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ÆRZTE

Steiermark

 || 02|2017

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MARTIN NOVAK

AmTürschild vonHofrat Mag.

Dr. Manfred Kindermann,

Abteilungsleiter-Stellvertreter

der „A7 – Gemeinden, Wah­

len und ländlicher Wegebau“,

in der Grazer Hofgasse steht

auch ein Wahlspruch, der

dem Juristen und Leiter des

Referats „Gemeinderecht

und Wahlen“ der Steiermär-

kischen Landesregierung auf

den Leib geschrieben ist: „Das

Recht muss der Macht den

Weg weisen.“

Und Manfred Kindermann ist

der Wegweiser. Auch für die

Ärztekammerwahl 2017 in

der Steiermark. Unter seinem

wachsamen Auge, geschult

durch die Erfahrung vieler

Wahlen, „kann sich der Wäh-

ler sicher sein“, dass mit größ-

ter Sorgfalt darauf geachtet

wird, dass jede Stimmabgabe

entsprechend dem Willen des

Wählers ihre Berücksichti-

gung im Wahlergebnis findet.

Wahlmanipulationen schließt

Kindermann kategorisch aus.

Eine marginale Fehlerquelle

seien lediglich „Zustellgebre-

chen“: Wenn viele Wahlunter-

lagen per Post versendet und

zurückgeschickt werden, sei

es nicht völlig auszuschließen,

dass einzelne Briefe verloren

gehen, die Zahl sei aber jeden-

falls so klein, dass sie keinen

Einfluss auf das Wahlergebnis

haben könne.

Wer dennoch Zweifel hege

und jedes „Restrisiko aus-

schalten will“, könne na-

türlich seine Stimme auch

persönlich im Wahllokal

abgeben: Im Falle der stei-

rischen Ärztekammerwahl

am 6. April 2017 von 8 bis

12 Uhr in der Orangerie im

Grazer Burggarten – mit der

schönen Adresse Stadtpark 2,

8010 Graz.

Aber Manfred Kindermann

lässt keinen Zweifel daran,

dass er die Briefwahl für „eine

moderne und einfache Form

der Stimmabgabe“ hält.

e-Voting:

Noch ist es zu früh

Bei e-Voting ist er skeptisch.

Das sei bei einer Hochschü-

lerschaftswahl in Österreich

schon glorios schiefgegangen,

nur ein europäisches Land,

nämlich Estland, setze sie

konsequent ein. Dort, so Kin-

dermann, „gibt es aber eine

andere Kultur“. Etwas ver-

einfacht: Jeder Wähler kann

so oft wählen, wie er will,

nur seine letzte Stimmabgabe

wird gezählt.

Der Wahlexperte sieht zwei

Schwächen: Erstens gebe es

zurzeit immer wieder Be-

richte über Hacker-Attacken,

also „die Gefahr einer Be-

einflussung von außen“. Und:

Eine Überprüfung, dass alles

mit rechten Dingen zuge-

he durch Juristen und die

Mitglieder einer Wahlkom-

mission im herkömmlichen

Sinn, sei nicht mehr möglich.

Man werde also einen neuen

Experten definieren müssen,

„der diesen Ablauf technisch

überprüft“, um so „Rechtssi-

cherheit und Sicherheit“ zu

gewährleisten.

Dass das Wählen auf elek-

tronischem Weg kommen

Foto: Conclusio

Gesetz der Wahlen

Der „steirische Wahlleiter“ Manfred Kindermann

vom Amt der

Steiermärkischen Landesregierung ist auch Mastermind der steirischen

Ärztekammerwahl 2017. Im AERZTE Steiermark-Gespräch sagt er, wie

er für sichere Wahlen im Sinne der Wählerinnen und Wähler sorgen wird.

Und warum es für e-Voting noch zu früh ist.

COVER

Der Wähler kann sicher sein, dass mit

größter Sorgfalt darauf geachtet wird, dass

jede Stimmabgabe entsprechend dem Willen

des Wählers ihre Berücksichtigung im

Wahlergebnis findet.