AERZTE Steiermark 02 2026

SERVICE Foto: Schiffer Der CIRSmedical-„Fall des Monats“ ereignete sich wochentags in der Ambulanz einer Spitals. Das Ereignis betraf einen Patienten der Altersgruppe 31-40 und wurde von einem Arzt/ einer Ärztin mit bis zu 5 Jahren Berufserfahrung gemeldet. Ein psychiatrisch gut bekannter Patient mit rezidivierenden psychotischen Zustandsbildern nach massivem Kokainkonsum für aggressive Durchbrüche vorbekannt, wurde nach einem Polizeieinsatz zur unfallchirurgischen Ambulanz gebracht. Vorstellung unter UBG 9 an der Psychiatrie war geplant. In der Ambulanz wurde der Patient „untersucht“ und eine RQW versorgt. Laut vidiertem Dekurs keine weiteren offensichtlichen Verletzungen, Hämatome oder Schwellungen. Als der Patient mit Hand- und Fußfesseln fixiert auf der Trage auf der Psychiatrie eintrifft, imponieren eine Schwellung einer Gesichtshälfte, eine Schwellung sowie eine offene, leicht blutende Wunde am Hinterkopf. Er kann nur unter starken Schmerzen gehen, klagt über Thorax-Schmerzen. Der Patient gibt, als die Polizei die Abteilung verlassen hat, an, dass er beim Zugriff unnötig viel Gewalt erfahren habe. Im unfallchirurgischen Dekurs ist vom Sturz auf den Kopf im Zuge der Verletzung die Rede. Der Patient wird nach der Haftantrittsuntersuchung im Gefängnis von der Ärztin erneut auf die Unfallchirurgie geschickt, CT-Schädel sowie Röntgen der Rippen werden durchgeführt, die entsprechende Therapie verordnet. Gründe für das Ereignis: Es kann möglich sein, dass von der Polizei auf eine schnelle Untersuchung gedrängt wurde. Polizisten (maskiert) können auf das Personal bedrohlich wirken. Ein grundlegender Traumacheck ist dennoch unerlässlich, vor allem wenn der Patient durch die möglichen Verursacher begleitet wird. Eigener Ratschlag: Falls möglich sollte die Untersuchung von Patient:innen in Polizeibegleitung im Beisein des krankenhaus-eigenen Sicherheitsdienstes erfolgen, um ein vertrauensvolles Gespräch zu ermöglichen. Die Expert:innen der GÖG: Eine Untersuchung eines verletzten, aber aggressiven Patienten birgt besondere Risiken, sowohl, dass Verletzungen „in der Hitze des Gefechts“ übersehen werden, als auch dass Mitarbeiter:innen verletzt werden. Um bei aggressiven Patient:innen keine Verletzungen zu übersehen, braucht es eine strukturierte, sichere und möglichst vollständige Untersuchung, angepasst an die Situation. Checklisten können helfen: CIRSmedical.at FALL DES MONATS Der Tipp unserer Expertin Rasterzeugnisse und Diplombeantragung Vorlage der Rasterzeugnisse: Sobald Sie in der Ausbildungsstellenverwaltung (ASV) auf einer Ausbildungsstelle gemeldet sind, ist die Ausstellung eines Rasterzeugnisses für den jeweiligen Ausbildungszeitraum verpflichtend. Ihre ASV-Meldungen können Sie unter www.meindfp.at abrufen. Wir empfehlen, die Rasterzeugnisse zeitnah im Original samt Kopien vorzulegen. Sie können die Unterlagen während unserer Öffnungszeiten jederzeit ohne Termin vorbeibringen; die Originale nehmen Sie anschließend wieder mit. Sind die Rasterzeugnisse vollständig und korrekt, erhalten Sie für Basisausbildung und Sonderfach-Grundausbildung eine Bestätigung für Ihren Dienstgeber. Ein Ausbildungsabschnitt gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn • die vorgeschriebene Mindestausbildungsdauer absolviert wurde und • sämtliche Ausbildungsinhalte – gegebenenfalls in mehreren Rasterzeugnissen – mit Datum und Unterschrift als erlernt bestätigt sind. Die Ausbildung hat streng einem Stufenbau zu folgen (Allgemeinmedizin: Basisausbildung – Spitalsturnus – Lehrpraxis bzw. Sonderfach: Basisausbildung – Grundausbildung – Schwerpunktausbildung). Jeder Abschnitt muss sowohl zeitlich als auch inhaltlich abgeschlossen sein, bevor mit dem nächsten Abschnitt begonnen werden kann. Für Fragen zur Ausbildungsplanung stehen Ihnen in erster Linie Ihr Dienstgeber sowie Ihre Ausbildungsoberärztin bzw. Ihr Ausbildungsoberarzt zur Verfügung. Erforderliche Unterlagen für die Diplombeantragung: Für die Einreichung werden folgende Dokumente benötigt: • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Diplomantrag (per E-Mail; Formular unter www.aekstmk.or.at/405) • Prüfungszertifikat (per E-Mail) • Rasterzeugnisse im Original • Ggf. weitere Originalunterlagen (ÖÄK-Bescheide, Ausbildungsnachweise, Kooperationsvereinbarungen, Selbsterfahrungsbestätigungen, Kursbestätigungen usw.) Bitte teilen Sie uns außerdem mit, welcher Tätigkeit Sie nach Diplomerhalt nachgehen werden (Dienstbeginn, Dienstgeber, Dienstort). Katharina Pichler 44 ÆRZTE Steiermark || 02|2026

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