AERZTE Steiermark 06 2026

42 ÆRZTE Steiermark || 06|2026 ANGESTELLTE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE Foto: envato/karrastock Ausführungen zur einvernehmlichen Auflösung und Kündigung finden Sie in der Dezember 2025-Ausgabe des AERZTE Steiermark: Eine Entlassung durch den/ die Dienstgeber:in oder ein Austritt durch den/die Ärzt:in bedeutet die sofortige Beendigung des Dienstverhältnisses. Es bestehen jedoch wesentliche rechtliche Unterschiede, die verschiedene Rechtsfolgen nach sich ziehen. Entlassung Eine Entlassung beendet das Dienstverhältnis sofort. Dienstgeber:innen haben keine Frist – wie etwa bei der Kündigung – einzuhalten. Das Dienstverhältnis endet mit der Mitteilung der Entlassung. Eine Entlassung kann gerechtfertigt oder ungerechtfertigt erfolgen. Eine gerechtfertigte Entlassung verlangt einen Entlassungsgrund. Ist kein Entlassungsgrund gegeben, erfolgte die Entlassung ungerechtfertigt. Dies spielt eine Rolle für die Anfechtung der Entlassung (siehe unten). • Form Eine Entlassung kann schlüssig, mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden. Eine schlüssige Entlassung ist eine stillschweigende Handlung des Dienstgebers/der Dienstgeberin, die eindeutig auf die Beendigung abzielt – etwa, wenn das gesamte Arbeitsmaterial samt Schlüssel/ Zugangskarten entzogen und man nach Hause geschickt wird. Besonderheit für MUGÄrzt:innen: Der Kollektivvertrag für Arbeitnehmer:innen der Universitäten sieht vor, dass die Entlassung schriftlich zu erfolgen hat. • Unverzüglichkeit Die Entlassung muss unverzüglich nach Bekanntwerden des Entlassungsgrundes mitgeteilt werden. Eine konkrete Frist gibt es allerdings nicht, weshalb im Einzelfall zu beurteilen ist, ob die Entlassung zu spät ausgesprochen wurde. Eine rückwirkende Entlassung ist nicht möglich. • Entlassungsgründe Liegt auf Seiten des angestellten Arztes/der angestellten Ärztin ein Entlassungsgrund vor, der dem Dienstgeber/ der Dienstgeberin die Weiterbeschäftigung unzumutbar macht, kann eine Entlassung erfolgen. Darunter fallen etwa: • Untreue und Vertrauensunwürdigkeit (Bsp.: Verbreitung Beendigung von Dienstverhältnissen: Ein Überblick Dienstverhältnisse können auf verschiedene Arten beendet werden: durch automatische Endigung (etwa aufgrund einer Befristung), Probezeitauflösung, einvernehmliche Auflösung, Kündigung, Entlassung durch den/die Dienstgeber:in oder Austritt durch den/die Ärzt:in.

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