AERZTE Steiermark 10 | 2014 - page 36

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Ærzte
Steiermark
 || 10|2014
Angestellte Ärztinnen und Ärzte
letzte meldung:
geschafft!
Das neue
Dienstrecht
ist fix.
Mehr auf:
Es muss ist etwas geschehen
Quelle: Ärztekammer Steiermark
Lehrpraxis-Barometer
Wie geht es der Lehrpraxis?
Diese Frage wird heftig
diskutiert. Im „Lehrpraxis-Barometer“ wird nicht diskutiert,
sondern konstatiert.
Gesamtzahl der Lehrpraxisstellen:
17
Zahl der geförderten Lehrpraxisstellen:
5
Anteil der geförderten Lehrpraxisstellen
an der Gesamtzahl in Prozent:
29,41
Stand: September 2014
Dieser Text beginnt mit einer
Bitte, noch dazu mit einer un-
gewöhnlichen: Erwarten Sie
sich von diesem Artikel keine
detaillierten Information, er
musste zu einem Zeitpunkt
geschrieben werden, als zwar
die Eckpunkte eines neuen
Dienstrechts zwischen Ärzt­
ekammer, Betriebsrat und
KAGes vereinbart waren, die
Details aber noch nicht nieder-
geschrieben sein konnten und
zu dem seitens der KAGes die
Zustimmung des Aufsichts-
gremiums und des Eigentü-
mers noch einzuholen war.
Daher: Lesen Sie bitte die
laufenden Aktualisierungen
auf der Website der Ärzte-
kammer Steiermark und die
Info-Schreiben der nächsten
Wochen, besuchen Sie die In-
formationsveranstaltungen,
die bald stattfinden werden,
und lesen Sie jedenfalls die No-
vember-Ausgabe von AERZTE
Steiermark. Noch nie fanden
Dienstrechtsverhandlungen
unter schwierigeren Rahmen-
bedingungen statt: Das neue
Krankenanstaltenarbeitszeit-
gesetz mit der (schrittweisen)
Hinführung zur 48-Stunden-
Woche zwang zwar zum ra-
schen Handeln, war aber in
den Details noch nicht be-
kannt. Bis zum Beschluss im
Nationalrat sind noch Ände-
rungen möglich.
Das neue Dienstrecht soll lan-
ge Zeit funktionieren, obwohl
sich die Bedingungen durch
die Übergangsbestimmungen
im KA-AZG bis zum Jahr 2021
sukzessive verändern werden.
Das neue Dienstrecht soll eine
faire Bezahlung gewährleisten,
die dem Vergleich mit anderen
Bundesländern und dem Aus-
land standhält – sonst wird es
noch schwieriger, Stellen zu
besetzen. Und es ist jetzt schon
schwierig genug.
Und: Das neue Dienstrecht
soll sicherstellen, dass auch
unter den Bedingungen des
neuen KA-AZG in den einzel-
nen Häusern und Abteilungen
Dienstpläne gemacht werden
können.
All das muss mit einem Lan-
desbudget vereinbar sein, das
ohne Neuverschuldung aus-
kommt und auch den Spiel-
raum der landeseigenen Spi-
talsgesellschaft einengt.
Und: Die Ausbildung ändert
sich. TurnusärztInnen im
klassischen Sinn wird es bald
nicht mehr geben.
Nur ein Element war hilfreich:
Allen war klar, dass etwas
geschehen muss, und zwar
sehr rasch, denn die Situation
ist prekär und der KA-AZG-
Stichtag nah.
Hier die Fakten,
soweit derzeit klar:
y
Die Grundgehälter werden
deutlich erhöht – für alle,
von den ÄrztInnen in Aus-
bildung bis zu den (Funk-
tions-)OberärztInnen.
y
Die Arbeitszeit wird um rund
200 Stunden pro Ärztin/Arzt
reduziert. Einkommensver-
luste gibt es dadurch insge-
samt keine – im Gegenteil.
y
Ergänzend werden die Maß-
nahmen, die im Maßnah-
menpaket „Attraktivierung
ärztliche Arbeit“ festgelegt
sind, umgesetzt.
y
Spezielle Maßnahmen sind
für ÄrztInnen in Ausbil-
dung vorgesehen. Dazu
gehören durchwegs unbe-
fristete Verträge und ein
Weiter- und Fortbildungs-
budget pro Ärztin/Arzt
in Ausbildung seitens des
Dienstgebers.
Mehr Infos online!
Eckpunkte des neuen Dienstrechts vereinbart
– Details müssen noch niedergeschrieben werden.
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