AERZTE Steiermark 10 | 2014 - page 42

42
Ærzte
Steiermark
 || 10|2014
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Die Hygiene-Verordnung
Desinfizieren, Sterilisieren oder Einmalgeräte
verwenden?
Selbst aufbereiten oder auslagern?
Geeignete Sterilisatoren? Dokumentation der Aufbe-
reitung? Der hygienische Einsatz von medizinischen
Gebrauchsgegenständen bringt einige Fragen mit
sich, die in der Hygiene-Verordnung geregelt sind.
QUALITÄT
Lust auf
Dr. Wilfried Kaiba
Karin Ferk
Fotos: Schiffer
Dr. Wilfried Kaiba
und Karin Ferk
Medizinische
Gebrauchsgegen-
stände und Zubehör
In Ordinationen und Grup-
penpraxen dürfen nur CE-
gekennzeichnete Medizinpro-
dukte in der vom Hersteller
festgelegten Zweckbestim-
mung verwendet werden. Die
CE-Kennzeichnung belegt,
dass das Produkt den gel-
tenden EU-Anforderungen
genügt. Für alle in der Or-
dination verwendeten Me-
dizinprodukte müssen die
mitgelieferten Herstellerin-
formationen aufliegen.
Die Verwendung von Einmal­
instrumenten ist zulässig;
diese müssen gemäß ihrer
Bestimmung nach dem ein-
maligen Gebrauch entsorgt
werden. Bei der Wundversor-
gung wird die Verwendung
von Einmaltextilien empfoh-
len. Mehrweginstrumentari-
um ist gemäß den Vorgaben
des Herstellers einzusetzen,
zu reinigen, zu desinfizieren
und entsprechend dem Ver-
wendungszweck gegebenen-
falls zu sterilisieren.
Medizinisches Gebrauchsma-
terial ist entsprechend staub-
und feuchtigkeitsgeschützt zu
lagern. Hierbei ist auf eine
gute Belüftung des Auf be-
wahrungsortes zu achten, da
bei Kondenswasserbildung
Schimmel entstehen kann.
Die Haltbarkeitsdaten sind
bei Bestellung und Lagerhal-
tung zu beachten.
In der Ordination ist zwi-
schen reinem und unreinem
Material zu unterscheiden,
wobei gebrauchtes Material
immer als unrein zu behan-
deln ist. Die Verwechslung
mit reinem Material muss
ausgeschlossen sein. Hierzu
bieten sich auffällig gekenn-
zeichnete Sammelbehälter an,
nicht nur um die Verwechs-
lungsgefahr auszuschließen,
sondern auch, um eine ent-
sprechende ordentliche Auf-
bewahrung zu gewährleisten.
Die PatientInnenversorgung
erfolgt stets mit reinem Mate-
rial (= gereinigt und/oder des-
infiziert und gegebenenfalls
sterilisiert).
Material, das zur Aufberei-
tung vorgesehen ist, wird zur
Vermeidung der Kontamina-
tion der Umgebung in eige-
nen Sammelbehältern aufbe-
wahrt und zur Aufbereitung
gebracht. Wird die Aufberei-
tung nicht immer von der/
vom Ordinationsstättenin-
haberIn selbst durchgeführt,
sind klare Anweisungen zu
formulieren, schriftlich fest-
zuhalten und den betroffenen
MitarbeiterInnen nachweis-
lich bekannt zu machen. Auf-
bereitetes und reines Material
ist kontaminations-, staub-
und feuchtigkeitsgeschützt zu
lagern.
Aufbereitung
Unter Aufbereitung von Me-
dizinprodukten versteht man
die Reinigung, Desinfektion
und Sterilisation einschließ-
lich der damit zusammen-
hängenden Arbeitsschritte,
sowie die Prüfung und Wie-
derherstellung der technisch-
funktionellen Sicherheit nach
Inbetriebnahme eines Me-
dizinprodukts zum Zwecke
der erneuten Anwendung. Sie
kann in der Ordination von
der Ärztin/vom Arzt bzw. von
geeignetem Personal durch-
geführt werden oder extern.
Bei der Auslagerung der Auf-
bereitung sollte die Über-
tragung der Verantwortung
über die ordnungsgemäße
Aufbereitung vertraglich fest-
gehalten werden.
Die Aufbereitung hat sicher-
zustellen, dass von dem auf-
bereiteten Medizinprodukt
bei der folgenden Anwendung
keine Gefahr von Gesund-
heitsschäden, insbesondere
im Sinne von Infektionen, py-
rogenbedingten Reaktionen,
allergischen bzw. toxischen
Reaktionen oder aufgrund
veränderter technisch-funk-
tioneller Eigenschaften des
Medizinproduktes auftreten.
Durch den Auf bereitungs-
prozess und das aufbereitete
Medizinprodukt darf die Si-
cherheit von PatientInnen,
AnwenderInnen und Dritten
nicht gefährdet werden. Da-
raus ergibt sich unter ande-
rem, dass Instrumente zur
Anwendung in unsterilen,
keimbesiedelten Regionen,
z.B. Untersuchungsbestecke
für offene Körperhöhlen im
HNO-Bereich – nach manu-
eller Vorreinigung und Des-
infektion – vor Verwendung
mit Wasser zu spülen sind,
um einen Schleimhautkon-
takt mit der Desinfektionslö-
sung zu vermeiden.
Für die Aufbereitung von be-
stimmungsgemäß keimarm
oder steril zur Anwendung
kommenden Medizinpro-
dukten ist in der Ordination
eine eigene Zone für rein
und unrein vorzusehen. Die
1...,32,33,34,35,36,37,38,39,40,41 43,44,45,46,47,48,49,50,51,52,...56
Powered by FlippingBook