ÆRZTE Steiermark || 09|2026 33 Foto:envato/africaimages BASISAUSBILDUNG Verkürzte Basisausbildung: 6 Monate seit August Mit der aktuellen Ärztegesetz-Novelle traten auch bedeutende Änderungen für die ärztliche Ausbildung in Kraft. Seit dem 1. August 2026 wurde die Mindestausbildungsdauer der Basisausbildung österreichweit von bisher 9 auf nunmehr 6 Monate verkürzt. Die gesetzliche Neuregelung löst die ursprünglich vorgesehene Anrechnung des Klinisch-Praktischen Jahres (KPJ) ab, die per 1. August 2026 entfiel. Um verlässliche Übergangsbedingungen zu schaffen, gilt die verkürzte Dauer von 6 Monaten nicht nur für Neueinsteiger:innen seit August, sondern auch rückwirkend für eine bestimmte Gruppe bereits Aktiver und Absolvent:innen. Inhalte und Rotation bleiben Trotz der strafferen Mindestdauer bleiben die inhaltlichen Anforderungen unverändert: Weiterhin müssen die klinischen Basiskompetenzen mit zumindest einer Rotation (konservativer und chirurgischer Bereich) vollständig erworben werden. Wie lange die Ausbildung im Einzelfall konkret dauert, hängt primär vom individuellen Lernfortschritt ab. Abschluss Wurden alle im Rasterzeugnis geforderten Ausbildungsinhalte als erlernt bestätigt, gilt die Basisausbildung nach 6 Monaten als abgeschlossen. Eine nachträgliche Anrechnung von bereits absolvierten Zeiten über die 6 Monate hinaus auf nachfolgende Ausbildungsabschnitte (z. B. Sonderfach-Grundausbildung) ist gesetzlich ausgeschlossen. Weiterführende Informationen Ausführliche Information und Antworten auf häufige Fragen zu diesme Thema gibt es unter www.aerztekammer.at/ verkuerzung-basisausbildung Wen betrifft die Verkürzung? Die 6-monatige Basisausbildung gilt seit 1.8.2026 für alle Ärzt:innen, die: • ihre Basisausbildung seit diesem Zeitpunkt begonnen haben. • zwischen 29. März 2024 und 31. Juli 2026 promoviert haben oder deren ausländischer Abschluss nostrifiziert wurde. • zwischen 1. September 2025 und 31. Juli 2026 ihre Basisausbildung bereits begonnen haben. • bereits einen Antrag auf KPJ-Anrechnung gestellt haben (dieser gilt automatisch als zurückgezogen).
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