Arbeitszeitreduktion für angestellte Ärzt:innen
Opt-out-Regelung: Mit 1. Juli 2025 verringert sich die maximal mögliche Wochenarbeitszeit – sofern man das „Opt out“ unterzeichnet hat – von derzeit 55 auf 52 Wochenarbeitsstunden im Durchrechnungszeitraum.
Artikel erschienen im AERZTE Steiermark 05/2025