AERZTE Steiermark 06 2026

NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE Ausstattungslisten Die Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin (ÖQMED) führt auf Basis der zum jeweiligen Stichtag geltenden Qualitätssicherungsverordnung österreichweit die Selbstevaluierung aller ärztlichen Ordinationen und Gruppenpraxen hinsichtlich Einhaltung der in dieser Verordnung definierten Qualitätskriterien durch. Dies geschieht unabhängig davon, ob Verträge mit Krankenkassen bestehen oder nicht. Hier finden Sie die aktuelle Qualitätssicherungs-Verordnung 2024 sowie die historischen Qualitätssicherungsverordnungen 2023 und 2018 als auch die aktuell gültige Hygieneverordnung 2014. Ordinationsschild Ab dem Tag der Eröffnung ist der Arzt verpflichtet, seine Ordinationsstätte durch eine äußere Bezeichnung kenntlich zu machen (§ 56 Abs 1 Z 3 ÄrzteG). Welche Informationen das Ordinationsschild enthalten muss (Titel, Name, Fach, Erreichbarkeit) beziehungsweise darf (zum Beispiel „Wahlarzt“, Diplome, sonstige ärztliche Leistungen und viele mehr) ist in der Schilderordnung der ÖÄK aufgezählt. Die Erreichbarkeit kann zum Beispiel in Form der Ordinationszeiten angegeben werden. Sind keine fixen Ordinationszeiten festgelegt, kann eine Telefonnummer mit dem Vermerk „(nur) nach telefonischer Vereinbarung“ angegeben werden. EDV in der Ordination Bei größeren Praxen und Kassenärzten ist ein EDV-System unumgänglich. Die wichtigsten Parameter, die über die Art des Systems entscheiden, sind der Platzbedarf (je größer die Praxis, desto mehr Arbeitsstationen), die Qualität (Überprüfung durch Befragung von Kollegen, Bedienungsaufwand feststellen) sowie die Wartungsverträge (Qualität und Umfang). LASS DICH NIEDER Service- point Beratungstermine beim Servicepoint „Lass dich nieder“ unter ngl.aerzte@aekstmk.or.at vereinbaren. www.lass-dich-nieder.at ÆRZTE Steiermark || 06|2026 49

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