Foto: ChatGPT 36 ÆRZTE Steiermark || 07_08|2026 RECHT „No Shows“ – die nicht abgesagten Arzttermine und ihre rechtlichen Folgen Die Zahl der Vorfälle, bei denen Patient:innen vereinbarte Termine unentschuldigt nicht wahrnehmen, steigt – weil sie den Termin vergessen haben, verhindert sind oder schlichtweg doch nicht mehr erscheinen wollen. Die rechtlichen Folgen beleuchtet dieser Artikel. Sind die so genannten „No Shows“, also das unentschuldigte Nicht-Wahrnehmen von Terminen, ein „Kavaliersdelikt“? Von Patient:innen werden sie oft so abgetan, doch für Ärzt:innen sind ausgefallene Termine ein großes Ärgernis. Insbesondere Ärzt:innen mit längerer Behandlungsdauer pro Patient:in haben mit den durch verpasste Termine bedingten Leerläufen zu kämpfen. Die steigende Zahl dieser Fälle stellt mittlerweile eine massive Problematik für den ordnungsgemäßen, raschen und funktionsfähigen Praxisalltag dar. Möglichkeit 1: Die Konventionalstrafe Viele Ärzt:innen haben sich als „Erziehungsmaßnahme“ bzw. zur Abhilfe bereits Ausfallhonorare überlegt: Rechtlich möglich wäre die Vereinbarung einer Konventionalstrafe. Hier müsste mit dem betroffenen Patienten bzw. der betroffenen Patientin bereits bei der Festlegung des Termins vertraglich vereinbart werden, dass im Falle des unentschuldigten Fernbleibens eine sogenannte Konventionalstrafe, also ein pauschaler Geldbetrag, zu entrichten ist. Es kann unabhängig vom tatsächlich verursachten Schaden ein pauschaler Geldbetrag vereinbart werden, der unter Umständen sogar die Höhe des tatsächlich eingetretenen Schadens übersteigt. Dadurch wird verhindert, dass die betroffenen Ärzt:innen den tatsächlich durch den unentschuldigt verpassten Termin entstandenen Schaden (insbesondere entgangenes Honorar) zeitaufwändig für den Einzelfall berechnen müssten. Bürokratischer Mehraufwand Die Konventionalstrafe muss jedoch mit jedem Patienten bzw. jeder Patientin einzeln vereinbart werden, was einen nicht unerheblichen bürokratischen und kostentechnischen Mehraufwand bedeutet. Auch sollte dabei die Verwendung
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