WOHLFAHRTSFONDS – gerechnet ab dem 1. Tag des letzten Kur- oder Rehabilitationsaufenthaltes – nur ein Mal gewährt. • Der gleichzeitige Bezug der Krankenbeihilfe und der Krankenbeihilfe bei Kur- oder Rehabilitationsaufenthalt ist ausgeschlossen. • Bezieher:innen einer Alters- oder Invaliditätsversorgung haben keinen Anspruch auf diese Leistungen. Abrechnung und Auszahlung der Krankenbeihilfe bei Kur- oder Rehabilitationsaufenthalt Nach Beendigung der Kur bzw. Rehabilitation und Vorlage der o. a. Unterlagen erfolgt die Beschlussfassung durch den Verwaltungsausschuss und die Ausstellung eines Bescheides, dem die Details der gewährten Krankenbeihilfe bei Kur- oder Rehabilitationsaufenthalt entnommen werden können. Die Abrechnung und Auszahlung erfolgt ein Mal pro Monat, in der Regel am Monatsende im Anschluss an die Beschlussfassung durch den Verwaltungsausschuss. Für Fragen zur Krankenbeihilfe bei Kur- oder Rehabilitationsaufenthalt steht Ihnen das Team des Wohlfahrtsfonds gerne zur Verfügung. Tel.: (0316) 8044-65 Fax: (0316) 8044-136 E-Mail: wff@aekstmk.or.at Foto: envato/bialasiewicz ÆRZTE Steiermark || 03|2026 33
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