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ÆRZTE

Steiermark

 || 05|2017

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Abzugsfähigkeit von

Bewirtungskosten

Regelmäßiges Thema bei Betriebsprü-

fungen sind die geltend gemachten

Bewirtungskosten, da diese entweder

zur Gänze, zur Hälfte oder gar nicht

steuerlich abzugsfähig sind. Zunächst

ein kurzer Überblick über die mit diesem

Thema in Zusammenhang stehenden

Begriffe: Unter den Begriff der Bewir-

tungskosten fällt steuerlich der Aufwand

für Geschäftsessen innerhalb und

außerhalb des Betriebs sowie für über-

nommene Kosten der Unterbringung

des Gastes in einem Hotel oder einer

Unterkunft (= Beherbergung inklusive

Verpflegung und Zusatzangeboten wie

Sauna, Solarium etc.).

Repräsentationsaufwendungen dage-

gen umfassen alle Aufwendungen, die

durch den Beruf des Steuerpflichtigen

bedingt sind oder im Zusammenhang

mit der Erzielung von steuerpflichti-

gen Einkünften anfallen, aber auch

das gesellschaftliche Ansehen des

Steuerpflichtigen fördern. Selbst dann,

wenn der Aufwand ausschließlich im

betrieblichen Interesse liegt, ist dieser

steuerlich nicht zu berücksichtigen. Als

Geschäftsfreunde sind jene Personen zu

verstehen, mit denen eine geschäftliche

Verbindung besteht oder angestrebt

wird. Als diese gelten auch Arbeitnehmer

eines Geschäftsfreundes, nicht jedoch

Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen

selbst.

Welche Bewirtungskosten tatsächlich

steuerlich abgesetzt werden können,

lesen Sie in unserem nächsten Artikel.

Extrem. Das andere Extrem ist, dass

wir darüber diskutieren, ob auf die

e-Card ein Foto draufkommen soll.

Oder: Du gehst am Klinikum bei ei-

ner Abteilung hinaus, überquerst die

Straße und gehst in das nächste Haus

hinein. Dort will jemand einen Ultra-

schall machen. Wenn ich dann sage,

da gibt es schon einen, dann haben

die ihn nicht. Datenschutz ist wichtig.

Wenn wir aber alle Smartphones ver-

wenden – und Menschen bereit sind,

einem Konzern in den USA alle Daten

zu geben –, dann glaube ich nicht,

dass die Menschen nicht auch bereit

sind, ihrem Hausarzt, der sie perfekt

begleitet, auch alle Informationen zu

geben. Warum soll der nicht alles se-

hen? Man muss den Leuten die Angst

nehmen, dass jeder alles sieht. Das

kann man heute ganz gut regeln.

Gesundheitswirtschaft ist ein breites

Feld, von der Krankenversorgung über

die Wellness und den Tourismus über

die Produktion bis zur Forschung. Kann

die Plattform alle diese Bereiche ver-

zahnen?

Herz:

Das glaube ich schon. Die Platt-

form wird das schaffen. Ich weiß aber

auch, dass wir nicht in zwei Monaten

ein komplettes System hochfahren

können. Aber Sie haben natürlich

Recht, die Gesundheitswirtschaft ist

ein breites Feld. Da sind auch Bereiche

dabei, die wir noch gar nicht dazuzäh-

len. Denken wir zum Beispiel an das

„assisted living“, wie ältere Menschen

in Zukunft zu Hause wohnen. Da wird

viel Technik kommen, das wissen wir

jetzt schon. Sie wird von den Menschen

auch genutzt und installiert werden,

weil sie das Leben erleichtert. Da habe

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