

ÆRZTE
Steiermark
|| 04|2017
27
RECHT
AMBOSS
Anti-Mobbing-Burn-out-Supervisions-Stelle
Wir haben ein offenes Ohr für Ihre
Probleme, kontaktieren Sie uns!
„
“
Anonyme
Telefon-Sprechstunde
:
jeden Donnerstag
von 17.00 bis 18.00 Uhr
☎
0664 / 96 577 49
Montag bis Freitag
9.00 bis 13.00 Uhr
Kontakt:
Barbara Kellner
per E-Mail
amboss@aekstmk.or.atper Telefon
(0316) 8044-43
per Fax
(0316) 815671
Die Ombudsleute der Ärztekammer bieten Hilfe
bei: Berufsbedingten Beschwerde- oder Bela-
stungssituationen von ÄrztInnen
•
Mobbing
•
Burn-out
•
Zwischenmenschlichen Problemen
zwischen ÄrztInnen, zwischen ÄrztInnen und
PatientInnen oder ÄrztInnen und JournalistInnen
•
Konfliktsituationen mit PatientInnen, Kassen, Ver-
sicherungsträgern, Vorgesetzten oder ÄrztInnen
•
Fällen, bei denen erwartet wird, dass sich Patien-
tInnen an externe Stellen – etwa die PatientInnen
ombudschaft, Medien oder das Gericht – wenden
werden (anonyme Meldungen sind möglich)
Telefon-Sprechstunde
Der direkte Draht zu
Ihrer Ombudsstelle ...
Ärzte Ombudsstelle
Die Aufklärung besonders furchtsamer
Personen sei, so der OGH, „auf ein
Minimum zu beschränken, damit solche
Patienten vor psychischen Pressionen
bewahrt werden“.
nicht angebracht gewesen.
Die Auf klärung besonders
furchtsamer Personen sei, so
der OGH, „auf ein Minimum
zu beschränken, damit sol-
che Patienten vor psychischen
Pressionen bewahrt werden“.
Wie selten eine Komplika-
tion sein muss, damit sie
nicht zwingend im Aufklä-
rungsgespräch thematisiert
werden muss, leitet sich in
Österreich aus keinem spezi-
ellen gesetzlichen Regulativ
ab. Die Aufklärung soll die
Patienten in die Lage verset-
zen, selbstbestimmt über den
Eingriff in die körperliche
Integrität zu entscheiden. Ge-
nerell richtet sich das Ausmaß
der Aufklärungspflicht nach
der Dringlichkeit des medizi-
nischen Eingriffs – in umge-
kehrt proportionaler Relation:
Je notwendiger und eiliger
eine medizinische Maßnahme
ist, desto weniger umfassend
kann die Aufklärung erfolgen.
Der Umfang der Aufklärungs-
pflicht ist in Österreich
case
law,
ergibt sich also aus der
Rechtsprechung über die Jahre.
Auch zum Thema Aufklärung
besonders ängstlicher Pati-
entinnen und Patienten fin-
den sich bereits entsprechende
Vorjudikate.
Dr. Dieter Müller ist Bereichs-
leiter Recht & Beschwerdema-
nagement in der Ärztekammer
Steiermark.