AERZTE Steiermark 02 2026

BEREICH COVER ÆRZTE Steiermark || 02|2026 11 Ärztinnen in Karenz Laut Statistik des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer haben insgesamt nur 14 niedergelassene Ärztinnen in der Steiermark im Jahr 2024 Wochengeld bezogen, für in Summe 1.595 Tage. Bei den angestellten Ärztinnen waren es im Vergleich 73 Ärztinnen und 9.486 Bezugstage im selben Zeitraum. des Mutterschutzes ist entsprechend des berechneten Geburtstermins festgelegt, außer es gibt Gründe für eine Frühkarenz.“ Die Oberärztin hat dann das 1-Jahres-Modell für die Karenz in Anspruch genommen. „Dass es für angestellte Ärztinnen klare gesetzliche Regelungen gibt, ist schon ein großer Vorteil gegenüber dem niedergelassenen Bereich.“ „Wir sind in Hartberg ein tolles Team – da sind alle füreinander da und wir unterstützen uns gegenseitig“, betont Birgit Wolff. Seit der Geburt ihrer Tochter arbeitet die Gynäkologin und Mutter von 2 Kindern nicht mehr Vollzeit, sondern ist zu 75 % angestellt: „Damit habe ich zumeist einen freien Tag pro Woche. Auch unseren Dienstplan machen wir gemeinsam, was die Organisation des Familienalltags deutlich erleichtert.“ Option Väterkarenz Eine weitere Möglichkeit in Bezug auf die Karenz, ist die so genannte Väterkarenz: Die Inanspruchnahme dieser Option ist bei angestellten Ärzten weit verbreitet, weiß Jürgen Prattes. Der an der Universitätsklinik für Innere Medizin tätige Facharzt hat die Zeit mit dem Nachwuchs ebenfalls genossen und war selbst im Papamonat und für 2 Monate in Väterkarenz. „Dafür gibt es ja auch einen Rechtsanspruch, daher funktioniert das organisatorisch mit dem Arbeitgeber alles gut.“ Viele Ärzte wählen das Modell 12+2, meint er; bei diesem Modell ist ein Elternteil 12 und der andere Elternteil 2 Monate in Karenz. „Wichtig ist es auf jeden Fall, was die Meldung beim Arbeitgeber betrifft, alle Fristen einzuhalten – und wenn man eine gute Gesprächsbasis hat, macht man sich die Details gemeinsam aus.“ Rechtlich Rechtlich sieht das folgendermaßen aus: Im Angestelltenverhältnis können Eltern nach dem Mutterschutz grundsätzlich abwechselnd in Elternkarenz gehen, wenn es einen gemeinsamen Wohnsitz mit dem Kind gibt und man für zumindest 2 Monate zu Hause bleibt. Der Elternteil, der unmittelbar im Anschluss an die Schutzfrist in Karenz gehen will, muss dem Arbeitgeber Beginn und Dauer innerhalb von 8 Wochen bzw. 12 Wochen nach Geburt des Kindes bekanntgeben. Bei einem späteren Antritt hat die Meldung mindestens 3 Monate vorher zu erfolgen. Einen Anspruch auf die volle Karenzdauer bis zum vollendeten 2. Lebensjahr des Kindes gibt es nur, wenn jeder Elternteil mindestens 2 Monate in Karenz geht. Ausnahmen gibt es für Alleinerziehende, wenn kein zweiter Elternteil vorhanden ist oder dieser keinen Anspruch auf Karenz hat (was für Selbständige, Studierende oder Arbeitslose gilt). Sonst endet die Karenz mit Ende des 22. Lebensmonats des Kindes. Ebenso endet die Karenz mit Ende des 22. Lebensmonates des Kindes, wenn nur einer der beiden Elternteile Karenz in Anspruch nimmt. „Dass es für angestellte Ärztinnen klare gesetzliche Regelungen gibt, ist schon ein großer Vorteil gegenüber dem niedergelassenen Bereich.“ Birgit Wolff Foto: Schiffer

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