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Der neue Bereitschaftsdienst

Robert Mader, der als Kassenallgemeinmediziner selbst unzählige Nachtdienste „alt“ gemacht hat, hält ein Plädoyer für den Bereitschaftsdienst neu – weil er freiwillig und weniger belastend ist, aber auch weil rund die Hälfte der Nachtdienste zuletzt nicht mehr besetzbar waren.

Robert Mader

Das seit den Fünfzigerjahren des vorigen Jahrhunderts bestehende System des Bereitschaftsdienstes mit 93 Sprengeln und verpflichtender Wochenend- bzw. Feiertagsbereitschaft für Kassenvertrags-Allgemeinmediziner hat sein Ablaufdatum schon überschritten. Die 93 Sprengel waren mit den damaligen Verkehrswegen und in der Immobilität der Bevölkerung begründet. Die Kassen-Planstellen konnten bis vor ca. 10 Jahren auch in kleinen, entlegenen Sprengeln mit dann dort ansässigen Vertragsärzten besetzt werden.

Seit einigen Jahren sind wegen fehlender Nachbesetzungen von Planstellen vor allem in diesen kleinen Sprengeln unzumutbare Dienstfrequenzen aufgetreten. Viele Ärzte wohnen nicht mehr am Ordinationsstandort, was die Freude an dieser Bereitschaft zusätzlich schmälert.

Die Dienste konnten dort nur durch heroischen Einsatz der verpflichteten Ärzte, gelegentlich aber auch nicht mehr besetzt werden.

Seit rund zehn Jahren gibt es auch den freiwilligen, bezahlten Wochentags-Nachtdienst , dieser war anfangs noch zu 80 Prozent besetzt, aktuell sind dies nur mehr die Hälfte dieser Dienste.

Eine steiermarkweit flächendeckende ärztliche Versorgung außerhalb der Regelordinationszeiten ist daher schon lange nicht mehr gewährleistet.

Initiativen der Ärztekammer zur Anpassung des Bereitschaftsdienst-Systems wurden bis zum Frühjahr 2017 von Seiten der Vertragspartner und der für diese Versorgung verantwortlichen Landesregierung nicht weiterverfolgt, bis endlich die Ärztekammer um ein zeitgemäßes Konzept gebeten wurde.

Das Referat „Bereitschaftsdienst am Land“ wurde von der Kurie mit der Umsetzung beauftragt und daraus eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe gegründet (Mader-Leitung, Kirisits, Moussa, Schweighofer).

Ziele waren, die Verpflichtung der Vertragsärzte zur Teilnahme am Wochenend-Bereitschaftsdienst aus dem Gesamtvertrag zu streichen und den potentiellen Teilnehmerkreis für den Bereitschaftsdienst zu erweitern. Um „arztsparend“ zu organisieren, wurde im Konzept die Sprengelanzahl drastisch reduziert und „arztschonend“ keine Bereitschaftsdienst-Zeiten mehr ab Mitternacht bis 7 Uhr früh vorgesehen.

In vielen konstruktiv geführten Verhandlungsrunden mit dem Gesundheitsfonds und der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse konnten diese Eckpunkte in das neue Konzept integriert werden. Nach langem Feilschen war auch das Honorar für uns unter der Voraussetzung der Freiwilligkeit zu akzeptieren.

Teilnahmeberechtigt sind nun neben Kassenvertragsärzten alle Ärzte mit ius practicandi, d. h. auch Wahlärzte, angestellte Ärzte und Wohnsitzärzte. Da kein Dienstverhältnis eingegangen wird, berührt dies auch nicht die Einschränkungen des Arbeitszeitgesetzes.

Für die Teilnahme ist eine Vereinbarung mit dem Gesundheitsfonds unter Bekanntgabe einiger Daten ( DSGVO-konform) erforderlich. Die Buchung der Dienste erfolgt über eine Web-Applikation, ähnlich einer Hotelbuchung. Storno und Tausch sind möglich.

Der neu organisierte Bereitschaftsdienst wird als reiner Visitendienst, disponiert vom Roten Kreuz, umgesetzt. Die Anforderungen werden über ein international erprobtes Abfragesystem von geschulten, diplomierten, berufserfahrenen Pflegekräften („Gesundheitstelefon“ Nr. 1450) triagiert und dann, entsprechend der Erfordernis, das Einsatzmittel (RTW, Notarzt, Visitenarzt, nächste Ordination, Selbsthilfe) disponiert. Damit fallen alle lästigen Bagatellfälle dem Visitenarzt weg. Zur Unterstützung der Triage steht rund um die Uhr ein Telefonarzt zur Verfügung.

