AERZTE Steiermark 06 2026

NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE Fotos: Schiffer (2) 6 Unfassbar, wie sich die Staatsgewalt verwinden kann, nicht eingestehen wollend, dass die derzeitige Methode der Diagnoseverarbeitung, -übermittlung und -speicherung im DIAG ganz und gar nicht der Datenschutzgrundverordnung entspricht. Das Problem heißt: A M B C O. Es ist nicht der Vorgang des Codierens per se, den wir ablehnen ... obwohl ... Hier wird die teuerste Mangelressource herangezogen, was dem niedergelassenen Teil des Gesundheitssystems die Kapazität von circa 500 Ärzt:innen entzieht ... Das wahre Problem liegt woanders. Die Patientendaten müssen mehrfach erhoben werden, werden unverschlüsselt versendet und sind handwerklich derart schlecht pseudonymisiert, sodass die eindeutigen Patientenidentifikationsdaten gleich neben dem Pseudonymisierungsschlüssel im Datensatz P01 im DIAG gespeichert sind. Das ist offenbar alles egal. Mir nicht. Um abzulenken, wirft man uns Ärzt:innen vor, nicht codieren zu wollen, was einfach falsch ist. Da ich als betroffener Arzt dieses Datenschutzproblem nicht eigenständig lösen kann und mir als Facharzt für Psychiatrie sowohl die Integrität als auch die Sicherheit der mir anvertrauten Patientendaten höchst schützenswert sind, habe ich mit Unterstützung der Bundeskurie Niedergelassene Ärzte der ÖÄK auf Basis eines Rechtsgutachtens von Rechtsanwalt Stanonik nach § 36 DSGVO eine Beschwerdeanzeige bei der Datenschutzbehörde eingebracht und werde notfalls auch die zuständigen Politiker vor das Bundesverwaltungsgericht bringen. Eines möchte ich festhalten: Die ELGA ist sicher! Dafür, dass unsere Patientendaten auch weiterhin sicher sind, kämpfe ich. Die EHDS konforme Lösung liegt auf dem Tisch, wurde von der ÖGTelemed erarbeitet und mit den Stakeholdern abgestimmt und heißt eDiagnose. Das Problem heißt AMBCO tätsstandard Vorsorgekoloskopie zu berücksichtigen. Tarife und Pauschale Für die im Rahmen des Screening-Programms erbrachten medizinischen Leistungen gelten grundsätzlich die Tarife der Honorarordnung des Krankenversicherungsträgers. Für den Mehraufwand im Zusammenhang mit dem Pilotprojekt (z.B. Bereitstellung von zusätzlichen Informationen für die Evaluierung und damit in Verbindung stehende koordinative und administrative Tätigkeiten) wird eine Pilotpauschale gewährt. Vor Projektstart wird zudem eine Informationsveranstaltung für teilnehmende Ordinationen angeboten. Ansuchen Wer die Qualitätsvoraussetzungen erfüllt und am Screening-Programm teilnehmen will, muss vorab um eine Pilotprojekt-Verrechnungsberechtigung ansuchen bzw. sich für eine Teilnahme vormerken lassen, damit die technischen, insbesondere Abrechnungsvoraussetzungen für die Teilnahme geschaffen werden können. Auch Ordinationen, die bereits über eine Verrechnungsberechtigung für kurative oder Vorsorgekoloskopien verfügen, müssen für die Teilnahme am Pilotprojekt gesondert um eine PilotprojektVerrechnungsberechtigung ansuchen. Das notwendige Formular wird von der Kurie zur Verfügung gestellt. Der konkrete Start in der jeweiligen Region hängt von ausreichenden Versorgungskapazitäten und der Entscheidung zum regionalen Projektstart ab. Weitere Informationen zur Teilnahme erhalten interessierte Ordinationen bei der Kurie Niedergelassene Ärzte unter E-Mail ngl.aerzte@aekstmk.or.at und Tel. 0316/ 8044 DW 34 (Gerd Wonisch). „Dieses Pilotprojekt ist ein wichtiger Schritt hin zu einer strukturierten Darmkrebsvorsorge. Damit es gelingt, braucht es das Engagement der niedergelassenen Ärzt:innen.“ Dietmar Bayer Obmann der Kurie Niedergelassene Ärzte ÆRZTE Steiermark || 06|2026 47

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