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AERZTE Steiermark 01/2021
 

Rahmenbedingungen richtig setzen

Der e-Impfpass verspricht vieles, was er noch nicht halten kann – die steirische Impfdatenbank aber seit Jahren hält, sagt ÖG-Telemed-Vorsitzender Dietmar Bayer.
 

Der e-Impfpass wird zur wichtigsten Säule der Corona-Impfstrategie hochstilisiert. Ist er das?

Er könnte es sein, wenn die Rahmenbedingungen richtig gesetzt sind. Leider steht derzeit aber erst das nationale Impfregister, also der zentrale Speicher. Dieser ist zwar jetzt schon über eine rudimentäre Web-Applikation im e-Card-System erreichbar, aber nota bene – zum Zeitpunkt des Impfstarts – sind nicht einmal Eintragungen über diesen Kanal ins Impfregister möglich, weil die Impfstoffe nicht eingepflegt oder abrufbar sind. Überall aber erzählt man den Menschen, der e-Impfpass sei flächendeckend implementiert. Das mag aus Sicht des einen oder anderen Impfkoordinators so sein, aber in der Realität ist der e-Impfpass erst dann flächendeckend implementiert, wenn die Arztsoftwaremodule ihre e-Impf-Module eingepflegt bekommen. Das wird bei vielen erst Ende März sein. Mit Stand 11.01. haben circa 1.100 Ärzte eines großen österreichischen Arztsoftware-Anbieters zumindest eine Light-Version des e-Impfpasses. Aber nochmals: Von einer tragenden Säule sind wir mit dem e-Impfpass derzeit genausoweit entfernt wie von einem österreichweiten Covid-19-Impfkonzept.

Das Projekt gibt es seit 22 Jahren. Viele fragen sich, warum das so lange dauert.

Das Projekt selbst gibt es seit circa 2008, es ist bis 2030 terminisiert, um exakt zu sein. Bisher gab es keine Notwendigkeit, den e-Impfpass als prioritär zu sehen, sind doch Anwendungen wie e-Medikation, e-Rezept, e-Befund etc. systemrelevanter anzusehen gewesen. Dass eine Pandemie nun eine Priorisierung vorgenommen hat, steht auf einem anderen Blatt. Aber wenn man bedenkt, dass seit Ministerin Hartinger-Klein der e-Impfpass in seiner Architektur mehrfach geändert wurde, mit den Systempartnern aus WKO – Arztsoftwarehersteller, Ärztekammer – nicht wirklich geredet wurde, ist jetzt binnen weniger Wochen auf Initiative von WKO, Ärztekammer, Dachverband und ELGA-GmbH beim Ministerium unter dem Eindruck der Covid-19-Pandemie ein zukunftstaugliches Konzept entstanden, welches bereits in den Echtbetrieb geht. Wir agieren jetzt zwar ohne Netz, aber es sieht so aus, als bekämen wir das mit vereinten Kräften hin – auch gleich zukunftsfit für alle Impfungen. Die Pandemie war hier Innovationstreiber. Aber: Es fehlt in Österreich eine koordinierende Stelle, nennen wir sie einmal „e-Health-Koordinator“. In Zukunft wird das besonders wichtig sein, denn derartig große Projekte lassen sich nur mit erheblichem Aufwand implementieren. Dabei darf man die beteiligten Systeme nicht überfordern, sonst hat man den gegenteiligen Effekt: Überforderung und Verzögerung. Neben einem e-Health-Koordinator fehlt es aber auch noch an einer nationalen Strategie mit Timeline, einer Art digitaler Roadmap unter Einbeziehung der Stakeholder im Gesundheitswesen.

Was ändert sich durch den e-Impfpass für die impfenden Ärztinnen und Ärzte?