Für den Visitenarzt ist die Kommunikation mit der Leitstelle und damit ein Anpassen der Einsätze dauernd möglich. Die Sorge um lange Wegstrecken ist berechtigt, diese werden aber durch geschickte Disposition der Leitstelle so gering wie möglich gehalten und – „was nicht geht, geht halt nicht“ – dann fährt der RTW so wie in den bisher unbesetzten Regionen.

Die Honorare sind so kalkuliert, dass die Pauschale plus geschätztem Visitenlohn ein Durchschnittshonorar von rund 420 Euro für 6 Stunden erwarten lässt – d.h. bevölkerungsarme  (=visitenarme) Sprengel haben eine höhere Pauschale. Vertragsärzte verwenden ihre gewohnten Visitenutensilien. Ärzte ohne Zugang zur „pro ordinatione“ Bestellung erhalten eine entsprechende Medika-Ausrüstung von der GKK und eine Ausrüstungsempfehlung.

Zu den Aufgaben des Visitenarztes gehört auch im Anlassfall die „Todesfeststellung“. Vorgesehen ist bis 31. März 2019 die Schaffung einer gesetzlichen Regelung, wonach durch diese Todesfeststellung die Verbringung der Leiche im Bereich des zuständigen Totenbeschauers ermöglicht wird.

Das häufig kritisierte Fehlen einer organisierten Ordinationsstruktur am Wochenende eröffnet die Möglichkeit einer freiwilligen, regional abgesprochenen Ordinationsöffnung. Diese kann künftig über ein Portal in der ÄK-Homepage, so wie der Wochentags-Nachtdienst bisher – der Leitstelle und der GKK (= gesamtvertragliche Verpflichtung!) zeitnah gemeldet werden. Die Leitstelle disponiert dann Patienten in diese geöffnete Ordination.

Im Rahmen der sieben Info-Veranstaltungen (die betroffenen Ärzte sollten vor der Öffentlichkeit über den „Bereitschaftsdienst neu“ informiert werden) zeigte es sich, dass diese Kulturänderung vor allem bei jenen Kollegen auf Vorbehalte stößt, die noch durch hohen persönlichen Einsatz bzw. eine gute ärztliche Infrastruktur lückenlose Dienste in ihrem Sprengel organisieren.

Das neue Bereitschaftsdienst-System entspricht im Wesentlichen den im „ Masterplan Allgemeinmedizin“ der Österreichischen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (ÖGAM) angeführten Forderungen zur Attraktivierung der Landmedizin (Kapitel M4/2.2 – Randzeitenabdeckung bei Ressourcenschonung).

Unter diesen schonenderen und wesentlich besser honorierten Bedingungen wird sich die Versorgung Steiermark weit deutlich verbessern. Es ist ein permanentes Monitoring zwecks Optimierung vorgesehen.

Dr. Robert Mader ist Allgemeinmediziner, pensionierter Kassenvertragsarzt sowie Mitglied der Kurien- und Vollversammlung der Ärztekammer Steiermark. Als langjähriger Funktionär der Ärztekammer Steiermark war er auch Bezirksärztevertreter in Leoben. Er hat am Konzept „Bereitschaftsdienst neu“ maßgeblich mitgewirkt.

Mehr als 230 Ärztinnen und Ärzte hatten sich Ende Jänner bereits für den „Bereitschaftsdienst neu“ angemeldet. Einige nur für einen Sprengel, andere für alle 24. In Summe gibt es so mehr als 600 Interessenbekundungen. Das stärkste Interesse gibt es für Graz (wo die „Ordination“ im Ärztenotdienst bestehen bleiben wird) und die Umgebungssprengel vor allem im Süden von Graz. Gut drei Viertel der Angemeldeten sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, knapp 16 Prozent sind angestellt und an die 7 Prozent reine Wohnsitzärztinnen und -ärzte. Knapp zwei Drittel der niedergelassenen Angemeldeten besitzen einen GKK-Vertrag.

Angemeldete brauchen das ius practicandi (also sie müssen die allgemeinmedizinische Berufsberechtigung besitzen und entweder eine Praxis haben oder eine wohnsitzärztliche Tätigkeit anmelden bzw. angemeldet haben (auch angestellte Ärztinnen und Ärzte). Die Teilnahme ist freiwillig.

Weitere Infos und Anmeldung (Teilnahmeerklärung)
 

AERZTE Steiermark 02/2019

Foto: Ärztekammer, Grafik: Conclusio




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