprojekte sowie für Wohnhaussanierung und E-Mobilität.


Barriere:frei aufgestockt

Mit der Aktion Barriere:freie Unternehmen setzte sich das Sozialministerium das Ziel, Menschen mit Behinderungen den barrierefreien Zugang zu seinen Leistungen und Angeboten zu machen. Gefördert werden bauliche Vorhaben für einen barrierefreien Zugang, etwa der Einbau von Rampen, automatischen Eingangstüren, Liften, Leitsystemen etc., was für viele gebrechliche Patient:innen eine bedeutende Erleichterung darstellt. Aber auch nicht bauliche Vorhaben zum Abbau von kommunikativen Barrieren erhalten Förderung, etwa barrierefreie Adaptierungen von bestehenden Webseiten. Seit 2021 ist im Rahmen der Aktion Barriere:freie Unternehmen ein einmaliger Kostenzuschuss „in Höhe von 75 % der Gesamtkosten der getätigten und bereits saldierten Investition(en) zu gewähren“ (Sozialministerium.at/Downloads, Datei:  Information: Förderung Barriere:freie Unternehmen). Mindestens müssen 1.000 Euro investiert werden. Beträgt die Investition 20.000 Euro oder mehr, werden nun maximal 15.000 Euro pro Unternehmen bzw. Praxis und Kalenderjahr zugeschossen.  Zu beachten ist die Liste von nicht förderbaren Vorhaben. Vorhaben zur Herstellung von Barrierefreiheit sind von der Förderung ausgeschlossen, wenn sie aufgrund einer behördlichen Auflage zwingend vorgeschrieben wurden, bei neu zu errichtenden Bauwerken (auch Generalsanierungen) und neuen Webseiten, bei Maßnahmen, die nicht der ÖNORM (B 1600 bis B 1603) entsprechen, und wenn Räume erweitert oder adaptiert werden, die für private oder Wohnzwecke genutzt werden. Die Kosten müssen in direktem Zusammenhang mit der Herstellung von Barrierefreiheit anfallen.

Da nur eine bestimmte Gesamtsumme zur Verfügung steht, sollte so bald wie möglich angesucht werden (First-come-first-serve-Prinzip). Eine Sanierungsförderung vom Land Steiermark ist nur möglich, wenn der Arzt/die Ärztin im Besitz eines Gebäudes ist, das als Baudenkmal wertvoll ist, egal, ob eine Ordination drinnen ist oder nicht.


KMU.DIGITAL für Praxen

KMU.DIGITAL vom Ministerium für Arbeit und Wirtschaft fördert die individuelle Beratung österreichischer KMU bzw. selbständiger Mediziner:innen durch zertifizierte Expert:innen zu wichtigen Themen der Digitalisierung. Die konkrete Förderung sieht für Status- und Potenzialanalyse eine Förderung von 80 % bzw. max. 400 Euro pro Thema vor. Hier wird eine strukturierte Analyse des digitalen Ist-Zustands in den Bereichen Geschäftsmodelle und Prozesse (Ressourcenoptimierung), E-Commerce und Online-Marketing sowie IT- und Cybersecurity durchgeführt. Der Bereich Strategieberatung wird mit 50 % bzw. max. 1.000 Euro pro Thema gefördert. Das KMU wird systematisch bei der Strategiefindung und einem Kick-Off unterstützt. Das betrifft neben den oben genannten Bereichen jenen der Digitalen Verwaltung, was besonders die Sicherheit von Patientenkarteien erhöht. Nach Abschluss dieser Beratungen stünde das Tool Umsetzungsförderung auf dem Programm, es ist derzeit allerdings ausgeschöpft. Vorgesehen wäre eine Förderung von 30 % bzw. max. 6.000 Euro für Digitalisierungsprojekte im Ausmaß von 3.000 bis 30.000 Euro. Die Umsetzung erfolgt in den genannten vier Bereichen. Förderungsfähig sind aktivierungspflichtige Neuinvestitionen (Hard- und Software) und damit zusammenhängende Leistungen externer Anbieter (etwa Programmieren von EDV- bzw. Arzt-Software, (Cloud-)Softwarelizenzen). 


Landesförderungen im ärztlichen Bereich 

Das Land Steiermark fördert gesundheitsbezogene Projekte und Programme mit Auszahlungssummen von 100.000 Euro im Jahr. Sie zielen u. a. auf die Verbesserung von gesundem Arbeiten, gesundem Leben in der Gemeinschaft und Zuhause, gesunder Ernährung, auf gute seelische Gesundheit und Schutz vor Infektionen ab ( siehe Förderungsrichtlinien). Die einzelnen Maßnahmen sind mehr oder weniger stark an Ärzt:innen gekoppelt. Als eine konkrete Arzt-Förderung des Landes ist jene der Fortbildung von bodengebundenen Notärzt:innen zu nennen. Jedem Notarzt bzw. jeder Notärztin stehen für den Ausbildungszeitraum von 36 Monaten max. 1.000 Euro zur Verfügung. Gegen den Ärztemangel nimmt das Land 21 Millionen Euro in die Hand. 10 Millionen Euro gehen davon in ein Stipendien- und Förderungsprogramm mit dem Ziel, den ärztlichen Nachwuchs bis zu sechs Jahre an die Steiermark zu binden. Es gliedert sich in das Modell 1 mit jeweils 950 Euro brutto für 12 Monate nach Abschluss des ersten Studienabschnitts und in das Modell 2 mit jeweils 2.200 Euro brutto für 12 Monate ab dem 6. Studienjahr bis zum Abschluss des Studiums, wenn sich die Bezieher:innen für 42 Monate in Vollzeitdienst für die KAGes verpflichten. Abgewickelt werden die Maßnahmen von der KAGes und der Med Uni Graz. Daneben hat die ÖGK für das Studienjahr 2022/23 50 Stipendien für Medizinstudierende ausgelobt.


Anschubförderung verlängert

Seit Jänner 2019 wird als Starthilfe für schwer besetzbare Kassenstellen eine Anschubförderung zur Verfügung gestellt. Ab Juli 2021 haben sich die Ärztekammer für Steiermark und die ÖGK auf einen diesbezüglichen Strukturtopf geeinigt, der bis 30.6.2024 projektiert ist. Mit maximal 70.000 Euro für eine Einzelpraxis oder eine Job-Sharing-Praxis, 35.000 Euro für eine Nachfolgepraxis und 105.000 Euro für eine Gruppenpraxis werden Stellen gefördert, die bereits mindestens zweimal ausgeschrieben wurden und nicht vergeben werden konnten. Sie werden bei den Ausschreibungen der Planstellen in AERZTE Steiermark angeführt, im Durchschnitt erscheinen sie jeweils zweimal. Vereinzelt leisten auch Gemeinden von sich aus Förderungen für eine zu besetzende Stelle (so z. B. Murau mit 5.000 Euro).

Bei einer medizinischen Lehrpraxis werden 85 % der Gehaltskosten der/des Lehrpraktikant:in samt den Arbeitgeberanteilen für 30 Wochenstunden 6 Monate lang gemeinsam vom Bund, dem Land und den Sozialversicherungsträgern finanziert. Der Rest von 15 % wird vom Inhaber/der Inhaberin der Lehrpraxis beglichen.

 

Illu: Shutterstock, Montage: Conclusio




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