Wir haben den e-Impfpass so verhandelt, dass es für den Arzt zu keinem Mehraufwand kommt. Die Grunddaten kommen aus der Arztsoftware, einzig und allein der Barcode, also die Chargennummer des Impfstoffes, ist mitzuerfassen. Hier war es uns wichtig, dass dem Arzt dafür ein Barcode-Scanner zur Verfügung gestellt wird. Sowohl e-Impfpass als auch Barcode-Reader werden den impfenden Ärzten nicht rückzahlbar gefördert. Wir haben auch dafür gesorgt, dass Wahlärzte an diesem Programm teilnehmen können, wenn sie über einen e-Card-Anschluss verfügen. Dazu gibt es auch das Projekt mit mobilem e-Card-Reader von der A1. Damit können Wahlärzte quasi mit Minimalausstattung am e-Card-System teilnehmen und die Services nützen. Das ist brandneu und sicherlich für viele Wahlärzte interessant. Letztlich darf sich im Handling für den Arzt nichts ändern, kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand entstehen.

... womit wir die Themen Nacherfassung und Nachtragen ansprechen sollten.

In einer weiteren Ausbaustufe ist die Funktion des Nachtragens von Impfungen aus einem Papierimpfpass in den elektronischen Impfpass vorgesehen. Das ist eine Privatleistung, für die von der Ärztekammer noch ein Honorarvorschlag ergeht. Als Nacherfassen wird jener Vorgang bezeichnet, der erledigt werden muss, wenn das digitale Erfassen einer Impfung im Impfregister aus diversen Gründen nicht möglich ist. In so einem Fall ist die Impfung ehebaldigst nachzuerfassen, so sieht es das Gesundheitstelematikgesetz in der geltenden Fassung vor. Gerade bei der Covid-19-Impfung gehen wir davon aus, dass zehntausende Impfungen nicht digital erfasst werden, was zu einem Daten-Chaos führen wird. Wir raten den ÄrztInnen daher, die Impfdokumentationsbögen gut aufzubewahren bzw. auch Excel-Listen zu führen, um dann auch das Impfhonorar von 45 Euro pro Impfling geltend machen zu können bzw. alternativ 150 Euro pro Stunde in Impfstraßen.

Welche Vorteile sind vom e-Impfpass zu erwarten?

Die Impfdaten werden digital erfasst, somit sind die Daten strukturiert vorhanden, was rasch Auskunft über Impfstatus – z. B. im Falle eines Masernausbruches – geben kann. Jeder Patient hat seine Impfdaten zentral zugänglich in seiner Patientenakte ELGA und es geht kein Impfpass mehr verloren. Bei Reisen werden wir zum Nachweis spezieller Impferfordernisse bei Einreisen hinkünftig eine Art elektronischen, international lesbaren Impf-Nachweis haben. Impfende Ärzte können sich mittels ELGA dann auch leicht einen Überblick über bereits erfolgte Impfungen verschaffen, was eine neue Dimension in der Impfberatung eröffnet.

Was kann der e-Impfpass, was die steirische Impfdatenbank nicht kann?

Was kann die steirische Impfdatenbank alles, was der e-Impfpass nicht kann, wäre die richtige Frage. Die steirische Impfdatenbank verfügt über Millionen von Impfdaten über alle Gratis-Impfprogramme des Landes. Sie realisiert seit langem sowohl Call- als auch Recall-Funktionen beim Impfen und wickelt auch die Abrechnung automatisch ab.  All das kann der e-Impfpass noch lange nicht. Daher ist es für mich unverständlich, warum sich das Land Steiermark nicht als Mitbetreiber der ELGA dafür einsetzt, dass die steirischen Daten gleich mal in die ELGA eingespeist werden. Aus Sicht des Steuerzahlers unverständlich. Technisch gesehen ist das kein großer Aufwand und machbar.

Die Problematik des Nacherfassens hängt mit dieser Frage eng zusammen und offenbar ist es politisch nicht opportun, wie so vieles in diesem Zusammenhang nicht – was aber in Expertenkreisen zumindest für Kopfschütteln sorgt. Hier wird ein Asset bewusst in die Asservatenkammer gelegt, ohne den Wert erkannt zu haben. Lieber riskiert man seitens der Verantwortlichen ein Daten-Chaos, als eine vorhandene Lösung umzusetzen.  Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf, schließlich will die Steiermark ja auf dem Gebiet e-Health Vorreiter in Österreich sein.

 

Foto: Schiffer




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